Berlins Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat mit einer Initiative zugunsten des Taxigewerbes überrascht. Sie bezieht sich direkt auf Andreas Scheuers Eckpunktepapier.
„Die Verkehrssenatorin will neue Fahrdienste ausbremsen“, „Senat will Uber & Co. zurückdrängen“ und „Verkehrssenatorin Günther will Berliner Taxigewerbe schützen“, titelten drei bedeutende Berliner Tageszeitungen vergangene Woche. Regine Günther, der Taxibranche gegenüber bisher sehr stiefmütterlich eingestellt, hat auf einer Sitzung am letzten Dienstag ein internes Besprechungspapier vorgelegt, das Taxi Times vorliegt. „Gegenstand des Antrages“ sind die „Vorstellungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes unter Einbeziehung des Themas Inklusionstaxi“.
In dem Papier geht die Senatorin zunächst auf die berüchtigten Eckpunkte aus dem Bundesverkehrsministerium zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ein und stellt fest, dass darin von fünf angekündigten Themen nur eines inhaltlich näher ausgeführt werde, nämlich die „Modernisierung des PBefG unter dem Stichwort Digitalisierung“. Relevant seien dabei vor allem die Genehmigungspflicht digitaler Beförderungsdienstleister, die Einführung eines Sondergenehmigungstatbestands für ,,ÖPNV-Ridepooling-Dienste“ als ,,Sonderform des Linienverkehrs“ und die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen nebst Erlaubnis zur Einzelplatzvermietung.
Es folgt eine „Bewertung“, die kurz und ausführlich die wichtigsten Argumente und Warnungen enthält, die die Taxiverbände seit gut einem Jahr gebetsmühlenartig im Bezug auf die Pseudo-Taxi-Anbieter und die geplante Marktliberalisierung hervorbringen. Günther stellt Teile des Eckpunktepapiers direkt in Frage: „Bedenkt man, dass sich die bestehende Regulierung des Mietwagenverkehrs daraus erklärt, dass ein Abstand zum Taxigewerbe bestehen soll, mangelt es den BMVI-Eckpunkten an Erklärungen, mit welchem Ziel und mit welchen Folgen insbesondere für das Taxigewerbe der bisherige Abstand ‚eingeebnet’ werden soll.“ Entscheidend sei aus Landessicht, „dass Kommunen ‚on-demand-Verkehre’ als Nahverkehr bestellen können müssen, wenn sie der Daseinsvorsorge dienen. Hingegen sollen Angebote außerhalb des ÖPNV, die in der Regel rein kommerziell betrieben werden, nur dort zugelassen werden, wo sie nach den Maßgaben verkehrspolitischer Rahmensetzungen vor Ort […] einen Beitrag zur umwelt- und stadtverträglichen Mobilität leisten.“
Aus letztem Absatz geht klar hervor, dass man zwar Anbieter wie Uber und Free Now einschränken bzw. die Möglichkeit hierfür schaffen möchte, dass aber landeseigene Dienste wie der „Berlkönig“ (der die Straßen allerdings entgegen mancher Vorstellungen voller macht statt leerer), die ebenfalls taxiähnlichen Verkehr anbieten, weiter Teil des Berliner Nahverkehrs bleiben sollen. Das wird im darauffolgenden Absatz nochmals deutlich, in dem es als „maßgeblich“ bezeichnet wird, den bundesrechtlichen Rahmen so zu „justieren, dass die neuen Mobilitätsformen dann zum Einsatz kommen können, wenn sie einen Beitrag zur Verkehrswende leisten, d. h. als nachhaltiges und stadtverträgliches Verkehrsmittel ausgestaltet sind.“ Auch Barrierefreiheit soll privilegiert werden.
Dann der Satz, der die vielleicht wichtigste Korrektur des Eckpunktepapiers beinhaltet: „Andernfalls müssen die Kommunen den Einsatz der neuen Mobilitätsformen steuern und ggf. auch begrenzen können.“ Bundesverkehrsminister Scheuer hatte letztes Jahr vorgeschlagen, die Kommunen über die Rückkehrpflicht für Mietwagen entscheiden zu lassen. Das Papier aus Berlin geht einen entscheidenden Schritt weiter und will den Kommunen ermöglichen, Pseudo-Taxi-Anbieter zu „steuern“ und gegebenenfalls zu „begrenzen“, bei nicht ausreichendem Schutz der öffentlichen Interessen auch deren Genehmigung zu versagen. Wer beurteilen soll, ob ein Dienst einen Beitrag zur Verkehrswende leistet, lässt das Papier allerdings offen. Was bezüglich Verträglichkeit für den ÖPNV im öffentlichen Interesse liegt, dürfe jedenfalls nicht Bundesrecht regeln, sondern gehöre in die Entscheidungsgewalt der Kommunen und Landkreise.
Ferner fordert das Papier für Verkehrsanbieter außerhalb des ÖPNV eine Aufzeichnungspflicht zur Ermöglichung einer „aufwandsarmen“ Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben sowie eine Berechtigung des Staates, die so gewonnenen Daten anonymisiert für verkehrsplanerische Zwecke zu nutzen.
Es wird explizit verlangt, dass „’Rosinenpickerei’, die zu wesentlichen Nachteilen beim ‚klassischen’ ÖPNV führt oder die Funktionsfähigkeit des etablierten, flächendeckenden Taxiverkehres bedroht“, verhindert wird.
Ein eigener Absatz ist dem Thema Inklusionstaxis gewidmet. Hier wird bemängelt, dass das Thema im Eckpunktepapier nicht auftaucht, obwohl in vielen Städten und Landkreisen, auch in Berlin, erhebliche Defizite bestehen. Hier bestehe „dringender Handlungsbedarf im Bundesrecht, da den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehlt, um eigene Vorgaben für barrierefreie Taxen zu treffen“. Als Beleg wird eingeräumt, dass die in Berlin angebotene Förderung bisher offenbar „keine ausreichenden Anreize“ setzt (denn sie wird bisher kaum in Anspruch genommen). Daher wird gefordert, den Ländern eigenständige gesetzliche Regelungen zu ermöglichen. Es müsse verhindert werden, dass etwa Menschen, die darauf angewiesen sind, im Rollstuhl sitzend in ein Taxi rollen zu können, auf Dauer von flexibler Mobilität ausgeschlossen bleiben.
Das Papier soll unter anderem in der Verkehrsministerkonferenz sowie durch „Austausch im parlamentarischen Raum und mit Verbänden“ diskutiert und später im Bundesrat eingebracht werden. ar
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Das ist doch genau Scheuers Mogelpackung, in grün formuliert. Kommunen sollen Uber “steuern“? Und begrenzen? Hat sich Uber denn jemals steuern lassen? Das ist die Legalisierung von Uber durch die Hintertür.
Die Zeitungsüberschriften, Frau Günther wolle Uber und Co zurückdrängen sind eine Frechheit, weil gelogen.
Damit hetzt die grüne Senatorin Uber doch auf uns los. Ein Schlag ins Gesicht für die Taxibranche.
Damit dürfte klar sein wie die grüne Partei zum Taxigewerbe steht. Bleiben nur noch die zwei roten übrig.
Herr Uhl, Günthers Vorschlag geht weit über Scheuers Pläne hinaus. Es ist unserer Meinung nach ein richtig guter Vorschlag, man sollte ihn nicht gleich wieder zerreden und verurteilen.
Eine Novellierung des PbefG muss den Vorrang der allgemeinen Interessen im Rahmen des ÖPNV sichern.
Derzeit haben wir eine Flut von Ausnahme-und Sonderregelung nach §2.7 PbefG für sog. neue Verkehrsformen, die aber nichts anderes als Rosinenpickerei betreiben.
Diese sog. Verkehrsversuche betreiben reine Markteroberung und Verdrängung zu Lasten des Taxigewerbes, genauso wie Uber&co.
Oder sogar zu Lasten ihrer eigenen Finanziers aus dem Bereich öffentliche Verkehrsmittel (z. B. CS – DB, Berlkönig-BVg, Isartiger-MVV,….) und sind dabei auch noch höchst defizitär.
Bei Anbietern wie Moia handelt es sich einfach um den Versuch, unter falschen Vorzeichen Taxi zu spielen ohne eine Konzession zu haben. Und vor allem: sich nicht an deren Regeln zu halten.
Die desaströse betriebswirtschaftliche Situation lässt sich mittlerweile auch nachweisen mit Studien z. B. aus Wien (Wirtschaftskammer Österreich) oder aus USA(Studie der Union of scientist concerned).
Von Seiten der Betreiber sind bisher keine konkreten Daten herausgerückt worden. Das hat wohl seinen Grund.
Genau wie Uber&co untergraben diese defizitären neuen Anbieter mit ihren Dumpingangeboten (Preise decken nicht die Kosten) die Existenz des ÖPNV (zu dem das Taxi gehört), der gemäß PbefG eigenwirtschaftlich (sprich ohne Subventionen) arbeiten soll.
Die negativen Umweltaspekte eines ausufernden Mietwagen Verkehrs sind mittlerweile aus allen Ecken der Welt bestens bekannt. Eine glasklare Abgrenzung zum Taxi ist zwingend nötig.
Jede Aufweichung unterstützt nur die bisher illegale Praxis und schädigt das öffentliche Verkehrsmittel namens Taxi.
Es ist vielmehr geboten, dem Taxi als flexiblem kleingewerblich strukturiertem regional verwurzelten Dienstleister die Einbindung in die Verkehrsverbünde sicherzustellen.
Gerade durch seine Tarifbindung, Beförderungspflicht und Betriebspflicht stellt das Taxi den sinnvollen Partner für die Allgemeinheit dar.
Mit Digitaltechnik ist die reale Welt nicht untergegangen und muss auch nicht neu erfunden werden.
Mit ihr lassen sich Fahrtaufträge effizienter und anders organisieren.
Sammelfahrten, Taxi-Ride-sharing, Anschlußfahrten Erste/Letzte Meile in Verbindung mit Verkehrsverbünden sind damit einfach zu organisieren und abzurechnen.
Dafür jetzt die rechtliche Grundlage zu schaffen, ist das Gebot der Stunde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die hier von der Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther vorgeschlagenen Ideen zur Reformierung des PBfG ist ein Hinweis in die richtige Richtung. Wie aus dem obigen Bericht ja klar zu erkennen ist, handelt es sich um eine Art Dikussionsgrundlage, die dann erst über den Bundesrat ins Bundesverkehrsministerium gelangen soll.
Das nicht alles, was die Frau Senatorin hier vorgeschlagen hat, unsere vollste Zustimmung findet, ist auch nachvollziehbar. Nur kann es so, wie es im Moment läuft, nicht bleiben und ich hoffe, dass sich ALLE Beteiligten über diesen Sachverhalt im klaren sind!
Mein Vorschlag zur Beeendigung dieser doch langsam ermüdenden Diskussion ist und bleibt immer noch dieser:
Mietwagen werden den Taxen absolut gleichgestellt! D.h.: Keine Rückkehrpflicht mehr, ABER ebenfalls Tarifpflicht und AUCH entsprechnde Ortskundeprüfung! Dann können Uber und Co. so viel Werbung machen, wie sie wollen, denn am Ende zahlt der Kunde genau den gleichen Fahrpreis wie im Taxi!
Ausgenommen von dieser Regelung würden nur die sogenannten Limosinenservice, die sich aber nur dann so nennen dürfen, wenn der Anschaffungpreis für Ihr Fahrzeug mindestens 85.000,00€ netto beträgt, wobei dieser Betrag a) der tatsächlich zu zahlende Betrag ist (nicht der Listenpreis o.ä.) und b) dieser Betrag alle 2 Jahre mindestens um die Inflationsrate der abgelaufenen 2 Jahre aufgerundet auf den nächsten vollen Tausender angepasst wird.
Taxi und Mietwagen können m. Ea. nicht ‚gleichgestellt‘ werden.
Denn sie sind es nicht. Sonst würden sie auch gleich heißen.
Taxi ist ein öffentliches Verkehrsmittel mit Tarif-, Beförderung-und Betriebspflicht.
Das ist eine klare Definition.
Mietwagen bringen auch Leute von A nach B. Aber sie brauchen sich nicht an Tarife zu halten. Können sich ihre Kunden aussuchen. Können sagen, heute nicht, jetzt nicht…… .
Taxi als Gesamtes muss als von der Kommune überwachtes Verkehrsmittel für die Deckung des Bedarfs sorgen.
Und muss dabei existieren können, um auch in Schwachlastzeiten und in nicht so lukrativen Gegenden dennoch den Bedarf an Beförderung bedienen zu können.
Daher ist es auch KEIN Privileg, dass Taxi im öffentlichen Strassenraum bereitsteht.
Es ist sein Auftrag!
Jeder, der das auch tun möchte, möge sich bitte um eine Taxi Konzession bemühen.
Ansonsten hat er sich an die RÜCKKEHRPFLICHT zu halten, denn er darf es nicht.
Sonst wäre er Taxi und möchte den Taxis einfach das Geschäft wegnehmen.
Das wäre aber aus oben genannten Gründen für die Allgemeinheit schlecht.
Die Details, wie der Abstand zwischen Taxi und Nicht-Taxi besser sichergestellt wird, kann auch in zeitlicher Distanz zwischen Auftragsannahme und – Ausführung liegen. Oder andere kreative Maßnahmen.
Aber auf jeden Fall Distanz!
Sie rufen nach Beendigung einer ermüdenden Diskussion.
Das geht leider nicht.
Das Aufgeben der Regulierung und weiteres Tolerieren der freibeuterischen Machenschaften von Uber und Co und auch der sog. ‚Versuche‘ nach §2Abs.7 des PbefG sind Gift für ein zuverlässiges Verkehrswesen.
Neben den bekannten Folgen für Verkehrsdichte, Lärm und Abgasen.
Ich sehe im Gegenteil die Notwendigkeit,
die betriebswirtschaftliche Zuverlässigkeit der hier genannten Verkehrsformen verstärkt durch Automatisierung der Aufzeichnungspflichten zu gewährleisten. (Fiskalstreckenzähler mit GPS usw).
Die Behörden scheitern am Verwaltungsaufwand.
Das muss sich ändern.
Ich möchte noch ergänzen:
Die Bereitstellung zur Auftragsannahme stellt eine Sondernutzung öffentlichen Grund und Bodens dar.
Das ist ausdrücklich nur den Taxis und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln gestattet, bzw. sogar vorgeschrieben.
Deshalb gibt es ja auch Taxistände, die ähnlich Bushaltestellen für jeden anderen Verkehrsteilnehmer tabu sind, damit wir unsere Arbeit machen können.
Es ist eine Binse, aber trotzdem: Mietwagen, die in der Stadt kreisen oder sich irgendwo hinterm Bayerischen Hof oder am HBF in die Ecke drücken, verhalten sich illegal.
Und das darf auf keinen Fall erlaubt sein.
Denn dann: siehe oben.
Lieber Kollege M. Lange,
ich glaube, Sie haben nicht verstanden, was ich meinte mit der Aussage, das Taxen und Mietwagen gleichgestellt werden sollten. Gleichstellung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es nur noch Taxen und KEINE Mietwagen mehr gibt.
Dann ist es letztendlich (schei…) egal, über welche Plattform ein Kunde ein Fahrzeug bestellt, denn es gibt immer nur einen Preis: DEN TARIF!
Damit wäre zum einen sichergestellt, dass es keine Dumpingangebote mehr geben kann und zum anderen jeder Unternehmer für sich entscheiden kann, welche Plattform er zusätzlich zu seinem von der örtlichen Taxizentrale angebotenen Möglichkeit, an deren Auftragsvermittlung teilzunehmen, er noch nutzen will. Dann findet nämlich der Wettbewerb nicht mehr auf dem Rücken der Teilnehmer statt, sondern da, wo er hingehört:
ZWISCHEN DEN ANBIETERN SOLCHER PLATTFORMEN! JETZT ENTSCHEIDET NÄMLICH DIE HÖHE DER VERLANGTEN VERMITTLUNGSGEBÜHR PRO AUFTRAG, WELCHER ANBIETER AUF DAUER ÜBERLEBT UND WELCHER NICHT.
Ich hoffe, diese Erklärung bringt etwas mehr Klarheit in die Diskussion.
Mietwagen als genehmigungsart abzuschaffen geht nicht, auf dem Land ist das eine unverzichtbare Verkehrsform.
Liebe Redaktion,
dass sehe ich etwas anders. Es ist Opa O mit Sicherheit völlig egal, wer Ihn von“ Klein Kleckersdorf“ in die nächst größere Stadt zum Einkaufen oder zum Doktor im Nachbardorf fährt. Wichtig ist für Opa O nur, dass er überhaupt gefahren wird.
Außerdem übersehen Sie hier m.M. nach den wichtigsten Umstand: Eine solche „Neuregelung“ im PBefG würde tatsächlich zu einer echten Verschiebung des Unternehmerrisikos auf die App-Anbieter führen und damit dem Preisdumping und die sogenannte – von Ihnen ja selbst oft genug hier geschilderte und kritisierte – „Rosinenpickerei“ dieser Anbieter endgültig beenden.
Jetzt findet die Preisfindung für solche App-Angebote nämlich genau da statt, wo sie hingehört: Bei den App-Anbietern selbst!
Sie sehen mich daher hier etwas konstaniert, wenn ich von Ihnen die pauschale Aussage lesen muss, dass es ohne Mietwagen in den ländlichen Gebieten nicht mehr funktionieren soll. Da wäre eine gute Begründung zum besseren Verständnis für diese Aussage ihreseits doch schon sehr hilfreich. Danke.
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