Mit Stichtag zu 06.03.2018 wurde das Model S von Tesla wieder auf die BAFA Liste für förderungsfähige Fahrzeuge gesetzt.
Voraussetzung für die staatliche Elektroauto Förderung von 2.000 Euro ist unter Anderem, dass der Basispreis für das zu fördernde Auto unter 60.000 netto liegt. Im vergangenen Jahr hatte die Zeitschrift Auto Bild aufgedeckt, dass die Fahrzeuge nur in Verbindung mit dem Komfortpaket, welches über 10.600 Euro netto zusätzlich kostet, bestellt werden konnte und es das Basismodell in der Realität gar nicht gab. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat damals prompt auf die Meldung reagiert und das Tesla Model S am 4. Dezember 2017 aus der Liste gestrichen.
Weil Tesla jetzt nachweisen konnte, dass so ein Einstiegsmodell wirklich bestellbar ist, hat die BAFA den Wagen zum 06.03.2018 wieder in die Liste aufgenommen. Als Nachweis wird nun in den Antragsunterlagen neben dem Hinweis darauf, dass der netto Basisbreis unter 60.000 Euro liegt, zusätzlich noch das Bestelldatum (nach dem 06.03.), die genaue Modelbezeichnung, die Bestätigung über aktivierte oder deaktivierte Features des Komfort-Pakets sowie der Nachweis des Herstelleranteils am Umweltbonus von 2.000 Euro verlangt. sg
Foto: Taxi Times
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