Während einer Taxifahrt kam es zu einer äußerst blutigen Auseinandersetzung unter den Fahrgästen. Jetzt wurde der Taxifahrer von dem Bezirksgericht vom Vorhalt der unterlassenen Nothilfe und der Begünstigung freigesprochen.
Eine Auseinandersetzung unter drei Fahrgästen endete September 2015 im schweizerischen Aarau in einer wilden Prügelei im Taxi und anschließend auf der Straße. Ein betrunkener potentieller Fahrgast war nicht bereit, den zuvor geschätzten Preis der Fahrt zu bezahlen. Daraufhin ließ offenbar der Taxifahrer zwei andere Fahrgäste im Taxi Platz nehmen. Doch auch der stark alkoholisierte Mann stieg zu. Mit dem Fahrpreis wäre er mittlerweile einverstanden gewesen und mit dem Umweg durch die zwei anderen Fahrgäste auch. Doch die Fahrgäste gerieten – zunächst verbal, dann körperlich – im Fond aneinander.
Als hinten die Fäuste flogen, hielt der Taxifahrer sofort an. Die Prügelei der jungen Männer war damit aber nicht zu Ende. Vom Schwitzkasten wäre es sofort übergegangen in Tritte mit Stahlkappenstiefeln. Mittlerweile war der Betrunkene zum Opfer geworden und die beiden anderen malträtierten ihn gemeinschaftlich. Dem Taxifahrer gelang es nur mit Mühe die beiden von dem am Boden liegenden Opfer zu trennen.
Um schlimmeres zu verhindern, hätte er die zwei anschließend an ihr Fahrziel gebracht. Den Verletzten ließ er zurück, ohne einen Notruf abzusetzen. Bei dem Verletzten wurden unter anderem mehrere Frakturen des Nasenbeins und der linken Augenhöhle festgestellt. Mehr als zwei Jahre später musste sich der 64-jährige Taxifahrer nun vor dem Bezirksgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Unterlassung der Nothilfe sowie Begünstigung vor. Die Richterin sprach ihn jedoch frei. Eine Unterlassung der Nothilfe, sei nicht gegeben, weil dafür (Art. 128 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs) eine unmittelbare Lebensgefahr Voraussetzung gewesen wäre. Auch der Vorwurf der Begünstigung sei haltlos. Der Taxifahrer habe niemandem helfen wollen, sich einer Strafverfolgung zu entziehen. nu
Symbol-Foto: Taxi Times
Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.