Münchens Taxi-Mehrwagen- und einige ausgewählte Einzelunternehmer erhalten derzeit Post von ihrer Aufsichtsbehörde (KVR). Sie werden aufgefordert, einen Erhebungsbogen auszufüllen, dessen Daten zu einem Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes ausgewertet werden.
Neu sind solche Gutachten nicht, auch nicht für München. Bereits 2015 hatte die bayerische Landeshauptstadt eine solche Expertise in Auftrag gegeben und der damals wie heute beauftragte Gutachter Linne + Krause hatte eine Reduzierung der aktuell etwa 3.400 Münchner Taxikonzessionen um 700 vorgeschlagen. Das sei allerdings rechtlich nur umsetzbar, wenn die unzuverlässigen Gewerbetreibenden ausgefiltert werden könnten, bewertete anschließend der Münchner Stadtrat die Forderung des Gutachtens in seiner Sitzung am 14.2.2017: „Rechtlich gibt es wenig Möglichkeiten, die Zahl der Konzessionen zu verringern. Im Ergebnis bleiben nur die Fälle, in denen antragstellende Personen nicht oder nicht mehr die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen.“
Damals hatte der Stadtrat erkannt, dass die derzeitige Personalsituation nicht ausreiche, um die notwendigen Überprüfungen innerhalb der stets wachsenden Anbieter gewerblicher Personenbeförderung durchzuführen. „Aufgrund einer einheitlichen Arbeitsweise bei einer vorliegenden gleichen Genehmigungssystematik wären bei derzeit 179 Mietwagenunternehmen weitere 35 Betriebsprüfungen im jährlichen Durchschnitt vorzunehmen. In einem durchschnittlichen Jahr käme es aufgrund der vorgenannten Zahlen rechnerisch zu 393 Betriebsprüfungen, die zusätzlich zu den steigenden anlassbezogenen Prüfungen durchgeführt werden müssten.“
Der Stadtrat beschloss damals die Schaffung vier neuer Stellen. Darüber hinaus legte die Stadt fest, dass bei Verlängerungsanträgen für eine Konzession automatisch eine Betriebsprüfung durchgeführt werden solle. Ob diese Beschlüsse bereits zu einer spürbaren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zu weniger unplausibel arbeitenden Taxibetrieben geführt hat, will man nun mit einem weiteren Gutachten untersuchen lassen. Linne + Krause hatte 2015 eine Quote von 38 Prozent unplausibel arbeitender Taxibetriebe ermittelt.
Der Taxiverband München (TVM) konkretisiert in der aktuellen Regionalausgabe der „Taxi Times München“ die Informationen zur aktuellen Erhebung. Dies würde allen Taxi-Mehrwagenunternehmern sowie einer „zufälligen Auswahl“ von Einzelunternehmern zugestellt werden. Wer einen Erhebungsbogen bekommt, muss diesen ausfüllen, andernfalls droht eine Geldbuße. Die Auswertung der Daten erfolgt anonymisiert.
Der TVM ruft jeden Betrieb dazu auf, die Fragen möglichst exakt zu beantworten, das KVR versichert, dass die Unternehmen durch die Beantwortung der Fragebögen einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeitsprüfung 2019 leisten würden.
Die Ergebnisse aus dem Gutachten dürften für Anfang 2020 erwartet werden. Dann müsse das KVR darüber urteilen, ob es weiterhin keine Neuerteilungen bei den Taxikonzessionen gibt, sagt der TVM. „In Anbetracht der aktuellen Entwicklung bei der selbstgeschaffenen und von der Politik geduldeten „gesetzfreien“, also zum Teil illegal agierenden Konkurrenz von Uber oder jetzt auch Free Now, CleverShuttle und ähnlichen Anbietern, kann die Auswertung der Daten in Bezug auf Umsatzverluste durchaus spannend werden und ist für die Zukunft des Münchener Taxigewerbes von hoher Bedeutung“, sagt TVM-Vorstand Florian Bachmann. „Ebenfalls kann ein Gutachter bei der Beurteilung des Taximarktes nicht an der Flut von Anträgen auf Mietwagengenehmigungen vorbeischauen, es muss folglich auch ein Urteil über die Auswirkungen der hohen Zahl von Fahrzeugen getroffen werden.“
Man darf gespannt sein, wie diese Beurteilung ausfällt. jh
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Da könnte man ja für beide Gewerbearten einen Mindeststandard schaffen. Abgeleitet von den Wohn- und Lebensstandard eines Normalbürgers, was kostet dieses Leben mit Urlaub und Co. Wie hoch sind die wirtschaftlichen Kosten für KFZ und man wird zu dem Schluss kommen, dass der Taxitarif der Garant fürdiese Kosten sind, also dürfen in Zukunft Mietwagen von UBER und Co diesen Preis nicht unterbieten, weil es letztendlich um die Sicherheit der Fahrgäste geht.Das war vorher so und ist es noch immer, nur gesetzlich verankert muss es noch werden. Wenn der Herr Mietwagen einen besseren Service anbietet, soll er mehr dafür verlangen dürfen, nur die Untergrenze vom Taxitarif darf nicht unterboten werden!