„Im Taxigewerbe brennt die Hütte. Die Unternehmer haben Umsatzeinbußen um bis zu 80 Prozent“, sagt Hans-Peter Kratz, Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt. Er fordert von der Politik ein mehrmonatiges zinsloses Darlehen pro Taxi und Monat über 1.500 Euro.
Nach und nach legt das Corona-Virus das gesamte öffentliche Leben in Deutschland lahm. Das trifft auch die Taxibranche sehr hart, denn ohne Messen, ohne Theater ohne Fußballspiele ist kein Bedarf an Taxis. Wenn die Airlines tausende Flüge wegen Nachfragemangel stornieren, fehlen demzufolge auch die Zubringerfahrten. Ebenso an den Bahnhöfen. „Wir haben ähnlich wie in der Hotellerie Umsatzrückgänge zwischen 60 und 80 Prozent“, berichtet Hans-Peter Kratz. Einen vergleichbaren Einbruch hätte es bisher noch nie gegeben.
Die vom Staat aktuell beschlossenen Maßnahmen für Überbrückungshilfen seien auf das Taxigewerbe nicht anwendbar. „Kurzarbeitergeld hilft dem Einzelunternehmer gar nichts und dem angestellten Fahrer aufgrund fehlender Tarifverträge nur sehr wenig.“ Würden Unternehmer zudem ihre Fahrer mangels Fahrgästen nach Hause schicken, würden der Umsatz schlagartig auf Null zurückgehen, während die Fixkosten erhalten bleiben.
Zudem würde der Unternehmer gegen die Betriebspflicht verstoßen, so Kratz weiter. Er hat deshalb nun bei der Handelskammer und beim Frankfurter Oberbürgermeister eine Überbrückungshilfe in Form eines zinslosen Darlehens zur Diskussion gestellt. Pro Taxi und Monat sollen die Unternehmer zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe 1.500 Euro für mindestens drei Monate erhalten. Diese Hilfe müsse schnell und unbürokratisch erfolgen und dürfe nicht auf Basis von seitenlangen Förderanträgen der KfW-Bank erfolgen, bei denen man schon eine Woche brauche, um sämtliche Bonitäts- und andere Nachweise einzusammeln.
Kratz hofft bei dieser Forderung auf breite Unterstützung von seinen Taxi-Funktionärskollegen und auch vom Bundesverband Taxi und Mietwagen.
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Was hilft mir ein Kredit, den ich nach ein paar Monaten wieder zurückzahlen muss? Die verlorenen Umsätze sind nicht wieder einzuholen. Letztendlich bleibt nur ein Verlust, der sich ausschließlich auf die Höhe der Steuer auswirkt.
Wir brauchen echte Hilfen und weniger Kredite z.B. Steuererleichterung.
Völlig falsche Forderung. Bringt uns nicht weiter. Der Staat soll uns die Löhne für die Angestellten bezahlen und uns von der Umsatzsteuer und Mineralölsteuer
befreien.
Ein Kredit bleibt eine Forderung, welche ich zurückzahlen muss. Erleichterung brächte lediglich die stringente Kontrolle der z. T. illegealen Konkurrenz wie UBER und FreeNow.
Kredite können wir nicht gebrauchen, Steuerfreiheit bei Sprit und Umsatzsteuer würde uns helfen .
Diesem Staat hier, der kriminelle Monopolisten gewähren lässt wie im Wilden Westen (Uber und Co) und damit hofiert und unterstützt, sollten am besten alle Taxiunternehmer in einer konzertanten Aktion die Steuern so lange schuldig bleiben, bis die vorsätzlichen Gesetzesverstöße vom Staat wieder geahndet und unterbunden werden!
Wie die Kollegen zu recht moniert haben, eine zinslose Kredit für die voraussichtlich bis Herbst 20 anstehende miserable finanzielle Lage unseres Gewerbe keine echte Hilfe.
Ich würde die Umsatzsteuer Befreiung, Mineralölsteuer Erstattung, Lohnzuschüsse pro AN, SV Minderungen für AN und AG, Unterbindung von illegalen Konkurrenz wie FreeNOW, Uber und Co. an die Politik formulieren.
Was für eine unfassbar dämliche Idee.
Wenn mir dit Wasser bis zum Hals steht, nehme ick doch nicht noch einen Kredit auf. Und auch noch einen der auf drei Monate begrenzt ist. Nach drei Monaten bin ich nur halb verhungert und stelle dann fest das die Coronakrise 6 Monate dauert. Prima. Dann verhungere ick ganz und meine Kinder dürfen den Kredit zurück zahlen. Super Plan.
Große Unternehme kriegen die Hilfen doch auch geschenkt in Form von erstatteten Sozialbeiträgen bei Kurzarbeit zum Beispiel.
Warum soll die Taxibranche das zurückzahlen und vorallem wovon?
Ihr kriegt uns schon kaputt. Nur weiter so.
Der Staat hat bspw. die ITB abgesagt, hierzu hat Jens Spahn bereits angekündigt, er würde entsprechende Unterstützung prüfen. Ein Kredit ist keine Ausfallentschädigung (vgl. Bankenrettung etc.).
Moin,
hier haben wohl bisher nur Taxiunternehmer kommentiert? –
Was machen denn die vielen Taxifahrer in Festanstellung? Wie sollen die ihren Lebensunterhalt finanzieren??
Sollen die Hartz IV beantragen ( die Bearbeitung der Anträge dauert lange )?
Ein monatliches Übergangsgeld, um nicht unter die Existenzgrenze zu fallen, wäre angebracht!
Als Nachweis legt der angestellte Fahrer seine Lohnsteuerkarte beim Amt vor – das muß doch wohl als Nachweis genügen!! – Sämtliche notwendigen Daten sind erfasst
Aber nein, es wird wieder nur diskutiert!
Täglich wird die Angst den zu bestreitenden Lebensunterhalt zu finanzieren größer, als die Ansteckung durch Corona!!!
Sehr gut geschrieben, hier geht es um existensen, mein Chef hat erst 09/2019 die Firma übernommen hat 10 Taxis , er sagt ganz klar zwei Monate wenn sich dann nichts ändert war’s das und er ist pleite , dann wäre das für mich der nächste Chef der Insolvent geht , ich zahle jetzt noch meine Schulden von den entstandenem von letztem Jahr ab und ich sehe von dem was der mir noch schuldet keinen Cent! Tolle Aussichten!!!
Kein Urlaub gehabt nur gearbeitet das ganze Jahr für was? Nirgends bekommt man Hilfe wer Polster hat und davon leben kann ok , ich lebe seit Monaten vom Trinkgeld und das bleibt nun auch aus…….
Meiner Meinung nach ;
Befreiung von :
Umsatzsteuer
Mineralölsteuer
Und 500 €/Monat für Crona Krisenzeiten reine Hilfe ohne zurückzahlen
Jetzt haben wir durch Corona einen massiven Einbruch.
Das ist genau die Situation, in der uns unser Status als Taxi ermöglichen soll, trotzdem unseren Service anbieten zu können.
Schwachlastzeiten zu überbrücken kostet Geld, ausser du stellst den Betrieb komplett ein.
Das dürfen wir nicht.
Betriebspflicht.
Also landen wir wieder beim Kampf gegen unsere illegale und scheinlegale Konkurrenz.
Der muss einfach weitergeführt werden.
Jetzt haben wir ein Argument mehr durch die derzeitige Realität.
Das Problem lautet: es gibt aktuell wohl nicht genug Arbeit für einen Großteil der deutschen Taxifahrer*innen
Die sinnvolle und gesellschaftlich auch vorgesehene Lösung für Mehrwagenunternehmer: Kurzarbeit
Und Kurzarbeit muss nicht immer schwarz oder weiß sein, Kurzarbeit könnte auch bedeuten, dass die Fahrer*innen eines Unternehmens 30% weniger arbeiten und für diese 30% Kurzarbeitergeld bekommen, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass aktuell 30% weniger Arbeit als vorher zu tun ist, Im Beispiel: 70% Normallohn plus 60% von den restlichen 30% = insgesamt 88% vom Normallohn für die Fahrer*innen, Der Arbeitgeber bekommt dann nach neuesten Pläne zusätzlich seinen Sozialversicherungsanteil für die 30% erstattet und kann seine Lohnverpflichtungen zeitweilig um 30% reduzieren.
Einzelunternehmer sind da natürlich nicht mit im Boot, die müssen Ihre Reserven nutzen so es welche gibt, aber dafür haben sie aber ja auch keine Lohnkosten – keine Lohnkosten, kein Kurzarbeitergeld,
Das Gewerbe muss endlich weg davon, politisch verordnete Sonderlösungen zufordern, die es sowieso nicht bekommt, die Öffentlichkeit muss uns doch schon für völlig besch… halten!
Selten so einen Blödsinn gelesen.
Selten so einen destruktiven Kommentar auf unserer Seite gehabt…
Meine Meinung nach ist keine Hilfe, sondern Selbstmord.
Die Regierung muss für paar Monate, Je
Nachdem, wie die Lage ist, Eine erhebliche Steuerminderung für solche Gewerbe geben.
Und natürlich Beitragsminderung durch Taxizentral. Diese entstandene finanziellen Lücken sind sonst nicht erholsam.
Bezüglich Verluste usw.
Schaut mal hier rein:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf
Ebenso steht in §56 Absatz 4 IfSG (Infektionsschutz Schutz Gesetz):
(4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.
§54 IfSG ist die Bennenung der Behörde:
Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes, soweit eine landesrechtliche Regelung nicht besteht. Sie können ferner darin bestimmen, dass nach diesem Gesetz der obersten Landesgesundheitsbehörde oder der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesene Aufgaben ganz oder im Einzelnen von einer diesen jeweils nachgeordneten Landesbehörde wahrgenommen werden und dass auf die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten der obersten Landesbehörden nach diesem Gesetz verzichtet wird.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
Also wendet euch im Zweifel bitte an die für euch zuständigen Gesundheitsbehörden.
MfG
Lieber Kollege,
ich finde es super, dass Du uns darauf hinweißt, wo wir eventuell an Geld für die durch Corona erlittenen Verluste herbekommen könnten, doch hast Du dabei zwei wesentliche „Kleinigkeiten“ übersehen:
1) DieFormulierung im Gesetzestext: „in angemessenen Umpfang“ und
2) Die Bearbeitungsdauer solcher Anträge.
zu 1) Was versteht man unter angemessenen Umpfang und wer beurteilt denn, was darunter zu verstehen ist (Stichwort: unbestimmter Rechtsbegriff oder zu gut Deutsch: GUMMIPARAGRAPH)
zu2) Nach 10 Monaten bekomme ich dann u.U. (s.o. zu 1) endlich ein wenig Geld, bin aber leider schon längst Pleite!
Für viele Unternehmer/innen in unserem Gewerbe ist Corona wohl wahrscheinlich der letzte Sargnagel, der zum endgültigen aus für Sie führen wird.
OHNE UNBÜROKRATISCHE SOFORTHILFEN seitens der Bundesregierung wird Corona wohl der geschäftliche Tod vieler Kolleginnen und Kollegen sein. Und da ist es auch nicht mit 1.500€/Monat getan, denn das deckt bei vielen, die Ihr Fahrzeug finaziert haben, gerade mal die Betriebskosten, nicht aber den noch anstehenden persönlichen Lebensbedarf. Da müssen schon mindestens 3.000€/Monat seitens der Regierung fließen und zwar als steuerfreue Subvention ohne, dass wir dieses Geld später wieder zurückzahlen müssen. Alles andere ist – gelinde ausgedrückt – völlig nutzlos und damit Quatsch!
Also, Herr Scheuer: 50.000 X 3.000€ X 3 Monate macht: 45 Mio. €. Die werden Sie ja wohl noch in irgend einer Ecke rumliegen haben. Wenn man bedenkt, wie viel Sie bei der Mauteinführung schon nutzlos verblasen haben, ist das doch ein Klaks für Sie.
Das war sehr konkret und sehr richtig.
Bei mir ist der Umsatzeinbruch
mit ca.95 % zu beziffern, und bringt mich, falls Rlp. nicht bald sofort Hilfe zur beantragung frei gibt in 1Monat in die Insolvenz.
Das passt die 9000 müssen nicht zurückbezahlt werden ohne wenn und aber. Pro Monat 3000 gut. Aber das wollen Scheuer und Co nicht!
Steuerminderung? Erlass? Ich dachte, das ist bei Taxifahrern seit vielen Jahren der Normalbetrieb.?!
Wir denken, die hier ist keine Plattform für Pauschalverdächtigungen!
Aus dem Gewerbe wird ein Darlehen gefordert ? Ich glaube es ja nicht…… , kein Wunder, dass kaum ein Politiker das Gewerbe ernst nimmt.
Wenn über Wochen und möglicherweise Monate die Einnahme wegbricht , dann ist das bitter, keine Frage und ja, Hilfe tut not , aber doch weder Darlehen , noch Kredite , dann steckt der Unternehmer im Anschluss in einer Schuldenfalle, aus der er nicht heraus kommt. Sinnvolle Soforthilfen wären deutliche Reduzierung, oder Aussetzung der Gewerbesteuer , einen Pauschbetrag zur Reduzierung der Umsatzsteuerzahllast und sofortiges aussetzen von Steuervorauszahlungen bis Mitte 2021. Das würde kaum bis keinen Verwaltungsaufwand bedeuten und die Unternehmer nicht in eine Schuldenfalle treiben. Klar müssen Mehrwagenunternehmer wahrscheinlich eine Verkleinerung in Kauf nehmen, aber viele Kleinunternehmer könnten sich weitestgehend halten ., so hätten alle Seiten etwas davon. Problem dabei……, die Politiker sollten so etwas nicht totreden, sondern Arsch in der Hose haben und Entschlüsse fassen …., sofort.
Lieber Kollege Petersen,
dem kann ich nur voll ganz zustimmen (siehe auch oben mein Artikel) !!!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier noch ein WICHTIGER NACHTRAG zum Kommentar vom Kollegen Nils oben:
In § 56 IfSG steht, dass „Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2“ einen Anspruch auf Entschädigung haben. Das setzt aber gem. § 31 IfSG voraus, dass das Gesundheitsamt bzw. die zuständige Behörde ein entsprechendes „Arbeitsverbot“ gegenüber dem Betreffenden ausgesprochen bzw. angeordnet hat. Dies kann auch durch eine entsprechende Verordnung gem. § 32 IfSG erfolgen.
Was bedeutet das für uns:
So lange eine Person nicht mit Corona nachweiselich infiziert ist bzw. zum Kreis der Verdächtigen gehört und daher von der betreffenden Behörde nicht dazu aufgefordert worden ist, seine Tätigkeit unverzüglich einzustellen, hat KEINERLEI ANSPRÜCHE aus diesem Gesetz.
Und die zuständigen Behörden werden – LEIDER -mit Sicherheit alles dafür tun, dass sie eine solche Anordnung nur im äußersten Notfall einem Betroffenen gegenüber schriftlich mitteilen, damit die daraus reultierenden Schadensersatzansprüche aus § 56 IfSG so gering wie möglich gehalten werden (können).
Es ist also auch nicht damit zu rechen, dass unsere Bundesregierung einen entsprechende rechtliche Anordnung in der Form einer für alle Betroffenen rechtsverbindlichen Verordnung bzw. Erlasses treffen wird, die sich auf eine Vorschrift aus dem IfSG berufen wird bzw. rechtlich darauf basiert.
Es wird daher nur bei den schon bekannten „Empfehlungen“ bleiben.
Ich bin selbst Taxifahrerin und es ist eine Schande, das immer noch keine eindeutige Lösung gefunden ist für diesen Umsatzeinbruch einen Ausgleich zu finden. Den ich selber zu spüren habe und ich weiß nicht, wie ich nächsten Monat meine Miete bezahlen soll. Auch das Arbeitslosengeld würde nicht reichen und alles andere auch nicht. Man muss die Differenz zahlen bis zu diesem Verdienstausfall. Wo ist denn der Staat der uns schützt? Und uns hilft mit dem wir einen Vertrag haben, weil wir hier leben und arbeiten. Und das soll gefälligst der Staat übernehmen. Für alles andere sind auch genügend Gelder da oder wo ist das Problem?
Liebe Elke, seit wir diesen Artikel verfasst haben (12.3.2020), hat der Staat eine Vielzahl vom Maßnahmen getroffen. Womit und wie davon auch der Taxibranche geholfen werden kann, berichten wir seit Tagen in unzähligen zusätzlichen Beiträgen. Bitte lesen Sie sich dies alles in Ruhe unter http://www.taxi-times.com durch. Wir sind sicher, dass sich dann (vielleicht in guter Zusammenenarbeit mit ihrem Chef?) Lösungen finden lassen, die das Schlimmste verhindern.
Von welchem Geld soll man denn da bitte alles wieder zurück zahlen.
Tolle Idee. Da braucht man nicht viel im Kopf.
Eigentlich Wahnsinn Sosein „Antrag „ und traurig zu gleich.
Heinz Scholz
Ich 75 jahre alt u.fahre um meine kleine Rente , die gerade mal fuer miete,strom u.telefon und TV BEITRAG REICHT.DIE BETRAEGT 840 EURO.MEIN UNTERNEHMER HAT MICH FRISTL.UNVERHOFT FRISTLOS GEKUENDIGT.ICH MUSS ZUR GRUNDSICHERUNG .BLOSS BIS DA MAL EVTL.GELD KOMMT BIN ICH TROTZ KLEINER RUECKLAGE SCHAFFE ICH NICHT DIE ZT.ZU UEBERBRUECKEN.