Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat so genannte Eckpunkte zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes erarbeitet.
Das Papier liegt mittlerweile auch der Taxi Times Redaktion vor. Besonders besorgniserregend sind drei Punkte.
Am Freitag hatte man das im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitete Papier an ausgewählte Medien geschickt. Das Handelsblatt hatte dadurch am Sonntag Abend seine Exklusivstory, die von Taxi Times zusammengefasst wurde, inklusive der Statements der Betroffenen. Montag wurden die Inhalte dann der Deutschen Presse-Agentur bekanntgegeben. Deren Berichterstattung wiederum von vielen Medien in ganz Deutschland aufgegriffen. Mittlerweile liegt das Papier auch unserer Redaktion vor.
Es hat insgesamt drei Seiten und konkretisiert die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in fünf Punkten.
Punkt Nummer eins schlägt insgesamt sechs Maßnahmen zur „Modernisierung des PBefG unter dem Stichwort Digitalisierung“ vor. Drei davon lassen die bisherige Trennung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr derart verschwimmen, dass man sie aus Taxisicht als existenzbedrohend einstufen muss. So zum Beispiel Punkt d, „Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen“. Wörtlich schlägt das Ministerium hierzu vor:
„Um unnötige Leerfahrten zu verhindern, wird die in § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG normierte Rückkehrpflicht für Mietwagen aufgehoben. Gleichzeitig erscheint es sinnvoll, bestimmte Bereiche für den Taximarkt zu reservieren. Daher kann Mietwagenunternehmern von den zuständigen Genehmigungsbehörden für bestimmte fahrgastreiche Bereiche ein sog. „Aufstellverbot“ auferlegt werden (alt.: positive Definition des „Lizenzgebietes“), um in diesen Bereichen die Kundensuche vor Ort zu verhindern.“
Auswirkung dieser Forderung: Damit wird die bisherige strikte Trennung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr aufgeweicht. Es werden keine Leerkilometer verhindert, sondern verstärkt, denn Mietwagen werden auf der Suche nach Kunden – vornehmlich im Zentrumsbereich – umherkreisen. Die angesprochenen reservierten Bereiche für Taxis in Verbindung mit einem Aufstellverbot für Mietwagen klingen zunächst einmal positiv aus Taxisicht. Doch müssten solche Bereiche kommunal sowohl räumlich als auch zeitlich definiert und dann auch noch mit hohem personellem Aufwand kontrolliert werden.
Die Definition der Rückkehrpflicht war bisher immer eng mit der Fahrtannahme am Betriebssitz verknüpft. Auch diese soll laut Vorschlag des BMVI gelockert werden. Unter Punkt e „Digitale Erfassung der Eingänge von Beförderungsaufträgen beim Mietwagenverkehr“ heißt es:
„Um Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Interpretation der Norm zu vermeiden, wird die in § 49 Abs. 4 S. 4 PBefG enthaltene buchmäßige Erfassung um die Möglichkeit einer elektronischen Erfassung von Auftragseingängen ergänzt. Auch App-basierte Auftragseingänge werden hierdurch expressis verbis ermöglicht.“
Auswirkung dieser Forderung: Mit dieser Regelung wäre eine wesentliche Argumentation des aktuellen BGH-Urteils zum Verbot der App von UberBlack hinfällig. Das vom Taxigewerbe mühsam erstrittene Urteil wäre das Papier nicht mehr wert, auf dem es steht.
Hinsichtlich künftiger Sammelfahrten und deren (digital gesteuerter) Durchführung wird in Punkt c „Aufhebung des Poolingverbots für Mietwagen“ folgendes vorgeschlagen:
„Um auch außerhalb des ÖPNV eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuartiger Pooling-Konzepte sicherzustellen, wird die in § 49 Abs. 4 S. 1 PBefG normierte Pflicht zur Anmietung im Ganzen aufgehoben. Damit wird Mietwagenunternehmern grundsätzlich auch die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht. Ebenso wird die in § 49 Abs. 4 S. 1 PBefG enthaltene Vorgabe gestrichen, nach der der Ablauf der Fahrt vom Mieter bestimmt wird, um auch Algorithmus-gesteuerte Streckenführungen zu ermöglichen. Eine Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen kann zulässigerweise versagt werden, sofern die zuständige Verkehrsbehörde positiv feststellt und (bspw. im Rahmen der Nahverkehrsplanung) qualifiziert begründet, dass der beantragte Verkehr und die damit einhergehende Einzelsitzplatzvermietung einzelne ertragreiche Linien des Linienverkehrs oder ein Teilnetz aus einem vorhandenen Linienverkehrsnetz gefährdet und hierdurch die Funktionsfähigkeit des Linienverkehrs insgesamt bedroht wird. Auf diese Weise kann die Kommune den Mietwagenverkehr bei einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Linienverkehrs entsprechend steuern.“
Auswirkung dieser Forderung: Auch hier würde die Trennung zwischen Taxi und Mietwagen aufgeweicht, denn die so genannte Einzelplatzvermietung war bisher nur Taxis gestattet. Soll heißen: Apps, die fremde Menschen mit ähnlichen Fahrzeiten und Zielen zu Sammelfahrten zusammenfasst, dürfen bisher nur von Taxis durchgeführt werden. Deshalb wurden Moia und andere Shuttle-Dienste bisher auch nur nach der so genannten Experimentierklausel zeitlich befristet genehmigt.
Fazit: Noch ist nicht klar, welche Durchschlagskraft dieses Eckpunktepapier auf die aktuell laufenden Beratungen zur Änderung des PBefG hat. Dass man damit bewusst an die Presse gegangen ist, wird von Polit-Experten als Testballon interpretiert. Vielleicht will Andreas Scheuer als verantwortlicher Minister ganz bewusst die ersten Reaktionen testen. Von daher ist es gut, dass der Taxi-Bundesverband BZP mit klaren Aussagen Stellung bezogen hat. Geschäftsführer Thomas Grätz spricht von einer Katastrophe für das Taxigewerbe, das mit solchen Änderungen „plattgemacht“ wird. Darüber hinaus organisiert der BZP eine Spontan-Demonstration in Berlin. jh
Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.
Es wäre schön, wenn ihr das Eckpunktepapier auch verlinken würdet. Dann kann man sich ein besseres Bild von der Gesamtlage der vorgeschlagenen Veränderungen machen. Danke
Vielleicht sollten dann alle Taxiunternehmen auf Mietwagen umsatteln, denn offenbar ist das Taxi in der bisherigen Version nicht mehr erwünscht!
Das ist kapitalismus mit Dummheit und Inkompetenz Herr Scheuer sollte mal nachdenken, wirklich nachdenken, was hier verändert werden muss!!! Uber & co. gehören nach China& Amerika=Trump-Country; wenn überhaupt!!! Gleiche Zugangs Auflagen (für die „Fahrer“ =Führungszeugnis sowieso ;Personen Beförderungsgesetz oder gilt das nur für Taxis ???) es ist eine Frechheit!!!
Vermutlich können wir uns den Weg nach Berlin zur Demo sparen. Der Schalk der Herrn Scheuer im Nacken sitzt ist zu mächtig. Der Wegfall der Rückkehrpflicht interessiert doch heute schon niemanden mehr oder was hat ein UBER Auto mit Erdinger Kennzeichen in München zu suchen??? Der Kunde hat sicherlich nicht in Erding ein Fahrzeug bestellt um in München abgeholt zu werden. Die anderen genannten Eckpunkte sind ebenfalls Makulatur. Es kann ja niemand kontrollieren…somit machen die was sie wollen. Wir sollten dafür kämpfen dass alle Mietwagen mit einem Wegstrecken Zähler ausgerüstet werden müssen!!!! Und fälschungssichere Aufzeichnungen und Übermittlung der Fahrten sowie jährliche Kontrolle durch Zoll und Finanzamt.
UBER macht doch sowieso was es will – Gerichtsurteile und Strafen (siehe Wien) interressieren sie Null. Warum wird das Taxigewerbe dermaßen reglementiert (Fiskaltaxameter) und Mitwagen (UBER) kann ohne Taxameter und Wegstreckenzähler das selbe tun wie wir Taxis?
Wie werden deren Umsätze erfasst? Wie die Fahrer bezahlt (Mindestlohn)`?
Immer öfter sehe ich in Berlin Toyota Autos (Prius und Auris) mit Taxidachzeichenhalterung ohne Taxizeichen. Und sie befördern ungeniert gewerblich Personen – halten an Taxihalten um Gäste aufzunehmen oder zu entlassen. Heute sogar zweimal am ZOB. Sie haben keine Hemmungen. Und das schlimmst ist, dass es oft ehemalige Taxiunternehmer sind.
Viel zu oft wird vergessen, daß neben dem Plattmachen des Taxis auch der Verkehrskollaps forciert wird. Wer´s nicht glaubt, der schaue nach Amerika. Die Anzahl der Uber-Autos ist auf ein Vielfaches der Taxis hochgeschnellt. In San Francisco spricht man bereits offiziell vom „Uber-Stau“. Das wird so offiziell gesprochen. Was das für unsere Städte bedeutet, ist wohl leicht zu erraten. Es drohen:
-Verkehrskollaps
-Luftverpestung-
-Gefahrenzunahme
Und zwar JEDEM, nicht nur den Fahrgästen.
Dem muß sich jeder Verkehrsexperte stellen, auch Herr Scheuer, wenn er Uber Eins zu Eins dem Taxi gleichmachen will. Und genau das kann sich als empfindlicher Reißnagel entpuppen für diese Herren. Gerade in der heutigen Zeit.
Es geht jetzt darum, dies auch publik zu machen. Also, liebe Leut, schreibt Leserbriefe oder kommentiert die Berichte entsprechender Zeitungen, so wie ich das dieser Tage auch tu. Das ist kinderleicht. Einfach registrieren, Passwort festlegen und loslegen. Am besten mit entsprechenden Links, denn jede Behauptung muß auch dokumentiert werden. Bei Google zu finden z.B. unter „Uber, Lyft und Co verschärfen den Stau“.
Faz, SZ oder Handelsblatt werden von intelligenten Menschen gelesen. Und da sind auch Politiker darunter.
Will damit sagen: Wir können viel mehr tun, als auf die Straße gehen. Aber handeln müssen wir. Jetzt. Ich bin überzeugt: es lohnt sich. Denn wir sind nicht alleine.
Ihr werdet sehen.
Sehr geehrte Taxi und Mietwagenunternehmer, Ich bin freier Mitarbeiter der Sonderthemenredaktion einer Tageszeitung. Ich habe meinem Redaktionsleiter vorgeschlagen einen Bericht über die Änderung des Pers.Bef.G. zu veröffentlichen. Er hat das wohlwollend begrüßt, bat mich allerdings die Taxiunternehmer in unserem Landkreis zu diesem Thema zu befragen und vier bis fünf Interviews mit Taxiunternehmen zu diesem Thema zu führen.. Ich habe einige größere Betriebe vor geraumer Zeit von meinem Vorhaben schriftlich unterrichtet. Leider habe ich, außer von einem Betrieb, keine weiteren Feedback`s erhalten. Wenn das Interesse zu einem so existentiellen Problem so gering ist, frage ich mich natürlich schon welchen Stellenwert das Problem in der Branche einnimmt. Über zahlreiche Kommentare besonders aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg würde ich mich freuen. Bitte nur mit Angabe des vollständigen Namen und einer TelefonNr. und einer E-Mail Anschrift, der Name des Betriebs sowie der Betriebssitz, würde ich mich freuen. Mit den besten Grüßen Peter F. Mitarbeiter der Sonderthemenredaktion der WLZ meine Daten sind der Redaktion bekannt.
Wir von der Redaktion fragen uns allerdings, warum jemand, der nur Feedback mit Namen und Telefonnummer einfordert, dann selbst nicht einmal seinen Nachnamen ausschreibt?