Das Kölner Landgericht hat den 25-Jährigen, der im August 2015 einen 63-jährigen Taxifahrer in Wipperfürth erstach, wegen Mordes verurteilt. Der BGH hatte zuvor ein milderes Urteil wegen Totschlages aufgehoben.
13 Jahre Gefängnis muss der junge Mann nun für eine Tat „von ganz erheblicher Brutalität und Sinnlosigkeit,“ wie der Vorsitzende Richter in dem ‚Express‘ zitiert wird, absitzen. Eine lebenslange Haftstrafe blieb ihm erspart, weil eine Persönlichkeitsstörung „nicht zweifelsfrei ausgeschlossen“ werden könne, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Täter stach den Taxifahrer mit einem Küchenmesser „wie aus dem Nichts, ganz schnell, überraschend, zielgerichtet“ mehrmals in Hals und Oberkörper, daher sah das Gericht eine Tötungsabsicht und das Merkmal der Heimtücke als erfüllt an. Das Tatmotiv bleibt dabei weiterhin unklar. Es ließ sich nicht beweisen, dass der Täter auf den Fahrer einstach, weil er das Taxi nicht bezahlen konnte.
Das Kölner Landgericht verurteilte den Mann 2016 zunächst wegen Totschlages zu elf Jahren Haft. Sein Blutalkoholwert von 2,2 Promille sowie eine angebliche Persönlichkeitsstörung sprächen für eine Tat im Affekt. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung legten Berufung ein. Das Bundesgericht verwies den Fall zurück, da eine Persönlichkeitsstörung einer Bewertung der Tat als Mord nicht entgegenstehe. prh
Symbolfoto: Taxi Times
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