In zweiter Instanz hat das OLG Wien bestätigt, dass das Vermittlungssystem von Uber rechtswidrig genutzt werden könne. Die Taxizentrale ‚40100‘ darf Beweise sammeln und Testfahrten mit Uber durchführen, um Uber ein illegales Verhalten nachzuweisen. Die Rechtslage sei so eindeutig, so das Gericht, dass eine weitere Berufung nicht zugelassen wurde.
Uber hatte mit einem eigenen Antrag auf Einstweilige Verfügung (EV) versucht zu verhindern, dass die Taxizentrale mit Testfahrten Beweise gegen Uber sammelt. Diese Beweise verwendet die Taxizentrale, um bei Verstößen gegen eine einstweilige Verfügung die Bestrafung Ubers bei Gericht zu beantragen. Das Handelsgericht Wien wies den Antrag bereits im Juli ab und ging davon aus, dass auch das neue Vermittlungssystem von Uber entgegen den gesetzlichen Vorschriften genutzt wird. Diese Entscheidung des HG Wien habe das OLG Wien nun bestätigt, heißt es in einer Pressemitteilung von ‚Taxi 40100‘. Auch das OLG Wien sähe es als gegeben an, dass das Vermittlungssystem von Uber rechtswidrig genutzt werden könne. Das Gericht habe wegen der Eindeutigkeit der Rechtslage die Anrufung des Obersten Gerichtshof nicht zugelassen.
‚Taxi 40100‘ führt weiter laufend Testfahrten bei Uber durch und legt die dadurch gesammelten Beweise über die Nichteinhaltung der gegen Uber bestehenden EV aus dem April 2018 dem Exekutionsgericht vor. Dieses hat bereits Strafen in Höhe von 320.000 Euro ausgesprochen. prh
Symbolgrafik: Taxi Times
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