Das Landgericht Stuttgart hat eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der die Rabattaktion im Pflichtfahrgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart durch „ MyTaxi“ eindeutig rechtswidrig und daher zu untersagen ist.
Beantragt wurde die Verfügung von der Taxizentrale Stuttgart (TAZ). MyTaxi wird nun untersagt, den hälftigen Fahrpreis an Stuttgarter Kunden zurückzuerstatten.
Die von der Taxi-App Anfang Mai weltweit eingeführte Rabattaktion wäre bis zum 17. Mai befristet gewesen. In der Unterlassungserklärung sei „eindeutig ausgesprochen, dass diese Geschäftspraxis wettbewerbswidrig ist und gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstößt.“
Die Benachteiligung der Stuttgarter Taxiunternehmen durch die rechtswidrige Vorgehensweise von „MyTaxi“ habe damit ein Ende und es herrschten wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen, heißt es in einer Pressemitteilung der Antragssteller. „Dies war unser Ziel und wurde durch das Gericht ausdrücklich anerkannt und entschieden.“ jh
Bildunterschrift: Wettbewerb ja, aber zu gleichen Taxipreisen. Foto: Hale
Guten Tag,
das ist ja wunderbar das Fahrpreisnachlässe gegen das Persbefög. verstösst. Mir ist das bekannt.
Aber was ist mit den vielen Einzel- und Unternehmerkunden in München und Umgebung, wie auch den se´hr vielen Taxifahrer ausländischer Herkunft. Bei den Einzel- Sonder- und Untenehmerkunden handelt es sich überwiegend um Einzeltaxiunternehmer und alte Fiaker wobei von den einige sogar zu den Funktionären zählen. Wenn der Gestzesverstoss gegen das Persbefö Gestetz strafbar ist dann sollte man sich an die Aufklärungsarbeit machen..