Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben klare Regelungen zur Kassen-Nachschau definiert. Ihr unterliegen auch Taxameter und Wegstreckenzähler.
Das Schreiben stammt vom 29. Mai 2018 und ist ein so genannter Anwendungserlass an die obersten Finanzbehörden der Länder. Er ist kein Gesetz, gilt aber für alle weisungsgebundenen, nachgelagerten Finanzbehörden. „Weil sich die Finanzbeamten an die Festlegungen des Anwendungserlasses halten werden, entfaltet das BMF-Schreiben Wirkung für alle Steuerpflichtigen“, erläutert der Bundesverband für Taxis und Mietwagen BZP in einem Rundschreiben an die Mitglieder.
Soll heißen: Das BMF-Schreiben enthält klare Vorgaben zur Durchführung einer Kassen-Nachschau auf Basis des Paragraph 146B der aktuell gültigen Abgabenordnung (AO).
Diese Vorgaben betreffen auch das Taxi- und Mietwagengewerbe, denn erstmals werden sowohl Taxameter als auch Wegstreckenzähler als Geräte definiert, die der Kassen-Nachschau unterliegen.
Die Kassen-Nachschau ist ein „besonderes Verfahren zur zeitnahen Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung.“ Sie wurde am 22.12.2016 als § 146b in die Abgabenordnung (AO) aufgenommen, als die Bundesregierung das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedete. Seitdem war stets ungeklärt, ob Taxameter und Wegstreckerzähler als Kasse einzustufen sind, also als ein Gerät, das digitale Grundaufzeichnungen vornimmt.
Mit der nun erfolgten Einstufung dürfen sämtliche Taxameter und Wegstreckenzähler ohne Voranmeldung während der Geschäftszeiten überprüft werden. Auch die Geschäftsräume von Taxi- und Mietwagenbetreiben dürfen spontan besucht werden.
Was das nun konkret für die Taxibranche bedeutet, erläutert der BZP in seinem Rundschreiben: So könne der Finanzbeamte verlangen, dass zum Abgleich mit Taxameter- und Wegstreckenzählerdaten ein Kassensturz durchgeführt, also der aktuelle Kassenstand festgestellt und mitgeteilt wird. Desweiteren gehe die Finanzverwaltung davon aus, dass die Begriffe `Geschäftsgrundstücke´ oder `Geschäftsräume´im Gesetz auch gewerblich und beruflich genutzte Fahrzeuge umfasst.
Der BZP interpretiert das BMF-Schreiben auch dahingehend, dass die Kassen-Nachschau auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten vorgenommen werden kann, wenn im Unternehmen noch oder schon gearbeitet wird, „was bei den Taxiunternehmern regelmäßig der Fall sein dürfte.“
Ein Finanzbeamter, der zur Kassen-Nachschau erscheint, muss sich ausweisen. Der kontrollierte Unternehmer hat daraufhin das elektronische Aufzeichnungssystem zugänglich zu machen und Bücher, Aufzeichnungen oder Organisationsunterlagen für das System vorzulegen.
„Diese Verpflichtung kann auch das Fahrpersonal betreffen“, klärt der BZP auf. „Auch bei fehlender Anwesenheit des eigentlich Steuerpflichtigen haben Personen, von denen angenommen werden kann, dass sie über alle wesentlichen Zugriffs- und Benutzungsrechte des Kassensystems verfügen, bei der Kassen-Nachschau mitzuwirken.“ jh
Link zum BMF-Schreiben „Kassen-Nachschau“
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Damit kann ich als Taxler leben aber Mietwagenunternehmer können sich befreien lassen vom Wegstreckenzähler. Da ist wohl eine Lücke zu schließen, sonst macht das Kassengesetz keinen Sinn!!!
Und wie werden die Uber-Mietwagen, welche wie Taxen agieren, vom Finanzamt kontrolliert?
Da sollten ja, schlagartig Kontrollen stattfinden und diverse Betriebe es mit der Angst bekommen!Ob es dann weniger Taxen und Mietwagen gibt?
Ich befürchte, daß diese neue Verordnung ebenso wieder ein Papiertiger wird, wie das bekannte BMF-Schreiben von 2010, welches viel Grundsätzlicheres regelt, nämlich die Verwendung des Fiskaltaxameters schlechthin.
In meiner Heimatstadt Bremen mit 550 Taxen betreiben lediglich knapp 20 Taxen ein FKT mit INSIKA. Alle Wagen, die nach dem 1. Januar 2017 neu angeschafft und geeicht wurden (mind. 100 Stück), hatten zumindest am Tag der Eichung ein modernes Fiskaltaxameter eingebaut. Jedoch wird bis auf die zitierten 20 Wagen keines mit INSIKA (oder einer gleichwertigen Lösung) betrieben. Weiterhin wird nach der Methode „Zwei für dich und einr für mich“ abgerechnet.
Ein Tachovergleich dieser 20 Taxen mit dem Rest der OTW-Flotten ergab auffällig niedrige Kilometerstände. Diese 20 Taxen stehen ja auch auffällig häufig unbesetzt herum, selbst zu Brummzeiten.
Nach Beobachtungen der hiesigen Taxlervertretung (IG Bremer Taxifahrer) hat sich an dem Umstand, daß kaum ein angestellter Fahrer den gesetzlichen Mindestlohn erhält, nicht viel geändert. Eine erneute Umfrage im Bremer Gewerbe käme heute zu den genau gleichen Ergebnissen, siehe Umfrage https://www.ig-bremer-taxifahrer.de/unsere-themen/mindestlohn/umfrage-zum-mindestlohn/
Natürlich haben die MWU‘s inzwischen alle ihre Methoden weiter und weiter verfeinert, um die tatsächliche Einnahmesituation auch künftig verschleiern zu können, aber trotz dieser offensichtlichen Maßnahmen passiert von staatlicher Seite rein gar nichts. Neu ist z. B. die Verwendung von Fahrberichten ohne jegliche Taxameterangaben und ohne Arbeitszeitangaben. Ein Schelm, der Böses denkt!
Somit bleibt nur zu befürchten, daß trotz ewig neuer Verordnungen und viel Geräusch im Gewerbe, alles beim Alten bleibt, in zweitältestem Gewerbe.
Da verstehe ich dann aber die Aufsichtsbehörde in Bremen nicht!
In Berlin m u ß jede Taxe ein Fiskaltaxameter haben, sonst gibt`s keine Konzessionverlängerung…und das Finanzamt wird über „die persönliche Unzuverlässigkeit“ informiert und was das bedeutet, brauche ich doch keinem hier zu erklären!
Ja, in Berlin ist man mit der dieser knallharten Verfahrensweise sozusagen bundesweit Vorreiter. Die Berliner Behörden haben sich auch mal die Mühe gemacht über das ganze Geflecht von Verordnungen und über die Gesetzeslage per se nachzudenken und daraus die eigenen Schlüsse gezogen. Schließlich Bundeshauptstadt mit 84 Prozent OTW-Taxenbetrieben. Die Bremer Aufsichtsbehörde hat davon aber keine Kenntnis und möchte auf Anfrage auch nicht darüber nachdenken, geschweige darüber Inhaltliches erfahren. Die branchenweit bekannten drei Runschreiben der LABO an alle Berliner Taxenbetrieb zu den allgem. Einzel-/Aufzeichnungspflichten sowie dem Fiskaltaxameter kannten die entsprechenden Beamten in Bremen gar nicht. Frei nach dem Motto: Unser Gesetz ist das angestaubte PBefG und die uralte BOKraft und basta. So ist das in einem Bundesland, daß seit 70 Jahren ununterbrochen von der Partei der Malocher regiert wird. Nur kompetente, aufmerksame und willige Volksvertreter und Beamte. Nicht zu Unrecht trägt das Bundesland Bremen die Zusatzbezeichnung DDR Light oder auch failing state (gescheiterter Staat).
Erstaunlich – hätte gedacht, daß Berlin und Bremen in gleichem Maße verwahrlost sind . . . Gilt das auch für Wedding und Neukölln?
weder das BMF (Schreiben vom 29.05.2018) noch das BZP Schreiben vom 08.06.2018 AR.Nr. 20/18 „definieren Taxameter und Wegstreckenzähler erstmals als Kasse“ . Bei einer Kassennachschau (z.B. am Halteplatz) ist der Bargeldsaldo (offene Ladenkasse) bei Schichtbeginn zu nennen, die Liste der Geschäftsvorfälle (Einzelaufzeichnungspflicht) mit Uhrzeit und Start/Zieladresse vorzulegen (erweiterter Schichtzettel) und der Bargeldbestand wird geprüft. Das Ergebnis wird mit dem Taxameter verglichen (Besetzt km der Schicht sowie erzielter Taxameterumsatz).
Taxameter und Wegsteckenzähler bleiben Messgeräte (MID) und müssen nicht zur Kasse aufgerüstet werden.
Tatsächlich ist es mit der Benennung „Kasse“ nicht getan. Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens.
Jeder weiss, daß mit Hilfe des Taxameters nur dann Kassenbestände kontrolliert werden können, wenn alle Fahrten mit Taxameter durchgeführt werden, Rabatte im Taxameter abgezogen werden können und Kreditfahrten aus den Kassenbestand ausgebucht werden.
Sonst gibt der Speicherinhalt „Gesamteinnahmen“ des Taxameters gerade kein zutreffendes Bild des Kassenbestandes.
Man hat es nicht geschafft, eine allgemein gültige rechtliche und technische Richtlinie zum Fiskaltaxameter zu verordnen, die alle Taxi- UND Mietwagenbetriebe bindet.
Nun versucht man es mit verbalem Stückwerk.
Schade.
Ich verstehe das ganze Problem nicht!Alle Einnahmen, die im Taxameter gespeichert sind, plus eventuelle Touren die außerhalb des Pflichtfahrgebiet dazu kommen, ergeben einen Gesamtumsatz. Und das muss über das Kassenbuch und Kontobuchungen wieder rechnerisch gleich bzw. höher sein, wegen Trinkgeld beim Einzelunternehmer!Was Arbeitszeit und Lenkzeiten angeht, ist das genauso ablesbar. Was wiederum interessant ist bei Firmen mit Angestellten.Ich Zweifel nur, was die Behörden betrifft.
Gegen einen Status als Kasse für das Taxameter ist überhaupt nichts einzuwenden , im Gegenteil, , nur muss dann auch alles technisch machbare freigeschaltet werden , so dass reale Daten gespeichert werden können . Krankenfahrten mit unterschiedlichen Sätzen und Beträgen für Zusatzleistungen ebenso, wie Festpreise für spezielle Dienstleistungen und die Eingabe von Trinkgeldern. Auch müssen Beträge ausbuchbar sein , beziehungsweise als Fehlbuchung kenntlich gemacht werden können und das alles im Fahrbetrieb , nicht in der Nachbearbeitung. Wer das technisch machbare aber alles gesperrt läßt, weil er keine Ahnung vom Gewerbe hat und sich weiter auf dem Stand der 70er bewegt, sollte nicht so große Töne spucken , auch nicht als Behörde
Seit dem 1.1.2017 sind aus dem Taxameter auszulesen (elektronisch oder durch Ablesen und Notieren):
tot-km -Stand bei Beginn der Schicht, bei Ende der Schicht, bes-km, Uhrzeit, Beginn und Ende jeder entgeltlichen Beförderung, Zuschläge, Fahrpreis. Bei den geringsten Ungereimtheiten gibt es per Gerichtsbeschluß detaillierte Listen der Vermittlungszentralen. Das ist das Ende des Schwarzgeldes. Eigentlich. Problem: die meisten MWU schaffen nicht den Durchschnittsumsatz von ca. 23€/h pro Taxi. Nur so können sie den Mindestlohn von 8,84€/h erwirtschaften. Lösung: Flucht zu My Taxi (als ZUSÄTZLICHE Zentrale) oder gleich massiv Schwarzgeld. Die Bücher kriegen sie so natürlich nie sauber. Die Chance, in eine Betriebsprüfung zu geraten, liegt – abhängig vom Bundesland und der Grösse des Betriebs – bei ca. 5 – 10%. Wenn es soweit ist, sollte man sein Flugticket schon in der Schublade haben. Ausser in Bremen, da wird das libanesisch geregel:, das BaMF lässt grüssen . . .
Ich hoffe das in Mannheim endlich Feskaltaxometr Realität wird das ist so ungerecht das hier vielen schwarzen bzw niedrig gemeldeten fahrern unterwegs sind und die betrogen den vaterstadt und die einzelunternehmen ich würde es persönlich am montag nochmal an die zuständigen Behörden schicken damit jede sein geld endlich ehrlich verdient und die schmarotzen einfach damit bestraft werden.
Die Sind wie Tieren 24std am Tag 7mal in der Woche unterwegs.
Das Fiskaltaxameter oder das Phantom des Taxengewerbes
Viele der Leser und Kommentatoren haben das Problem natürlich völlig richtig erkannt. Nicht das “technisch machbare“ sowie das Relevante und Richtige wurde umgesetzt, sondern es hat der Versuch einer technokratischen Reglementierung durch praxisferne Beamte stattgefunden. Welch ein dümmlicher Versuch!
Die dahinterliegende und für mich viel gewichtigere Ursache für alle diese Versäumnisse und den daraus resultierenden Scherbenhaufen, liegt meines Erachtens in dem Umstand begründet, daß die wirklich ehrlichen und guten Geister im Gewerbe NICHT am langwierigen Prozeß der Gestaltung von zielgerichteten Verordnungen, Gesetzen und technischen Spezifikationen beteiligt waren. Wir haben die Einflußnahme auf die Gestaltung all dessen den bekannten Verbänden und Taxameterherstellern überlassen. Diese jedoch haben nach meiner tiefen Überzeugung nur unser Bestes gewollt und überall unbemerkt kleine aber feine Hintertürchen eingebaut. Also auch keine generelle Pflicht für Sitzkontakte oder eine generelle und klare Einführungspflicht wie in Österreich usw.
Am Ende der Wirkungskette steht der selbstfahrender Einwagenunternehmer, welchem die Möglichkeit des ehrlichen Wirtschaftens genommen wurde, da er gegen den Substandart der unplausibel und prekär beschäftigten Tagelöhner der großen Flotten ankämpfen muß, bis der Hosenboden durchgescheuert ist.
Sehr lesenswert dazu auch die Ausführungen zum Stichwort „Zwangskriminalisierung“ von Eberhard Engel aus Hamburg. Er besaß die Chuzpe und wagte die Anzeige gegen den damals verantwortlichen Hamburger Senator Freytag, wegen Duldung, Unterlassung sowie Beihilfe zum gigantischen Betrug im Hamburger Taxengewerbe; siehe auch https://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?f=102&t=8601&p=151248&hilit=anzeige+gegen+senator#p151248
Leider kommt das Fiskaltaxameter 20 bis 30 Jahre zu spät. Und wenn sich in 5 bis 10 Jahren alles wieder zum Besseren wenden könnte, stecken wir mitten in einem gigantischen aber eigentlich jetzt schon völlig aussichtslosen, da aberwitzigen Überlebenskampf mit der Großindustrie und Milliardeninvestoren, um moderne, intelligente UND günstige Nahverkehrsformen.