Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung zur Erhöhung des Mindestlohns abgeben. Entscheiden wird jedoch die Bundesregierung. Man geht allerdings davon aus, dass sie der Empfehlung folgen wird.
Wie die Kommission gestern bekanntgab, schlage man für das Jahr 2019 eine Erhebung auf 9,19 Euro vor, im Jahr 2020 soll er dann bei 9,35 Euro liegen. Jan Zilius, Vorsitzender der Kommission, betonte gegenüber der ARD, dass man mit diesem Vorschlag die klaren Vorgaben des Mindestlohngesetzes eingehalten habe. Diese seien der Mindestschutz der Arbeitnehmer, die Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen sowie die Verhinderung negativer Beschäftigungseffekte. Für die Entscheidung der Höhe des Mindestlohns habe man sich am Tarifindex orientiert, also an der Lohnentwicklung der letzten beiden Jahre.
Die Bundesregierung kann diesen Vorschlag nun per Verordnung umsetzen. Bei der gestrigen offiziellen Präsentation, bei der die Kommission auch eine bessere Kontrolle zur Einhaltung anmahnte, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die zweistufige Anhebung und deren Höhe begrüßt, weshalb davon auszugehen ist,. dass die große Koalition dem auch zustimmen wird. Der Sprung von aktuell 8,84 Euro auf 9,35 Euro in zwei Jahren entspricht einer Steigerung von 5,8 Prozent.
Der Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 durch das Mindestlohngesetz eingeführt. Er lag zum Start bei 8,50 Euro und wurde 2017 auf 8,84 Euro erhöht.
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