Weil Uber in Wien trotz einer einstweiligen Verfügung seine App weiterhin aktiv lässt, muss das Unternehmen Geldstrafen in Höhe von mittlerweile 680.000 Euro zahlen. Völlig zu Recht, meinte nun ein weiteres Gericht.
Es ist das Wesen eines Rechtsstaates, dass er gegenüber Personen und Firmen, die nachweislich gegen Rechtsvorschriften verstoßen, Strafen in Form von Geldbußen verhängt. Aber das US-Unternehmen Uber hat ein dermaßen gestörtes Verhältnis zu rechtsstaatlichen Prinzipien, dass man allen Ernstes auch gegen die vom Wiener Exekutionsgericht verhängten Geldstrafen gerichtlich vorgeht. Mit einem mittlerweile altbekannten Ergebnis, einer weiteren juristischen Niederlage.
Der aktuelle Fall musste vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien verhandelt werden und von dort kam eine klare Entscheidung gegen Uber: „Es kann daher kein Zweifel bestehen, dass die im Antrag behaupteten Vorgänge Titelverstöße darstellen. Auch aus § 36 Abs 3 Wiener Taxi-, Mietwagen und Gästewagenbetriebsordnung und der Auslegungspraxis dazu ist nichts anderes abzuleiten“, zitiert die Wiener Taxizentrale 40100 aus der aktuellen Entscheidung.
„Wir freuen uns, dass nun auch das nächste mit Uber befasste Gericht uns Recht gibt. Bislang konnte Uber keine einzige Entscheidung für sich erwirken“, so Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, zum aktuellen Beschluss. Auch Taxi 40100-Anwalt Dieter Heine betont nochmals: „Uber wird sich an die Gesetze halten müssen, der Staat wird sich die dauerhafte Missachtung geltenden Rechts nicht gefallen lassen. Der heute zugestellte Beschluss ist ein weiterer Beleg dafür“. jh
Foto: pixabay, CC0 1.0
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