Die Vereinigung der Chauffeur & Limousine Service Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VLD) hat am Wochenende in Offenbach mit rund 50 Teilnehmern über den Zustand der Personenbeförderungsbranche und mögliche Gesetzesänderungen diskutiert. Schwerpunkt waren dabei die Abschaffung der Rückkehrpflicht und die Lockerung der Konzessionsbegrenzung.
Der von Tino Müller geführte Verband freute sich, dass diese Punkte auch in einem Entwurf des Arbeitskreises Öffentlicher Verkehr im Herbst aufgenommen wurde. Das Papier sollte im November der Verkehrsministerkonferenz vorgelegt werden zur Beschlussfassung vorgelegt werden, fand aber im vorbereitenden Ausschuss „GKVS“ nicht die erforderliche Mehrheit.
Während einer rund zweistündigen Diskussionsrunde, bei der unter anderem auch Taxi Times Herausgeber Jürgen Hartmann im Podium saß, wurden die beiden Punkte von vielen Seiten beleuchtet. Prof. Dr. Frank Fichert vom Fachbereich Logistik Verkehrswesen der Hochschule Worms machte gleich zu Beginn deutlich, dass die Personenbeförderung ein komplexes System mit zahlreichen Wechselwirkungen darstellt, wodurch es schwierig ist, die Elemente einzeln zu betrachten. Wenn man also die Rückkehrpflicht für Mietwagen aufheben würde, müsste man bei den Taxis auch die Tariffreiheit, gekoppelt mit einer Höchstgrenze, einräumen, sagte Fichert.
Ulrich Caspar, Verkehrspolitischer Sprecher der CDU Landtagsfraktion in Hessen, pflichtete seinem Vorredner bei: „Wenn man Regulierung an einer Stelle wegnimmt, erhöht es den Druck, die Regulierung an anderer Stelle ebenfalls wegzunehmen“, sagte Caspar, der eine Rückkehrpflicht aber dennoch als sinnvoll betrachtet. Caspar plädierte indirekt für eine Aufhebung der Tarifpflicht, indem er es als unverständlich bezeichnete, dass in Deutschland in jeder Kommune für unterschiedliche Qualität der gleiche Taxipreis bezahlt werden müsse.
Alexander Müller, Bundestagsabgeordneter der FDP, ging auf Wortmeldungen zu freier Konzessionierung ein. Seine Partei habe dazu einen Beschluss gefasst, der wesentliche Lockerungen vorsieht. Ein polizeiliches Führungszeugnis und die Garantie einer Insassenschutzversicherung würden reichen. „Wenn das gewährleistet ist, kann man Konzessionen erteilen“. Auf die Zwischenfrage, ob man damit einem Unternehmen wie Uber einen Freibrief erteilen würde, antwortete Müller mit einem klaren „Ja“.
Müller sitzt seit dieser Legislaturperiode im Bundestag und ist Mitglied im Verteidigungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss. Dass die von ihm genannten Punkte den Personenbeförderungsschein betreffen und nicht die Konzessionserteilung, war Herrn Müller nicht klar. Vielleicht war das der Grund, warum ihn ein erboster Teilnehmer im Laufe der weiteren Diskussion vorwarf, er hätte keine Ahnung.
Hartmann sprach in diesem Zusammenhang von einer „Gänsehaut“, die er bei solchen Äußerungen bekomme. An die Chauffeurdienstanbieter im Saal appellierte er, man solle genau aufpassen, welche Geister man rufe, wenn man beispielsweise eine Aufhebung der Rückkehrpflicht fordere. Wenn man das mit einer Lockerung der Tarifpflicht kompensiere, müssten zwangsläufig auch Betriebs- und Beförderungspflicht aufgehoben werden. Ohne diese taxitypischen Merkmale gäbe es allerdings keine Abgrenzung mehr zum Mietwagenmarkt. Das wiederum könne unmöglich im Interesse der Chauffeur- und Limousinendienste sein, deren Klientel im Hochpreissegment angesiedelt ist. tt
Foto: Taxi Times
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