Uber und andere Firmen der sogenannten Gig Economy wollen mit Hilfe von 110 Millionen US-Dollar und einem Wählerreferendum dafür sorgen, dass ihre Firmen von dem neuen Gesetz zur Regulierung der „On-Demand-Wirtschaft“ (AB5) ausgenommen werden.
Kurz vor Inkrafttreten der Assembly Bill 5 (AB5) am 1. Januar dieses Jahres versuchten es Uber und Postmate, ein Essenslieferdienst, mit einer bislang erfolglosen Verfassungsbeschwerde, das Gesetz zu stoppen. Es sieht vor, dass Firmen mit einem ähnlichen Geschäftsmodell wie Uber ihre „Partner“ so wie angestellte Arbeitnehmer zu entlohnen und zu versichern haben.
Schon parallel zur Entstehung dieses Gesetzes im letzten Herbst, hatten Uber, Lyft und der Essenslieferdienst Doordash je 30 Millionen Dollar in eine Kriegskasse gezahlt, um über das Mittel eines Wählerreferendums die Stimmbürger davon zu überzeugen, dass Uber & Co von AB5 auszunehmen seien. Zusätzlich sollte diese Ausnahme in der Verfassung verankert werden, um die Unternehmen in Zukunft vor Klagen zu schützen.
Inzwischen haben sich noch andere Firmen der Gig Economy dazugesellt und es stehen 110 Millionen Dollar zur Verfügung, um eines der darauf spezialisierten kalifornischen Unternehmen mit einer solchen Kampagne zu beauftragen. Mehr als 623.000 Unterschriften sind nötig. Die Unternehmen, die solche Kampagnen durchführen berechnen zwischen fünf und sechs US-Dollar pro Stimme. Die Abstimmung könnte noch im November stattfinden.
Tatsächlich gibt es Branchen, die von vornherein ausgenommen sind, wie zum Beispiel Reisebüros, Bauwagenfahrer und Berufsfischer. Dies, so sagen Uber, Postmate und die anderen Plattformen sei eine Benachteiligung und somit verfassungswidrig. Man hoffe darauf, dass die Bewohner Kaliforniens so sehr an niedrigen Preisen für bestimmte Dienstleistungen interessiert seien, dass im Sinne der Geschäftsmodellerhaltung für Uber & Co abgestimmt wird. ys
Foto: pixabay
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Geh ja bitte – und alle Taxiunternehmer von allen Steuern und Abgaben befreien! Das wäre mal ein Schritt und ja bitte auch in der Verfassung festschreiben . . . . .