Durch die Medien geistert seit gestern die unbestätigte Meldung, dass Lyft „vor dem Markteintritt“ in Berlin stünde. Die Grundlage für diese Spekulation sind vier Worte in einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – vom letzten Sommer.
Das Magazin „Gründerszene“ berichtete gestern Nachmittag als erster, das Lyft „nun offenbar“ in Bälde seinen Fahrdienst in der Hauptstadt anbieten würde. Die Gründerszene beruft sich dabei auf eine Antwort des Berliner Senats auf eine kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Frank Scholtysek. In ihr wird unter anderem erwähnt, das Lyft in Berlin „vor dem Markteintritt“ stünde („Dem Senat sind darüber hinaus folgende Unternehmen bekannt, die das Thema „Ride-Sharing“ am Standort Berlin verfolgen: […] Lyft: (steht vor Markteintritt).“) Andere Medien sprangen auf und kopierten die Meldung.
Allerdings sind die Anfrage wie die Antwort datiert auf August bzw. September 2017. Im Zusammenhang mit dem Blogeintrag Lyfts von letzter Woche, dass ein Büro in München eröffnet worden wäre, einem im Dezember in Toronto eröffneten Büro und Gesprächen mit der Londnoner Genehmigungsbehörde schließt das Magazin, dass Lyft nach Berlin expandieren würde. Lyft antwortete selber nicht auf eine Anfrage des Magazins.
Gleichzeitig wird eingeräumt, dass auch Lyft ebenso wie UberPOP funktioniere, nämlich Laien außergesetzlich mit gewerblichen Personenbeförderungen beauftragt und daher in europäischen Ländern nach deren nationaler Gesetzgebung nicht genehmigungsfähig ist. Das stellte spätestens das Urteil des EuGH im Dezember fest. Informationen, nach denen Lyft sein Geschäftsmodell abwandeln wird und zum Beispiel Mietwagenkonzessionen beantragen möchte, liegen nicht vor. prh
Symbolfoto: Pkg203, cc by-sa 3.0
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