Wie konnte es dazu kommen, dass bei der IHK Nürnberg rund 200 mal die Fachkundeprüfung von Unternehmen käuflich erworben werden konnte? Dieser Frage ist der Bayerische Rundfunk (BR) in einem Beitrag des Politmagazins „Kontrovers“ nachgegangen.
Bereits in der Anmoderation wird von Zuständen wie in einer Bananenrepublik gesprochen. Anschließend kommen Taxifahrer und Unternehmer zu Wort, die von einem Imageschaden für die ganze Branche sprechen und nicht verstehen wollen, dass ausgerechnet bei der IHK so etwas passieren kann.
„Ich bin rückwärts umgefallen, als ich das gehört habe“, berichtet der Taxiunternehmer Gerhard Sill, der vor 20 Jahren nicht nur für die Unternehmerprüfung monatelang gelernt hatte, sondern auch noch eine Zusatzausbildung zum Taxi Guide absolvierte.
Als Drahtzieher des Skandals gelten zwei (inzwischen ehemalige) Sachbearbeiter der IHK Nürnberg, gegen die mittlerweile die Staatsanwalt ermittelt. Sie sollen über den Zeitraum von 18 Monaten Sonderprüfungen veranstaltet haben, bei denen durchweg alle bestanden haben, während die Durchfallquote sonst bei 60 Prozent liegt. Für die gefälschten Prüfungsbestätigungen zahlten die Teilnehmer bis zu 7.000 Euro. Etwa 200 Genehmigungen zur Führung eines Taxi- oder Mietwagenbetriebs sollen auf diese Art erkauft worden sein.
Wie man die potenziellen Teilnehmer für eine solche Prüfung ansprach, schildert dem BR Florian Bachmann, Vorstand des Taxiverband München (TVM), dem eine entsprechende Audio-Aufnahme zugespielt worden ist: „Die Anwerbung hat über Mittelsmänner funktioniert.“ Diese hätten sich an großen Taxiständen, unter anderem auch am Münchner Flughafen unter die wartenden Taxifahrer gemischt und dann das Gespräch auf das Thema Unternehmerprüfung gelenkt. Anschließend gab es den dezenten Hinweis, dass man in Nürnberg die Fachkunde auch ohne Lernen bekommen könnte. Voraussetzung war die Anmeldung des Wohnsitzes in Mittelfranken, um in den Zuständigkeitsbereich der IHK Nürnberg zu fallen.
Da eine erfolgreich absolvierte Fachkundeprüfung zum Betrieb eines Taxis oder Mietwagens bundesweit und lebenslang gültig ist, kamen die Bewerber auch aus anderen Regionen. Man vermutet, dass zahlreiche der 200 unrechtmäßigen Unternehmer auch in München und Berlin unterwegs sind – nicht zwingend nur mit einer Taxikonzession, sondern auch mit einer Mietwagenkonzession für Uber.
Jörg Wohlfahrt, Vorstandsmitglied der Taxi München eG, fordert von der IHK Nürnberg absolute Transparenz. Dort hat man laut BR bereits angekündigt, alle nachweislich erkauften Bescheide zurückzunehmen.
Das alleine ist jedoch nicht ausreichend. Ergänzend müssen auch die Genehmigungsbehörden überprüfen, wer einen Fachkundenachweis aus Nürnberg vorgelegt hat.
Gegenüber dem BR bestätigte die Berliner Aufsichtsbehörde LABO, dass man aktuell 34 noch nicht abgeschlossene Genehmigungsverfahren überprüfe. Sie alle hatten eine Urkunde über eine absolvierte Fachkundeprüfung vorgelegt, die von der Industrie- und Handelskammer Nürnberg ausgestellt worden war. Außerdem stünden weitere 13 bereits erteilte Genehmigungen auf dem Prüfstand.
Der Entzug einer solchen Genehmigung durch die Behörde ist rechtlich möglich, betont Wolfgang Ziegler von der Taxizentrale Nürnberg gegenüber dem BR: „Wenn der Beweis erbracht wird, dass der konkrete Bewerber Bestechungsgeld bezahlt hat, ist die persönliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben“. Die wiederum ist aber Voraussetzung für die Genehmigung eines Taxi- oder Mietwagenbetriebs. jh
Foto: IHK Nürnberg für Mittelfranken/Fuchs
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Na da bin ich ja mal gespannt, wieviele Taxen in Berlin stillgelegt werden, wenn das Labo schon ermittelt!Allein der Glaube fehlt mir.
Das ist echt der Hammer, ich prüfe selbst in Berlin. Bananen Republik Deutschland ❗️Ich hoffe unsere Behörde schaut sich das genau an und knickt nicht wieder vor irgendwelchen Anwälten ein.
Was wird da für ein aufsehen veranstaltet, selbst nach Abschluss der Prüfung haben die meisten Personen die sich Taxiunternehmer bezeichnen keine Ahnung und kenne nicht einmal die einzuhaltenden Rechtsvorschriften. Das was da im Sach- und Fachkundenachweis nachgewiesen werden muss wird durch einfaches auswendig lernen nachgewiesen und kann und wird nicht angewandt ganz zu schweigen von denen die noch tätig sind und keine Prüfungsnachweis erbringen mussten. wenn ad hoc alle eine Wiederholungsprüfung machen müssten würde die hälfte diese nicht erreichen.
Konzessionentzug ? … Keineswegs. !
Die dürfen nachbessern. Die Zeit dafür ? 5 Jahre,