Mietwagenbetreiber und unbedarfte Politiker wollen die Rückkehrpflicht abschaffen, das Taxigewerbe wehrt sich dagegen. Dabei ist sie in der jetzigen Konstellation völlig wertlos. Es braucht einen Plan B.
Wie lange kann man an der im Personenbeförderungsgesetz festgelegten Rückkehrpflicht noch festhalten? Nicht nur die neuen Vermittlungsgurus wie Uber und Clever Shuttle fordern deren Abschaffung, auch Politiker werden nicht müde, diese immer wieder zu fordern. Zuletzt war das von der FDP-Abgeordneten Daniela Kluckert bei der Verbandstagung des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP Anfang der Woche zu hören. Fast schon witzig ist dabei, dass Politik wie auch die Uber-Lobbyisten immer wieder das Märchen erzählen, eine Rückkehrpflicht sei ökologisch und ökonomisch unsinnig. Das mag aus Sicht eines App-Anbieters und seiner Mietwagenpartner bedingt zutreffen, aus gesellschafts- und verkehrspolitischer Sicht trifft genau das Gegenteil zu, weil die Mietwagenfahrer dann, während sie auf den nächsten Fahrtauftrag warten, im fließenden Verkehr kreisen oder wertvollen Parkraum wegnehmen. Wer diese Argumente kennt und trotzdem die Rückkehrpflicht aus ökologischer wie ökonomischer Sicht für unsinnig hält, mutiert einzig und allein zu Fürsprechern von Uber & Co.
Eigentlich müsste man die Rückkehrpflicht aus einem ganz anderem Grund in Frage stellen. Sie hat die letzten Jahrzehnte funktioniert, weil das Mietwagengeschäft noch als Chauffeurservice betrieben wurde. Man bot höhere Qualität als das Taxi. Der (Stamm-)Kunde war bereit, dafür nicht nur einen höheren Preis zu bezahlen, sondern auch längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen oder sogar ganz auf die Möglichkeit der Spontanbestellung zu verzichten.
Ganz anders verhält es sich bei den Mietwagenbetrieben, die taxiähnlichen Verkehr durchführen. Deren Zahl ist in den letzten Jahren wettbewerbs- und funktionsstörend explodiert und wird durch die Abschaffung der Ortskundeverpflichtung im letzten Jahr nun nochmal exponentiell verstärkt. Diesen Mietwagenbetrieben geht es nicht um höhere Qualität, es geht nur um den günstigeren Preis bzw. um die Möglichkeit, ohne den Einsatz von Hardware den schnellen Umsatz zu machen.
Wie beim Taxi verspricht man dem Kunden vor allem die schnelle Bedienung. Ein solches Geschäftsmodell verträgt sich natürlich nicht mit der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz. Also umgeht man sie einfach, indem man sich unerlaubterweise so lange in der Nähe des vermeintlich am nächsten zu erwartenden Auftrag aufhält, bis die Bestellung eingeht. Das ist ein systematisch durchgeführter Gesetzesverstoß.
In Aachen haben dagegen in dieser Woche Taxifahrer mit einem Protestkorso durch die Innenstadt protestiert. Sie fordern mehr Kontrollen der Mietwagenfahrer und einen Stopp weiterer Zulassungen. Letzteres ist utopisch, denn eine Gemeinde darf bei Mietwagen – anders als bei Taxis – keine Begrenzung der Konzessionen einführen. Das wäre ein Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes (freie Berufswahl).
Aber auch eine Kontrolle der Rückkehrpflicht stößt an rechtliche Grenzen. Weder Zoll noch Aufsichtsbehörde dürfen beispielsweise Mietwagen aus dem fließenden Verkehr heraus anhalten, das darf nur die Polizei. Auch die Kontrolle eines irgendwo am Straßenrand parkenden Mietwagenfahrers sei einem Zoll rechtlich nicht erlaubt, solange dieser äußerlich nicht von einem Privatwagen zu unterscheiden ist.
In dieser Form ist die Rückkehrpflicht also ein Muster ohne Wert. An ihr festzuhalten ist wie Perlen vor die Säue werfen. Trotzdem wäre es kontraproduktiv, die Rückkehrpflicht ersatzlos abzuschaffen. Vielmehr müssten Politik wie auch Taxigewerbe Möglichkeiten erarbeiten, um die Kontrollmöglichkeiten zu vereinfachen. Eine klare Kennzeichnung von Mietwagen beispielsweise durch Konzessionsnummern oder eine nur dem Mietwagen vorbehaltene Buchstabenkombination im Kfz-Kennzeichen wäre ein erster nötiger Schritt. Oder auch ein verpflichtend mitzuführender digitaler Fahrtenschreiber. Fakt ist: Es muss etwas passieren. jh
Damit verabschiedet sich die Redaktion für diese Woche und wünscht allen Kolleginnen und Kollegen frohe Pfingsten und wie immer gute Umsätze.
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Der Zoll darf Fahrzeuge aus dem fliessenden Verkehr anhalten. Er darf als einzige Behörde auch verdachtsunabhängig kontrollieren. Der Zoll wird aber keine Überprüfung von PBefG Verstößen durchführen.
Dies könnte bestenfalls „Beifang“ sein.
Auszug aus der Regionalausgabe Taxi Times München April 2018: „Eine grundlegende Schwierigkeit bei der Kontrolle von Mietwagen ist, dass sie – anders als ein Taxi – nicht direkt als gewerbliches Fahrzeug erkannt werden können. Ein Einfaches drauflos kontrollieren funktioniert also nicht, da eine Unterscheidung zu privaten Fahrzeuge kaum möglich ist und letztere nicht der Aufsicht des Zolls unterliegen.
Diese Aussage entstammt sinngemäß vom Einsatzleiter der Zollkontrollen in München. Er machte auch darauf aufmerksam, dass nicht jede mögliche Verfehlung in den Zuständigkeitsbereich des Zolls falle, weshalb der Zoll beispielsweise Genehmigungen oder sonstigen notwendige Erlaubnisse nicht kontrollieren könne. Die Redaktion
Ich meine auch, dass bei den massiven Verstößen besonders in Berlin ein elektronisches Fahrtenbuch für Mietwagen und Taxen kommen muss. Dies ist auch ohne Gesetzesänderung möglich.
In der Prüfung von Fahrtenbüchern sind die Behörden schon immer gut aufgestellt.
Aber leider ist dies kein Thema für die Verbände, da dies nicht von Interesse der Mitglieder ist.
Edo Diekmann hat in seinem „Memorandum“ klare Vorstellungen von der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen – auch für Mietwagen: „Start- und Zieladresse müssen archiviert werden“
Die Rückkehradresse findet man dann im Fahrtenbuch.
Es ist schon eine Unverschämtheit mit welcher Arroganz die taxibrange sich in die Geschäfte unliebsamer Konkurrenz einmischt.
Der begünstigte u. damit subventionierte Steuersatz reicht diesen Leuten nicht. Nein,
Nun mussen sich auch noch alle nach ihren Vorstellungen richten. Danke das es auch Leute gibt die diese Privilegien abschaffen
werden.
Liber Leser, diese Privilegien bekommt die Taxibranche nur, weil sie auf der anderen Seite auch viele Pflichten erfüllen muss. Fester und verlässlicher Taxipreis an 364 Tagen 24 Stunden lang, immer verfügbar und letztlich auch immer verpflichtet, jeden zu fahren, egal wie kurz, egal zu welcher Uhrzeit, egal, in welchem körperlichen Zustand. Um das ausgewogen zu gestalten, gibt es eben auch für die Mietwagenbetreiber Beschränkungen, da die solche Pflichten nicht haben. Dafür haben die eben die Rückkehrpflicht. Danke, dass Sie ab sofort zu den Leuten zählen, die mit der nötigen Ausgewogenheit an die Sache rangehen. Die Redaktion
Der Autor schreibt, „witzig“ sei, dass die Politik und Uber „immer wieder das Märchen erzählen, eine Rückkehrpflicht sei ökölogisch und ökonomisch unsinnig“ ? Wieso soll es sich hierbei um ein Märchen handeln ? Jeder vernünftige Mensch muss dem zustimmen.
Nach TaxiTimes sei das Gegenteil der Fall, „weil die Mietwagenfahrer dann, während sie auf den nächsten Fahrauftrag warten, im fließenden Verkehr kreisen oder wertvollen Parkraum wegnehmen.“
Diese nehmen weder wertvollen Parkraum weg, da sie an der Tankstelle oder bei McDonalds einen Kaffee trinken gehen oder im Industriegebiet parken; und erst recht nicht „im fließenden Verkehr kreisen“.
„Im fließenden Verkehr kreisen“ tun nur solche, welche unsinnigerweise im Stau 15 Km und leer zu ihrem Betriebssitz zurück müssen. Die TaxiTimes hat schlichtweg keine Ahnung und übersieht, dass weite Teile des Taxigewerbes nicht mehr nur die Grundversorgung der Bevölkerung mit Taxen garantieren und daher der 7% Regelung unterliegen, sondern heute „mietwagenähnlichen Verkehr“ steuerbegünstigt betreiben.
Mit „Uber“ oder „MyTaxi“ z.B. hat dieser (TaxiTimes) Unfug nichts zu tun. Und mit einem Bundesverband, der angeblich auch die Mietwagen vertritt, erst recht nicht.
Ich denke, auf diesen Kommentar lassen wir einfach unsere Leser antworten…
Bitte erst informieren und dann Schreiben! Ihr Kommentar ist Bullshit (Raftvoll)…
Es ist doch manchmal lustig wie schlecht Politiker informiert sind oder wie gut die Lobbyarbeit von Uber und Co funktioniert. Das beste Beispiel war auf der Tagung des BZP die FDP – Abgeordnete Kluckert. Ohne Hintergrundwissen behauptet sie Sachen wie den Wegfall von Kreditkartengebühren bei Bezahlung mit American Express Kreditkarte. Als Begründung nannte sie die Entscheidung der EU-Kommission das es bei Bezahlung mit Kreditkarten nicht mehr zulässig sei Gebühren zu berechnen. Diese Entscheidung aber nur für europäische Kreditkarten zählt. Und diese Politiker dürfen dann über die Reformierung des PBfg, also über die Zukunft des Taxigewerbes, abstimmen. Mir graut es jetzt schon davor. Ich hoffe nur das die Marktbefürworter aus der FDP ganz lange nicht mehr in Regierungsverantwortung stehen.
44% der FDP Abgeordneten haben Nebeneinkünfte, noch fragen… gierige Partei. Habe fertig…
Ich befürchte, daß der Autor Jürgen Hartmann hat völlig Recht hat, denn in der Praxis der Passus der Rückkehrpflicht ein echter Papiertiger. Man müßte alle Mietwagen mit GPS-Loggern ausstatten und deren Aktivitäten mit den Auftragsbüchern abgleichen oder jeden Mietwagen, der taxiähnlich operiert, einen Kontrolleur hinterher schicken. Ergo: Alles nicht praktikabel.
Stattdessen müssen die Verbände ihre Interessen- und Lobbyarbeit immens verstärken und deutlich professionalisieren, um künftig in Vorfeld der anstehenden politisch (über alle Parteien hinweg) gewollten Anpassung des PBefG mitreden zu können. Der Tanz um das Goldene Kalb, hier das PBefG, wird nach dem immer gleichen Muster ablaufen. Alle Lobbyparteien werden mit unterschiedlichen Ideen und Maximalforderungen aufwarten, wobei die Forderungen der neuen Mobilitätsanbieter erheblich von den Interessen des etablierten Taxengewerbes abweicht; soviel steht fest. Alle Forderungen wird keine Seite durchbringen können. Am Ende des Erörterungsprozeß steht so etwas wie ein Kompromiss, bei dem beide Seiten von ihren ursprünglichen Forderungen Eingeständnisse machen werden müssen. Dafür braucht es aber auch so etwas wie Verhandlungsmasse oder Forderungen, die gefahrlos aufgegeben werden können.
Das (Überlebens-)Interesse der heimischen Automobilindustrie ist für die Politik bei Weitem wichtiger, als das Anliegen des Taxengewerbes, nach einem weiterhin bekömmlichen und möglichst wettbewerbsfreien Geschäftsumfeld. Übrigens haben die Beobachter im Bundesverkehrsministerium schon aufmerksam zur Kenntnis genommen, daß am Fallbeispiel Hamburg sehr deutlich abgeleitet werden kann, daß es für ein funktionierendes Taxengewebe KEINE örtliche Limitierung der Anzahl der erteilten Konzessionen mehr bedarf. Die derzeitigen Umsätze im Hamburger Taxengewerbe liegen in etwa auf dem Niveau anderer (noch) regulierter Großstädte, dem Fiskaltaxameter und echter Kontrolle sei Dank.
Und der Erfolg in Hamburg kam zustande, weil ein Taxiunternehmer gegen die Zulassungsbehörde wegen Untätigkeit geklagt hatte. Erst dann haben sich die Herrschaften aus der Behörde bewegt.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich wollte gerne melden das clever Shuttel die Rückkehrpflicht nicht ein hält und uns Mitarbeiter mit einer Kündigung drohen wenn wir nicht die Arbeitsanweisung nicht befolgen da es zurzeit ein großes Thema in Berlin ist wollte ich das gerne melden