Sie hatten es bereits angekündigt, am Freitag wurde es nun vollzogen. Gegen das Verbot der Uber-App in London hat das US-Unternehmen „Uber“ eine Beschwerde eingelegt. Das damit in Gang getretene juristische Verfahren dürfte sich über mehrere Jahre hinziehen – bis dahin wird Uber weiterhin seinen Dienst anbieten dürfen.
Wie mehrere britische Medien am Wochenende übereinstimmend berichteten, hat der US-Fahrtenvermittler „Uber“ vor Gericht „appeal“ eingereicht, was übertragen auf deutsches Recht gleichbedeutend mit einer „Beschwerde“ ist. Diese richtet sich gegen die Londoner Transportbehörde TfL, die am 25. November dem Fahrtenvermittler die Lizenz nicht mehr verlängert hatte.
Der Schritt, Beschwerde einzureichen und damit juristisch durch alle Instanzen zu gehen, war erwartet worden, ermöglicht er doch die den nötigen Zeitaufschub, um weiterhin in der britischen Hauptstadt Fahrten vermitteln zu können. Dementsprechend zeigte sich auch die TfL nicht sonderlich überrascht. „‘We note that Uber has submitted an appeal and it will now be for a magistrate to determine if they are fit and proper“, sagte die TfL-Direktorin Helen Chapman. Es sei nun also an einem Richter, zu entscheiden.
Jamie Heywood, Uber-Chef von Nord- und Westeuropa, rechtfertigte die Beschwerde, da man sich für die Londoner engagiere. Man wolle eng mit der TfL zusammenarbeiten, um deren Anliegen und Wünsche zu erfüllen. Heywood kündigte gegenüber britischen Medien einen „Systemwechsel“ an, den es so in dieser Art noch nicht gegeben habe: ‘We are further strengthening our robust systems and processes through a new facial matching process which we believe will be the first of its kind in London.’
Den Deutschen klingen solche Versprechen sehr vertraut, konnte man dadurch doch trotz eines Verbots von Uber Black mit dem Produkt UberX weitermachen – ohne dabei technisch jene Löcher zu schließen, die weiterhin eine tägliche Umgehung bestehender Rechtsverordnungen durch die angeschlossenen Uber-Partner ermöglichen. Uber steht deshalb in drei Gerichtsverfahren vor einem deutschlandweiten Verbot. In einem davon wird am kommenden Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Frankfurt erwartet. jh
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