Kurz nachdem das Frankfurter Urteil gegen Uber am 15. Januar rechtskräftig wurde, führten Polizei, Zoll und Stadt öffentlichkeitswirksam eine Taxikontrolle am Stuttgarter Hauptbahnhof durch.
Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, wurde dafür der Parkplatz vor dem Hauptbahnhof abgeriegelt. Im Presseportal der Polizei Baden-Württemberg heißt es, es seien in einem Zeitraum von gut vier Stunden Kontrollen mit dem Hauptaugenmerk auf Taxis durchgeführt worden. Es seien 90 Taxis kontrolliert worden. Bei 19 davon seien Ordnungswidrigkeiten gegen das Personenbeförderungsgesetz festgestellt worden.
Zwei Fahrzeuge wurden wegen des Verdachts auf technische Veränderungen zur weiteren Inaugenscheinnahme beschlagnahmt und in zwei Fällen bestand der Verdacht der Steuerhinterziehung.
Die Aussagekraft dieser Zahlen ist begrenzt, da eine Ordnungswidrigkeit gegen das PBefG sowohl so etwas wie das Befördern von Personen ohne die erforderliche Genehmigung sein kann, als auch ein fehlender Tarifaufkleber.
Die Stuttgarter Zeitung nutzt die Gelegenheit, um kundzutun, dass „die Taxi-Lobby bekanntlich nach dem Markteinbruch des Fahrauftragsvermittlers Uber, ihre Branche als unverzichtbaren, gleichwohl aber gefährdeten Bestandteil des Öffentlichen Nahverkehrs darzustellen versuche. Sie würde mit Zuverlässigkeit werben und auf breite Unterstützung in der Bevölkerung hoffen.“ ys
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Warum kann man nirgendwo lesen, dass Uber-Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen wurden? Schließlich transportieren die Fahrgäste ohne Versicherungsschutz.
Free Now hat veröffentlicht, dass sie mit dem Fahrdienst „Ride“ schon mehr als 1,3 Mio Fahrten vermittelt haben.
Im Klartext: sie haben schon mehr als 1,3 Mio mal gegen das Personenbeförderungsgesetz verstossen.
(Sind die Fahrgäste eigentlich versichert?)
Aber Hauptsache, man findet immer mal wieder ein Taxi, bei dem ein Tarifaufkleber fehlt.
Oder es wird ein nicht aktueller Stadtplan gefunden.
Das ist doch Unsinn.
Free Now vermittelt nur an lizensierte Taxi- und/oder Mietwagenunternehmen.
Die Fahrzeuge haben logischerweise eine Zulassung als Taxi oder Mietwagen und sind entsprechend versichert.
Ein Verstoss gegen das PBfG würde nur dann vorliegen, wenn der Fahrer nach einem Auftrag
nicht zu seinem Betriebssitz zurückgekehrt wäre.