Besonders der deutsche Mittelstand ächzt unter der tiefgreifenden Corona-Krise: Laut einem Eckpunktepapier vom Wirtschaftsministerium könnte die bisher kritisierte Mittelstandslücke ab Juni 2020 mit weiteren Überbrückungshilfen im Wert von 25 Milliarden Euro geschlossen werden.
In zahlreichen Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise eingeschränkt. Aus einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ geht hervor, dass das Bundeswirtschaftsministerium im Austausch mit dem Bundesfinanzministerium an einem Vorschlag für Corona-bedingte Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen arbeitet, die unmittelbar oder mittelbar von Corona-bedingten Auflagen oder Schließungen betroffen sind.
Antragsberechtigt sollen kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler sein. Sie müssen in den Monaten April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten „beweisen“ können.
Die neuen Überbrückungshilfen sehen vor, dass Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern von Juni bis Dezember monatlich bis zu 50.000 Euro für fixe Betriebskosten einschließlich des unabdingbaren Personalaufwands bekommen können. Unternehmerlohn soll dagegen nicht förderfähig sein. Für die Hilfen sollen insgesamt 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die erste Kritik an den Eckpunkten vom Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), kommt von Wirtschafts- und Familienverbänden. Die vorgesehenen zusätzlichen Überbrückungshilfen für den Mittelstand weisen nach Einschätzung von Wirtschaftsverbänden Konstruktionsfehler auf. Bei der Ausgestaltung der Hilfen müsse sichergestellt werden, „dass Corona bedingte Umsatzeinbußen, welche sich erst zeitverzögert in den Sommermonaten bis August manifestieren, ebenso berücksichtigt werden“, sagte Peter Klotzki, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), dem „Handelsblatt“. Laut dem BFB-Hauptgeschäftsführer sollten die Kosten für den Lebensunterhalt insbesondere im Bereich der Solo-Selbstständigen miteinbezogen werden, da hier eine starre Abgrenzung lebensfremd sei.
Für Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Familienunternehmer, seien die in Altmaiers Eckpunkten vorgesehenen Grenzen für Hilfszahlungen scharfkantig und würden an der sachlichen Realität vorbei gehen.
Die Soforthilfen sollten nicht nur für die Deckung der betrieblichen Kosten vorbehalten sein, sondern auch für die Lebenshaltungskosten der UnternehmerInnen. hs
Das mit Telegram „Aufnahme Corona-News“ an 0178-49065062 funktioniert nicht. Ich kann weder eine Nachricht schreiben ich die Telefonnummer als Kontakt hinzufügen.
01784906506 ist die richtige Wahl…
Hallo,
wann und über wem soll die Antragstellung stattfinden?
Das wird erst noch bekannt gegeben.