Die Verkehrsgewerbeaufsicht hat den Probebetrieb für 500 Moia-Fahrzeuge ab 2019 und insgesamt 1000 ab 2021 für den maximal möglichen Zeitraum genehmigt. Die VW-Tochter kann einen genehmigungsfreien Testbetrieb aber bereits früher aufnehmen. Nach Hamburg plant der Dienst nicht nur in Hannover die Dienstleistung anzubieten, sondern auch anderen Städten – sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
Die Behörde stellte fest, dass ein Probebetrieb genehmigungsfrei ist, wenn die Fahrpreise 30 Cent je gefahrenen Kilometer für das gesamte Fahrzeug nicht überschreiten. Christoph Ziegenmeyer, Pressesprecher von Moia, sagte aber gegenüber der Taxi Times, dass man noch nicht wisse, ob ein Vorlauf ab Herbst diesen Jahres starten wird. Der Testlauf vor dem Probebetrieb würde dann mit einem begrenzten Personenkreis durchgeführt.
Ab dem 01.01.2019 darf Moia dann den „Realbetrieb“ mit 500 Fahrzeugen öffentlich zugänglich zu einem höheren Fahrpreis anbieten. Der Preis würde oberhalb des ÖPNV, aber unterhalb des Taxis liegen, sagte Ziegenmeyer, und die Fahrzeuge schrittweise auf die Zahl von 500 gebracht. Zur Zeit befinde man sich noch in der Preisfindung. Eingesetzt werden in Hamburg E-Fahrzeuge vom Typ „Moia“, die nicht für Rollstühle geeignet sind. Man arbeite an einer Lösung des Problems.
Laut Pressemitteilung der „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ (BWVI) soll das Bediengebiet der Anzahl der Fahrzeuge angepasst werden. Ziegenmeyer meinte, das gesamte Stadtgebiet könne erst bedient werden, wenn man 1000 Fahrzeuge einsetzen dürfe. Zunächst einmal sollen aber die 500 Kleinbusse in einem begrenzten Gebiet getestet werden. Offenbar gibt es -laut Moia- keine genaueren örtlichen Abgrenzungen des Bediengebietes. Die Behörde verlangt, dass Moia „in einer Übersichtskarte die genaue Lage“ der virtuellen Haltepunkte, die nur den üblichen Bedingungen der StVO unterliegen sollen, mit einem Vorlauf von vier Wochen vorlegen muss.
Gleichzeitig würde während der ersten zwei Jahre des Realbetriebes geprüft, ob es zu einer „Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteresse“ käme. „Insbesondere darf das Taxigewerbe nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht in seiner Funktionsfähigkeit bedroht werden,“ heißt es in der Pressemitteilung der BWVI. Ein anhaltendes Taxisterben wird mit dieser abstrakten Formulierung nicht ausgeschlossen.
Fällt diese Evaluierung positiv für Moia aus, kann bis zum Jahresende 2022 die Anzahl der Fahrzeuge schrittweise weiter auf 1000 erhöht und das Bediengebiet ausgeweitet werden. Es ist noch nicht bekannt, wer diese Untersuchung, die die Effekte des Probebetriebes erfassen und bewerten soll, durchführen wird. Es sind auch keine näheren Details zu der Methodik veröffentlicht worden oder ungefähre Zustände, ab wann Auswirkungen das „öffentliche Verkehrsinteresse beeinträchtigen.“ So gibt es nämlich auch keine Informationen zu den Bedenken, dass innerhalb des Zeitraums des Testlaufes bei einer großen Anzahl Fahrzeugen „Fakten geschaffen“ werden. Es ist nicht bekannt, ob die Behörde weitere Vorbehalte, zum Beispiel eine vorfristige Evaluierung oder den Stopp des Experiments, mit der Genehmigung für den maximal zulässigen Zeitraum verknüpft hat.
Für die Fahrzeuge sollen eigene Betriebshöfe gebaut werden, in denen sie gewartet und aufgeladen werden. Dafür schafft Moia sich eine eigene Lade-Infrastruktur, in der die Kleinbusse an 150-kW-Lader angeschlossen werden. Die Fahrzeuge sind zur Zeit nicht frei verkäuflich.
In Hannover wartet Moia noch auf die Genehmigung der Stadt. Dort sollen Benzinfahrzeuge eingesetzt werden. Christoph Ziegenmeyer sagte gegenüber der Taxi Times, das weitere Städte folgen werden. Man möchte dann Moia auch im Ausland anbieten. prh
Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.
Das ist für Taxiunternehmet die „ Moderne Enteignung“, aber VW kann in unserem Land ja machen was VW will. Zuerst betrügen diese Ganoven die gesamte Dieselkundschaft und dann machende sich an unserem Taximarkt zu schaffen.
Offensichtlich benötigen die Herren dann nicht einmal Mietwagenkonzessionen mitsamt Fahrern. Toller Rechtsstaat..
Das ist das Ende der Taxibranche, aber der Anfang in die neue bessere Mobilität …
Es gibt doch ÖPNV, der mit riesigen Steuergeldern bereits subentioniert wird. Es gibt Taxiunternhemen, Behindertenfahrdienste und gemeinützige Organisationen, die Beförderungen anbieten. Was soll das mit 500 bzw. 1.000 Fahrzeugen. Wen hat VW wieder geschmiert oder einen lukrativen Posten versprochen. Das Kapital bestimmt den Markt.
Wie bitte, „dass der Betrieb genehmigungsfrei ist wenn die Fahrpreise 30 Cent je gefahrenen Kilometer für das gesamte Fahrzeug nicht überschreiten“ Was will die Behörde dem Taxigewerbe damit sagen? ist es eine Drohung oder haben die Angst vor einer Klage. Solange das Personenbeförderungsgesetz nicht geändert ist, zugunsten subventionierter Unternehmen, sollten wir gegen die Behörde Klagen. Hat wohl Frau Kommunisten Merkel wieder ihre Finger drin, Planwirtschaft, Vollbeschäftigung und Enteignung des eigenem Volkes, wir mir immer sympathischer diese Frau…
Gegen dieser Genehmigung wird in HH gerichtlich vorgegangen. Siehe http://www.dieKlage.de
Danke für die Info, ich aus München drücke euch die Daumen und werden auf euer Treuhandkonto spenden. MfG
MOIA, also VW will mit chinesischem Uber-Rivalen zusammenarbeiten. Didi Chuxing hat den US-Konkurrenten Uber aus dem chinesischen Markt gedrängt. Schon im November 2016 strebte Volkswagen (VW) eine Zusammenarbeit mit dem chinesischen Fahrdienstvermittler Didi Chuxing an. Das wertvollste Startup der Welt. Damit dürfte wohl jedem klar sein warum VW mit Moia auf die Tube drückt. Wettbewerb Nein, verdränge den Feind-Taxi heißt die Devise.
Wie wird eigentlich erhoben ob:
a) die shuttles von moia nicht fahrgäste aus dem öpnv abziehen ( sind alle autobesitzer bei nutzung vom auto abgezogen obwohl sie vielleicht S- und Ubahn genutzt hätten?
b) Wie ist der Begriff Fahrauftrag oder Tour definiert? Ist ein MOIA- Bus die ganze Zeit „on Tour“? Wann greift die vorgeschriebene Rückkehrpflicht zum Betriebshof?
c) Wie wird gemessen ob die MOIA-Busse den Verkehrsfluss beeinträchtigen?
d) Was ist mit den von der Behörde erlaubten Verbrennern für den MOIA- Einsatz. Behindertenvorrichtung reicht aus!?
In der Genehmigung für Moia steht “Digitale Einelaufzeichnung sind lückenlos, sicher und für die Dauer der Genehmigung aufzubewahren und der Genehmigungbehörde auf Verlangen zur Überprüfung der Einhaltung der Nebenbstimmungen dieser Genehmigung vorzulegen“. Werden die Daten intern oder extern gespeichert? Wenn die Daten von MOIA (VW) gespeichert werden, sind die Daten manipulierbar und somit nicht brauchbar (Dieselskandal). Hier sollte man nachfragen…!!!