Regelmäßige Nichteinhaltung der Grenzwerte für die Luftqualität sind die Ursache für den drastischen Schritt.
Sechs Mitgliedstaaten der EU müssen sich jetzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verantworten. Deutschland, Frankreich und Großbritannien werden wegen anhaltender Überschreitungen der Stickoxidwerte belangt. Ungarn, Italien und Rumänien stehen wegen zu hoher Feinstaubbelastungen vor dem EuGH.
Im Fall von Deutschland ist es konkret so, dass die Grenzwerte, welche bereits seit 2010 verbindlich sind, dauerhaft nicht eingehalten worden sind. Aufgrund dessen hatte die Kommission schon 2015 und 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Deutschland hatte, nach einer Einschätzung der EU-Kommission, in der Vergangenheit keine zielführenden Maßnahmen ergriffen, um kurzfristig die Luftqualität zu verbessern.
Weiterhin muss sich die Bundesrepublik auch noch wegen des Vorwurfs der Missachtung von EU-Vorschriften bei der Typ-Genehmigung von Fahrzeugen verantworten. Konkret wird bemängelt, dass keine wirksamen und abschreckenden Sanktionen existieren, welche die Autohersteller davon abhalten sollen, gesetzwidrig zu handeln. Dieser Punkt steht ganz klar im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal und damit, wie die Bundesregierung darauf reagiert hat. Neben Deutschland müssen sich auch Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königsreich wegen des gleichen Vorwurfs vor Gericht verantworten. sg
Symbol-Foto: Taxi Times
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