Der GVN Geschäftsführer Benjamin Sokolovic hat bei einer Veranstaltung in Anwesenheit von Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann die VW-Tochter Moia stark kritisiert.
Traditionell richtet der Gesamtverband des Verkehrsgewerbes Niedersachsen GVN im ersten Quartal einen „Currywurstabend“ aus, zu dem sich die Mitglieder des Verbands mit der Landespolitik über die brisanten Verkehrsthemen austauschen.
Zum diesjährigen Treffen waren rund 220 Gäste erschienen, unter ihnen rund 60 Landtagsabgeordnete aller Parteien. GVN Präsident Mathias Krage wertete dies als Beleg dafür, dass Politik und Verband in der Sache hart, aber immer anständig miteinander umgehen.
Der GVN vertritt mit seinen entsprechenden Fachvereinigungen die Interessen der mittelständischen Verkehrsunternehmen aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Entsorgung, (Möbel-)Speditionen, Logistik, Omnibus sowie Taxi und Mietwagen.
Letztere müssen sich seit geraumer Zeit mit Konkurrenten auseinandersetzen, die in den Markt der Mobilität eindringen. GVN-Geschäftsführer Benjamin Sokolovic fand dafür bei seiner Begrüßungsansprache deutliche Worte: „Mit Milliarden Kapital ausgestattet, versuchen diese Wettbewerber, durch Lobbyarbeit, Eingriffe in den Wettbewerb bis hin zu massiven Rechtsverstößen den existierenden Ordnungsrahmen zu torpedieren.“ Sokolovic nannte in diesem Zusammenhang das US-Unternehmen Uber, aber auch mytaxi, die als „deutsche Tochter von Daimler-Benz trotz etlicher Urteile mit unerlaubten Rabatten versuchen, in den Taximarkt einzudringen.“
Aus Sicht Niedersachsens sei aber besonders ärgerlich, was die Volkswagen-Tochter „Moia“ derzeit praktiziere. „Moia will in Hannover Sammelbeförderungen im linienähnlichen Verkehr am Markt platzieren“, berichtete der GVN-Geschäftsführer. Im ersten Schritt habe man unter Umgehung der Vorschriften des PBefG eine Testphase gefahren. „Und nun hat man bei der Stadt Hannover einen Antrag gestellt für eine weitere Erprobungsphase, indem man eine Sonderregelung des PBefG (den § 7 Abs. 2) nutzt.“ Jene als Experimentierklausel bezeichnete Sonderreglung erlaubt die Durchführung einer bestimmten Personenbeförderung, solange es sich dabei um eine neue Verkehrsart handelt. „Genau dies liegt bei MOIA nicht vor“, warnt Sokolovic: „Sammelverkehre gibt es in Hannover schon lange, das Modell TaxiBus ist seit Jahren eingeführt. Anruf-Sammeltaxis gibt es niedersachsenweit. Dass für die Vermittlung ein App-basiertes System gewählt wird, ist auch nicht neu, zumal auch in anderen Bereichen Apps längst zum Alltagsgeschäft gehören.“
Für den GVN sei es „iirritierend“, wenn MOIA unter dem Dach der Experimentierklausel gleichzeitig klassische Mietwagenverkehre mit besonderen Kundengruppen wie Flughäfen oder Hotels abwickeln wolle. „Dies ist nicht nur Rechtsbruch, sondern auch Rosinenpickerei. Wenn die VW-Tochter Moia Mietwagenverkehre durchführen will, soll sie eine ganz normale Mietwagengenehmigung beantragen und – wie jedes andere Unternehmen auch – die dafür vorgeschriebenen Bedingungen alle einhalten!“
Der aktuell eingereichte Antrag von Moia bei der Stadt Hannover zur Genehmigung von Ride-Sharing-Verkehren beinhalte auch die Forderung nach einer ausdrücklich Unterstützung bei „der gegebenenfalls erforderlichen Anpassung der Verwaltungsprozesse, um die für das Moia-Shuttle beschriebene Variante des Personenbeförderungsscheines für eine große Anzahl von benötigten Fahrern zu genehmigen“.
Für Sokolovic ist dies „eine Provokation unseres Rechtsstaates“. Es erschließe sich dem GVN nicht, warum für ein einzelnes Unternehmen Sonderregelungen geschaffen werden sollen. „Wir erwarten, dass sich die VW-Tochter MOIA vollumfänglich an Recht und Gesetz hält.“
Nachtrag der Taxi Times Redaktion: Zum großen Bedauern aller anwesenden Mitglieder der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen ist Bernd Althusmann, Niedersächsischer Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident, in seiner gleich im Anschluss vorgetragenen Ansprache auf das Thema Moia mit keiner Silbe eingegangen. „Wahrscheinlich hat er von Volkswagen noch keine Erlaubnis und Vorgabe, ob und wie er sich dazu öffentlich äußern darf“ kommentierte ein erbostes GVN-Mitglied sarkastisch. jh
Foto: GVN
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Experimentierklausel für Ride-Sharing ein Instrument um dat Taxigewerbe zu zerschlagen. Und warum in ganz Deutschland wie im Fall von CLEVER-SHUTTLE ????? Welche Genehmigung hat die Fa. UBER in München… richtig keine. Nur weiter so, absolut demütigend.