Ein Gutachten gab im Fall des Berner Taxi-Mörders den Ausschlag: Der Mann bleibt in Freiheit. Damit muss der Mann, der vor 20 Jahren eine Taxifahrerin erstochen hatte und im Januar freigelassen worden war, nicht wieder ins Gefängnis zurück. Um seine Freilassung hatte sich ein regelrechtes Tauziehen entwickelt.
Wer heute nach dem Geschehen von vor 20 Jahren sucht, entdeckt die Schlagzeilen. Der Fall ereignete sich in Thörishaus in der Nähe von Bern – und erschütterte die ganze Schweiz. In der Nacht zum 31. Dezember 1997 wurde die 41 jährige Taxifahrerin Katharina W. beraubt und mit einem Bajonett getötet. „Gestützt auf Hinweise aus der Bevölkerung und auf Ermittlungsergebnissen der Kantons- und Stadtpolizei sei der Mann, ein 21jähriger Schweizer, am Mittwochmorgen in Thörishaus festgenommen worden“, schrieben die Berner Oberland News am 8. Januar 1998. Weiter heißt es: „Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der Mann die Absicht, in Bern zum Zweck der Geldbeschaffung einen Raubüberfall auf eine unbestimmte Person zu verüben.“ Die Taxifahrerin wurde sein Opfer, sie leistete Gegenwehr und nach einem Handgemenge stach der Mann zu. Sechs Mal, wird später die Obduktion ergeben. Der Täter legte das ermordete Opfer in den Kofferraum des Taxis und ging nach Hause, heißt es in den Berichten von damals weiter.
Das Urteil: 14 Jahre und sechs Monate Haft
Im Jahr 2000 dann der Prozess. Der Mann wird zu 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dazu die Auflage der Sicherheitsverwahrung. Denn das psychiatrische Gutachten kam damals zu dem Schluss, der Täter sei unberechenbar und rückfallgefährdet. Es liege eine schwere Persönlichkeitsstörung vor, die sei nicht therapierbar. Eine solche Entscheidung muss regelmäßig überprüft werden. Die Wende dann im Januar. Ein erneuter Prüfungstermin ergibt laut Blick.ch eine andere Sicht der Gutachter. Aus Sicht der Vollzugsbehörden sollte der Mann weitere fünf Jahre in Haft bleiben. Das Gericht entschied im Januar aber anders, er kam auf freien Fuß.
Freiheit nach 20 Jahren Haft
Diese Entscheidung wollte die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen und legte Beschwerde bei der nächsten Instanz ein. Und eben diese Beschwerde zog die Anklage nun nach dem Vortrag des aktuellen Gutachtens laut 20min.ch wieder zurück. Das Onlineportal berichtet weiter, die Staatsanwältin habe sich dafür ausgesprochen, den nun eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
Dem Bericht zufolge empfahl die Gutachterin intensivere Therapien. Und die Richterin mahnte demnach, der Mann müsse sich an die Vorlagen halten, sonst müsse er „zurück auf Feld eins“, zitiert sie 20min.ch. Inklusive der Untersuchungshaft saß der Mann jetzt rund 20 Jahre hinter Gittern.
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