Das Titelcover der aktuell erschienenen Printausgabe von Taxi Times DACH greift die klare Aussage auf, die derzeit vom Taxigewerbe kommt: Wer mit scheinbar neuen Ride-Sharing-Konzepten eine vermeintliche Nische zwischen ÖPNV und Taxis besetzt, nimmt den Taxiunternehmern und deren Fahrern einen Teil ihrer Umsätze weg.
Erst recht, wenn die neuen Anbieter solcher Dienste gleich mit mehreren hundert Fahrzeugen auf den Markt drängen, wie es in Berlin (Berlkönig, Daimler und in Hamburg und Hannover Moia, Volkswagen) geplant ist. In Hamburg, wo bis zu 1.000 Genehmigungen beantragt sind, haben die Taxiunternehmer und deren Fahrer dagegen demonstriert. Taxi Times DACH berichtet über deren Argumente, beleuchtet aber auch, warum der dortigen Genehmigungsbehörde die Hände gebunden sind.
Fahrten „on demand“, bei denen ein Sammeltaxi per App zu virtuellen Haltestellen bestellt werden kann, sind in der Tat eine neue und sinnvolle Angebotsform, der man sich nicht verschließen darf. Sinnlos ist dagegen, dass sie als Spielwiese großer Fahrzeughersteller oder kapitalträchtiger Start-ups missbraucht werden, die damit noch mehr Fahrgäste in sowieso schon verstopfte Innenstädte fahren lassen. Warum das Taxigewerbe diesen neuen Trend technisch mitgehen kann, beschreibt ein weiterer Beitrag in der neuen Taxi Times DACH.
Lesen Sie außerdem in der neuen Ausgabe:
Totengräber des Taxigewerbes: Wenn die neue Bundesregierung tatsächlich das umsetzt, was CDU / CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zum Thema PBefG-Änderung formuliert haben, droht dem Taxigewerbe die Deregulierung.
Taxi-Kontrollen mit 2.500 Zöllnern: Bundesweit wurden Anfang März Taxiunternehmer und Fahrer kontrolliert. Hinterher zog der Zoll Bilanz. Wir nennen und bewerten die Zahlen.
Wende im Rabatt-Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hat die beiden Urteile der Vorinstanzen auf den Kopf gestellt und die Rabattaktionen von mytaxi als rechtmäßig eingestuft. Die Bewertungen dieses Urteils fallen je nach Betrachter recht unterschiedlich aus.
Tarifantrag wird zum Bumerang: Eigentlich wollten die Taxiunternehmer eines Landkreises in Schleswig Holstein höhere Taxitarife. Warum ihr Antrag nun allerdings zu einer Tarifsenkung führen könnte, erläutert unser Redakteur Philipp Rohde.
Geteilte Wiener Taxidemo: Über 1.000 Teilnehmer hatten sich in Wien zu einer Taxidemo versammelt. Eine beeindruckende Zahl. Warum der Protest insgesamt doch zu wenig brachte, erläutert Taxi Times Herausgeber Jürgen Hartmann.
Gegen die Willkür, für Preissicherheit: Ab 1. Juli gelten in der Steiermark nur noch zwei Taxitarife – einer für die Stadt Graz, einer für das restliche Bundesland.
Uber-Partner sind Personalverleiher: Ein wegweisendes Urteil aus der Schweiz lässt aufhorchen.
Ein Diesel Euro 6 ist nicht gleich Euro 6: Aktuelle und künftige Dieselmotoren der Euro-6-Norm unterscheiden sich im Buchstaben. Was es mit Euro 6, 6b, 6c, 6 d temp und 6d auf sich hat, erläutert unser Redakteur Simon Günnewig.
Einschneidend ja, aber auch verhältnismäßig: Das Leipziger Urteil zu möglichen Dieselfahrverboten müsste Freunde der Elektromobilität eigentlich gefallen. Bei einer Fachkonferenz wurde diese Freude allerdings gedämpft.
Exklusive Stammkundschaft garantiert: Taxi Times durfte das erste Intax-Tesla-Taxi ausprobieren. Es war eine Fahrt in die Zukunft, aber auf das Schiebedach sollte man besser verzichten.
Elektro-Busse in den Startlöchern: Ein erheblicher Teil des Taxigeschäfts wird mit Großraumtaxis abgewickelt. Wer hier auf Elektro umsteigen will, hat bisher wenig Auswahl. Doch allmählich kommt auch in dieses Segment elektromobile Bewegung.
Elektrische Alternative für Krankenfahrten: Die Taxi Times-Redaktion hat die Taxiversion des Kia Soul EV exklusiv getestet.
Plädoyer für das bedingungslose Grundeinkommen: Wenn die Robo-Taxis kommen, werden Taxifahrer zunehmend überflüssig. Doch leider hat die Politik noch keine Antworten auf solche Folgen der Automatisierung unserer Arbeitswelt. Unser Gastkommentator Stefan Köller bringt das bedingungslose Grundeinkommen ins Gespräch.
Nicht immer ist die Chefin verantwortlich: Wer pro Konzession gleichzeitig zwei Fahrzeuge einsetzt, handelt wettbewerbswidrig. Aber kann dafür auch der Geschäftsführer persönlich verurteilt werden? Rechtsanwalt Wolf-Dieter Henning analysiert ein entsprechendes Urteil.
Alles kostenlos, oder was: Was in Hamburg Moia, ist in Karlsruhe moovel. Unser Kolumnist Axel Ulmer bezeichnet die zunehmenden Partnerschaften zwischen klammen Kommunen und (inter-)nationalen Großkonzernen als gefährlich. Eigentlich würde schon der § 1 des PbefG ausreichen, um bestimmte Ride-Sharing Angebote zu verbieten.
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Fotomontage: Stanislav Statsenko