Milliarden im Schnellverfahren: Innerhalb weniger Tage haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat Soforthilfen für Soloselbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte gesetzlich beschlossen. Gestern nun teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einer Verwaltungsvereinbarung mit, wie diese Hilfsgelder an die Betroffenen ausgezahlt werden sollen.
Das Wichtigste vorab: Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbstständige erfolgt durch die 16 Bundesländer. Jeder Unternehmer muss also den Antrag bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes stellen, in dem sich der Unternehmenssitz befindet. „Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den dortigen Verwaltungen abgerufen werden. Die entsprechenden Formulare werden innerhalb der nächsten Tage online gestellt. Das Wirtschaftsministerium hat eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern zusammengestellt, bei denen Unternehmer die Soforthilfe beantragen können. Wir werden diese Übersicht am Ende dieser Meldung übernehmen.
Taxi Times empfiehlt allen Taxi- und Mietwagenunternehmern, sich vor der Antragsstellung genau über die Kerninhalte der Verwaltungsvereinbarung zu informieren. Diese wurden vom Wirtschaftsministerium in einer Pressemeldung zusammengefasst.
Achtung: Etliche Bundesländer haben bereits vor der Bundeshilfe eigene Soforthilfen verabschiedet. Zur Frage, ob man nun noch zusätzlich Soforthilfen des Bundes beantragen darf, schreibt das Wirtschaftsministerium: „Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen.“ Genauere Definitionen zu einer solchen „Überkompensation“ werden aber wohl erst während der nächsten Tage veröffentlicht werden. jh, hs
Übersicht: Bei diesen Stellen können Soforthilfen für Bundesländer beantragt werden. Die entsprechenden Onlineformulare sollen in den nächsten Tagen verfügbar sein (Stand 30.3.2020):
Baden-Württemberg
Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK,
Bewilligung durch L-Bank
https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona
Bayern
Regierungen und Landeshauptstadt München
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
https://www.ibb.de/coronahilfen
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelleunterstuetzungsangebote/
Bremen
BAB Bremer Aufbau Bank
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
https://www.babbremen.de/bab/coronasoforthilfe.html + https://www.bisbremerhaven.de/antrag-coronasoforthilfe.99067.html
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuerunternehmen
Hessen
Regierungspräsidium Kassel
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuerselbststaendige-freiberufler-undkleine-betriebe
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)
https://www.lfimv.de/foerderungen/coronasoforthilfe
Niedersachsen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – Nbank
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19–Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
https://wirtschaft.nrw/corona
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank RP (ISB)
https://isb.rlp.de/home.html
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
https://www.corona.wirtschaft.saarland.de
Sachsen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
https://www.sab.sachsen.de/Sachsen-AnhaltInvestitionsbank
Sachsen-Anhalt
https://www.ib-sachsenanhalt.de/coronavirusinformationen-fuer-unternehmen
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/
Thüringen
Thüringer Aufbaubank
Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch
über die IHKn und HWKn.
https://wwwaufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020
Bei Schleswig Holstein ist der Link verkehrt.
Richtig muss er lauten: https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/
Vielen Dank,
habe es verbessert…
LG Simi