Obwohl mit insgesamt 460 geförderten E-Taxis die Förderstufen 1 und 2 des Projekts Zukunftstaxi ausgeschöpft wurden, sind weiterhin viele Förderanträge bei der Hamburger Genehmigungsbehörde (BVM) eingegangen. Jetzt wurde eine dritte Förderstufe angekündigt.
Ab dem 15. April ist es soweit, dann werden wieder neue Förderanträge von der Hamburger Genehmigungsbehörde bearbeitet. Für die dritte Förderstufe, die ursprünglich nicht im Projekt Zukunftstaxi vorgesehen war, wurden eine Million Euro von der Stadt Hamburg zur Verfügung gestellt. Diese weitere Förderung ist Folge des regen Interesses an der E-Mobilität des Hamburger Taxigewerbes, aber natürlich auch der Gewissheit, dass ab Januar 2025 ausschließlich emissionsfreie Taxis und Mietwagen zur Konzessionierung zugelassen werden.
Mit diesem Geld will man insgesamt den betrieblichen Mehraufwand von 365 E-Taxis fördern. Von den 365 Förderungen fallen 360 auf klassische E-Taxis, die auch mit Wasserstoff betrieben werden dürfen. Die Taxiunternehmern können mit einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro rechnen. Die Hälfte des Betrags (1.250 Euro) wird ab Konzessionierung und mit Aktivierung des Fiskalsystems ausgezahlt.
Die zweite Hälfte wird nach insgesamt sechs Monaten ausgezahlt. Voraussetzung ist nicht mehr, wie bislang, eine gewisse Anzahl an Besetztkilometern, sondern lediglich die Einhaltung der Förderrichtlinien. Eine besondere Rolle bei der dritten Förderstufe spielen E-Inklusionstaxis. Für fünf Fahrzeuge bleibt die bislang geleistete Fördersummer in Höhe von 20.000 Euro erhalten.
Möglicherweise ist bei den bereits genannten 365 Fahrzeugen noch nicht Schluss mit der dritten Förderstufe, denn nicht ausgezahlte Förderungen, beispielsweise nach einem Verstoß gegen die Förderbedingungen, bleiben im Topf und können für weitere E-Taxi Förderungen verwendet werden.
Anträge für die Förderstufe 3 können ab dem 15.04.2023 unter Beifügung des Antragsformulars bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – Verkehrsgewerbeaufsicht – gestellt werden. Für die Bewilligung ist der Eingang des Förderantrages im Funktionspostfach [email protected] maßgeblich. Die neue Förderrichtlinie und die entsprechenden beiden Antragsformulare (für „normale“ E-Taxis und E-Inklusionstaxis) werden zeitnah online veröffentlicht. sg
Beitragsfoto: Symbolbild- Hamburg.de