Es ist ein skurriler Fall, über den 5min.at da aus Villach in Kärnten berichtet: Ein Taxifahrer des Ortes bekam einen Strafzettel. Weil er seinen Wagen am Halteplatz verlassen hatte und selbst im Schatten wartete.
Die Regeln sind eindeutig: Klimaanlage muss bei modernen Fahrzeugen sein. Allerdings ist der Motor im Stand verboten, also läuft auch die Klimaanlage nicht. Entweder der Wagen steht im Schatten – oder man wird darin gegrillt. Der Villacher Kollege fand diese letztere Alternative aber nicht so zukunftsträchtig und begab sich allein in den Schatten. Prompt zog er sich damit den Zorn des Gesetzes zu. Dort heißt es laut 5min.at: „Das erste und das zweite Taxifahrzeug müssen mit dem Lenker besetzt sein. Die Lenker der übrigen Taxifahrzeuge müssen diese fahrbereit halten und bei ihnen anwesend oder in leicht erreichbarer Nähe sein“.
So konstatiert der Bericht nüchtern: Ein Taxi ohne Taxifahrer ist kein Taxi. Damit sind die Knöllchen verteilenden Beamten auf der rechtlich sicheren Seite. Denn ein fahrerloses Taxi wird als parkendes Auto gesehen. Am Taxistand ist Halte- und Parkverbot angesagt, die Konsequenz – das Knöllchen fürs Falschparken.
Wir sind dabei, juristische Auskunft dazu zu bekommen, ob dieses Knöllchen verallgemeinerbar ist. Deutsche Rechtsanwälte sind bei einer Bewertung zurückhaltend. Der Einzelfall entscheide, heißt es. Entscheidend sei, wie lange und wie weit sich der Fahrer von seinem Taxi entfernt habe. tm
Symbolfoto: FASTILY, CC BY-SA 4.0
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Ich kenn noch die Zeiten ,wo sich ein Taxifahrer neben dem Auto aufstellen musste! Und das bei Wind und Wetter!
Damals waren Taxi vom Parkverbot ausgenommen!
Beamte und ihre scheinheilige Rosarotwelt… demnächst fliegt denen das sowas von um die Ohren… Beamte haben übrigens auch beschlossen, die Temperaturerhöhung aufgrund des Klimawandels auf der Welt zu begrenzen. Ein Witz jagt den nächsten.