Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Beförderungsrecht

Uber verliert vor Österreichs höchstem Gericht

von Jürgen Hartmann
8. Oktober 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
2
Uber verliert vor Österreichs höchstem Gericht
Werbung
 

Das Verbot der Uber-App in Wien wurde im Juni 2018 zurecht ausgesprochen. Die finale Bestätigung erfolgte durch den österreichischen obersten Gerichtshof OGH.

Wie das Gericht auf seiner Homepage am 25. September bekanntgab, müsse nach dem klaren Wortlaut der Regelung für Mietwagenunternehmer einer Aufnahme von Fahrgästen an einem beauftragten Abholort eine beim Mietwagenunternehmer eingegangene Bestellung zugrunde liegen. Somit müsse auch die Entscheidung, ob die bestellte Mietwagenfahrt durchgeführt wird oder nicht, vom Mietwagenunternehmer getroffen werden und könne nicht dem Fahrer überlassen werden. „Der Arbeitsauftrag an den Fahrer muss von der Betriebsstätte des Mietwagenunternehmers aus erteilt werden“, fasst das Gericht zusammen.

Damit bestätigte der OGH die Auffassung der Vorinstanzen. Die Wiener Taxizentrale 40100 hatte beantragt, per Einstweiliger Verfügung die Uber-App zu verbieten. Uber dürfe seine Vermittlungsapp nicht den Mietwagenpartner anbieten und dadurch Wettbewerbsverletzungen der Mietwagen-Partner fördern. Das Erstgericht erließ die beantragte Einstweilige Verfügung gegen UBER. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung.

Uber ging auch gegen den Rekurs in Revision und unterlag nun erneut. In seiner Begründung bezieht sich der OGH auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem Uber als Verkehrsdienstleister einzustufen ist. „Das Herkunftslandprinzip nach der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist daher nicht anzuwenden.“

Somit greift die zugrunde liegende Rechtsnorm für die Ausübung des Mietwagen-Gewerbes, die im Paragraph 36, Absatz 3 der Wiener Landesbetriebsordnung für Taxi und Mietwagen geregelt ist. „Danach muss einer Aufnahme von Fahrgästen an einem beauftragten Abholort eine beim Mietwagenunternehmer eingegangene Bestellung zugrunde liegen“, urteilt der OGH. „Die Entscheidung, ob die bestellte Mietwagenfahrt durchgeführt wird oder nicht, muss der Mietwagenunternehmer treffen; die Entscheidung darf nicht dem Fahrer überlassen werden. Der Arbeitsauftrag muss von der Betriebsstätte des Mietwagenunternehmers aus an den Fahrer weitergeleitet werden. Es entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen, wenn der Mietwagenunternehmer gleichzeitig mit der Annahme der Fahrt durch den Fahrer über die Beförderungsleistung informiert wird. Beim hier beanstandeten Uber-System erfolgt die Entscheidung über die Durchführung der Fahrt nicht vom Mietwagenunternehmer. […] Durch die Verwendung der UBER-App verstoßen die Mietwagen-Partner der Beklagten gegen die Vorschriften für das Mietwagen-Gewerbe. Die Beklagte trägt als Gehilfin zu diesen Normverstößen bei. Die von ihr vertretene gegenteilige Rechtsauffassung ist nicht vertretbar, weshalb ihr das Anbieten der hier beanstandeten UBER-App zu verbieten ist.“

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen

Foto By Gugerell [CC0]

 

 

 

Tags: GerichtsurteilOGH WienTaxi 40100 WienUber
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief
Mindestbeförderungsentgelt

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief

5. Dezember 2025
KV-Verhandlungen: Beifall für den Erfolg in Thüringen
Krankenfahrten

KV-Verhandlungen: Beifall für den Erfolg in Thüringen

1. Dezember 2025

Kommentare 2

  1. Düztaban mehmet says:
    7 Jahren her

    Daa problem ist normale weise müsste mann sagen zu uber.Freund du bist hier in österreich das sind unsere gesetze ..und aus..aber leider gottes das Republic österreich versucht sich zu uber anzupassen.Das ist traurig..das ganze ist schon fast ein kasperl Theater.
    Letztens hab ich gesehen die fahren sogar die habsburgergasse durch..ich bin selber Taxifahrer das ganze ist einfach nicht fair. Naja mann stunden lang diskutieren und erzählen..zum Endeffekt uber lacht die ganze gesetze nur aus.

    Antworten
    • Hayrettin Şimşek says:
      7 Jahren her

      Lieber Mehmet, wir werden als Taxigewerbe unsere Stärken weite rverbessern bzw. ausbauen und um die „gesetzeslosen“ kümmern sich die Gesetzesgeber. Manche Mühlen mahlen und mahlen langsam, aber es passiert etwas. Wir wollen einen gesunden und keinen unfairen Wettbewerb.

      Saygılarımla (-Hochachtungsvoll)
      Simi (Hayrettin Şimşek)

      Antworten

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.