Polizei, Zoll, Beamte des Ordnungsamtes und der Stadt Düsseldorf kontrollierten am vergangenen Wochenende Taxen und (Uber-)Mietwagen. Beifang war ein unzulässig getuntes Fahrzeug. Bedauerlicherweise werden die Verstöße nicht getrennt nach Taxi und Mietwagen erfasst.
Laut der Pressemitteilung des Hauptzollamtes Düsseldorf, welche die Überschrift „Sondereinsatz zur Kontrolle von Taxen, UBER Fahrzeugen und Tuning von Polizei, Hauptzollamt und Stadtverwaltung Düsseldorf“ trägt, wurden in der Nacht von Freitag auf Samstag letzter Woche „135 Personen kontrolliert“.
In dieser Pressemitteilung werden die entdeckten Verstöße nach Zoll, Straßenverkehr und Ordnungsamt getrennt aufgelistet. Eine Zuordnung zu Taxi oder Mietwagen findet nicht statt. Eine diesbezügliche Anfrage der Taxi-Times-Redaktion an das Hauptzollamt wurde damit beantwortet, dass eben „Personen“ kontrolliert würden und es statistisch unerheblich sei, ob die betreffende Person im Taxigewerbe oder als Mietwagenfahrer tätig sei, um festgestellte Verstöße im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ahnden.“ Im Übrigen seien auch Privatfahrzeuge kontrolliert worden.
Der Abend erbrachte vier Platzverweise, zwei Strafanzeigen wegen Verkehrsverstößen, eine Blutprobe, ein Verwarnungsgeld wegen nicht mitgeführten Ausweisdokumenten, zweimal Verdacht auf Schwarzarbeit, einmal Verdacht auf Leistungsbetrug, ein eingeleitetes Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund unzulässigem Tunings sowie fünf eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz.
Zudem wurden zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht. Hier ging es um die durch Zöllner angeordnete Beschlagnahme von Mobiltelefonen, um Daten der UBER APP der Fahrer auslesen zu können. Dieses sei im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohnes in solchen Fällen nötig. Eine der beiden Beschlagnahmen hätte mit Zwang durch die Zöllner durchgeführt werden müssen, da der Betroffene die freiwillige Herausgabe des Smartphones trotz der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft verweigerte.
Weitere erhobene Daten der kontrollierten Fahrer würden in den nächsten Wochen ausgewertet, um zu prüfen ob eventuelle Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder andere Bestimmungen vorlägen, heißt es in der Pressemeldung.
Das Ordnungsamt leitete 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund verschiedener Verstöße von Taxifahrern ein. Die Beamten des Straßenverkehrsamtes leiteten 26 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, „wegen Verstößen bei der Personenbeförderung“.
Bei dem unzulässig getunten Fahrzeug handele es sich „nach dem derzeitigen Kenntnisstand“ des Hauptzollamtes um ein Privatfahrzeug.
Summa summarum: Viele Zahlen, kaum Rückschlüsse möglich. Immerhin werden inzwischen in Düsseldorf auch Mietwagen kontrolliert. Im Februar 2019 sah das noch anders aus. Wünschenswert wären gezielte Kontrollen nur auf Mietwagen, oder nur auf Taxis, dann könnte vermieden werden, dass die Berichterstattung über solche Kontrollen gerne mal zu Lasten des Taxigewerbes formuliert werden. ys
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Kann das gejammere der Taxifahrer nicht mehr hören. Einfach nur peinlich und wiederlich so eine Argumentation vorzutragen. Bin froh das ich kein Taxi mehr fahren muss.
Eine sachliche Argumentation als widerlich zu bezeichnen, ist eine Pauschalbeleidigung aller Taxifahrrinnen und Taxifahrer, die tagein und tagaus einen richtig guten und harten Job da draußen auf der Straße machen. War das wirklich die Absicht Ihres Kommentars?
Okay
Für wiederlich entschuldige ich mich in aller Form. Aber Job ist Job eure Kundschaft geht auch hart arbeiten…l.g. Thomas..
Danke für die Relativierung.
In Deutschland wird mit dem Gesetz gespielt es gibt keine Männer mehr die Sie sich durchsetzen ( Baybay) Deutschland willkommen Amerika .
Wir sind auch froh dass solche Typen wie Thomas Saumagen nicht mehr dazu gehört. Danke.