Die Bürger des Kantons Zürich waren am Sonntag zur Abstimmung über ein neues Taxigesetz aufgerufen. Eine knappe Mehrheit stimmte für das Gesetz, was von den Vertretern der Taxibranche mehrheitlich positiv gewertet wird.
Das Ergebnis fiel denkbar knapp aus: 52,63 Prozent stimmten mit Ja, das waren in der Stadt Zürich und der angrenzenden Gemeinden 199.200 Stimmen. 179.296 hatten mit Nein gestimmt. 43,43 Prozent aller Wahlberechtigten hatten sich an der Abstimmung beteiligt. Somit kann der Kanton Zürich nun das neue Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) in Kraft treten lassen. Wann das allerdings konkret soweit sein wird, steht noch nicht fest.
Das PTLG sieht umfangreiche Neuerungen vor. So wird erstens künftig nicht mehr die einzelne Kommune das Taxiwesen regeln, sondern einheitlich der Kanton Zürich. Dort müssen sich neben den Taxifahrern nun auch alle Limousinen-Chauffeure beim Kanton anmelden und die Fahrer registrieren lassen. Diese Verpflichtung gilt aktuell nur für Taxifahrer. Gegner der neuen Gesetzgebung sehen darin ein Bürokratiemonster, Befürworter einen wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung von Taxis und Mietwagen.
Zweitens wird eine Kennzeichnungspflicht (Plakette) für Mietwagen eingeführt sowie das Führen eines Wegstreckenzählers. Der Polizei und den Kommunen sollen so die Kontrollen erleichtert werden.
Drittens definiert künftig der Kanton die Bedingungen, die dann auch für alle gelten. Etwa die gleichen Höchstpreise oder die gleichen Anforderungen an Deutschkenntnisse. Auch das wird als wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung gesehen, wobei durchaus auch kritisiert wird, dass die Einstiegshürden in Bern oder Genf anspruchsvoller geregelt sind.
Eine vierte Neuerung des Gesetzes wird auch unter den Taxifahrern mit gemischten Gefühlen gesehen. Künftig gelten die Konzessionen für den Kanton Zürich. Somit dürfen nun also auch Taxi oder Mietwagen aus dem Umland in der Stadt Zürich Fahrgäste aufnehmen (und natürlich auch umgekehrt). Zahlreiche Stadttaxifahrer hatten daher das neue Gesetz im Vorfeld abgelehnt, weil sie noch mehr Konkurrenz durch Landtaxis fürchteten. Doch die Verbandsvertreter sehen das anders: „Es ist ein Freudentag, auch wenn das noch nicht alle Chauffeure begreifen“, sagt Georgios Botonakis, Präsident des Stadtzürcher Taxiverbands, gegenüber Schweizer Medien. Die Landtaxis seien bisher auch schon illegal in der Stadt unterwegs gewesen. Es werde weniger Uber-Fahrer geben, denn diese seien oft schwarz unterwegs gewesen. Mit der Kennzeichnungspflicht seien Sie nun sichtbar. „Die Uber-Chauffeure werden aus Ihrer Anonymität geholt.“
Gleiches Recht für alle und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit waren die Hauptargumente der Befürworter bei deren „Wahlkampf“, Das scheint nun eine – wenn auch knappe – Mehrheit der Züricher Kantonsbürger überzeugt zu haben. Die Zustimmung darf als durchaus überraschend gewertet werden, weil sich eine starke politische Fraktion gegen das neue Gesetz ausgesprochen hatte, darunter wenig überraschend auch die Schweizer FDP, die sich ganz offensichtlich länderübergreifend pro Uber aussprechen. Die Grünen hatten sich in dieser Frage offiziell für „unentschieden“ erklärt. Die SVP, deren Parteivertreter aus dem Züricher Kantonalrat damals dem Gesetz zugestimmt hatten, war mittlerweile auf die Seite der Gegner gewechselt.
Erste Kommentierungen der Schweizer Medien stellten noch am Sonntag heraus, dass mit dem nun zugestimmten neuem Taxigesetz PTLG zwei andere Probleme zwischen Uber und Taxi noch nicht gelöst seien. Zum einen wird demnächst ein Bundesgericht klären müssen, ob Uber als Arbeitgeber einzustufen sei. Zum anderen wird „das Spiel mit kantonseigenen und kantonsfremden Taxis weitergehen“, befürchtet die „Neue Züricher Zeitung“.
Nicht zuletzt deshalb fordert Taxiverbands-Präsident Botonakis nun ein nationales Taxigesetz, „damit die Schlawiner aus anderen Kantonen nicht nach Zürich reinkommen.“
Roberto Salerno, stellvertretender Geschäftsführer der Yourmile AG, einer Dachgesellschaft der 7×7 Taxizentrale in Zürich, hofft dagegen zunächst einmal auf eine gelungen Umsetzung im Kanton Zürich. „Schauen wir mal, wie das Gesetz nun konkret umgesetzt wird und wie die Behörden die Einhaltung dann kontrollieren werden“, sagte Salerno gegenüber Taxi Times.
Sollte es nicht klappen, hat sich der Gesetzgeber selbst eine Exit-Türe eingebaut: Das PTLG ist nur 15 Jahre gültig. Spätestens nach zwölf Jahren muss es überprüft werden. jh
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Grüezi das Gesetz wird ja gar nicht umgesetzt.