Nachdem bereits im Vorfeld schon einige Details der geplanten Gesetzesänderung durchgesickert sind, ist jetzt die Bundesregierung mit einem Gesetzesentwurf konkreter geworden.
Das Kabinett hat am vergangenen Mittwoch mit einem Gesetzesentwurf weitere Steuerbegünstigungen beschlossen, die allesamt den Fokus auf die Förderung der Elektromobilität haben. Konkret sind das Bemühungen, die sich zu einem großen Teil für Firmenkunden auszahlen werden. So können zwischen 2020 bis 2030 Unternehmen, die auf elektrische Lieferwagen setzen, zusätzlich zur regulären Abschreibung, im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von 50% geltend machen.
Weiterhin wird das steuerfreie Laden für Mitarbeiter im Betrieb, oder bei Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung, was ursprünglich bis zum Jahre 2020 gewährt werden sollte, bis zum Jahr 2030 verlängert.
Der Steuersatz der Firmenwagenbesteuerung, der bereits seit Januar 2019 für E-Fahrzeuge und sogenannte Plug-in Hybrid Fahrzeuge von 1% auf 0,5% halbiert wurde, wird ebenfalls verlängert. Die Frist läuft nun anstatt 2021 erst Ende 2030 aus.
Weitere Neuerungen umfassen unter anderem das Jobticket und Diensträder. Wie weiterhin tageschau.de berichtete sollen sich die Steuererleichterungen deutlich auf die Zulassungszahlen auswirken. Bis zum Jahr 2030 plant die Bundesregierung mit zehn Millionen Elektro PKWs auf deutschen Straßen. Bei den Lieferwagen sollen es rund 500.000 Einheiten werden.
Gans besonders viel versprechen sich die Politiker von der reduzierten Dienstwagenbesteuerung, die eventuell noch weiter gesenkt werden soll. Denn so soll der Gebrauchtwagenmarkt mit E-Fahrzeugen anreichert werden und damit die alternativen Antriebe auch für Gebrauchtwagenkäufer interessant machen.
Alle neuen Regelungen sollen, sofern nicht anders angegeben, noch bis Ende des Jahre in Kraft treten
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