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Start Arbeitsrecht

Kölner Mietwagenunternehmerin vor Gericht

von Simon Günnewig
19. Mai 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Taxi Deutschland klagt gegen Uber B.V.
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Die Staatsanwaltschaft beschuldigt eine 64-jährige der Steuerhinterziehung von rund 1,2 Millionen Euro. Die Angeklagte, die in den Medien immer als Taxiunternehmerin bezeichnet wird, ist geständig.

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete, wurde bereits zum Prozessauftakt am vergangenen Freitag die Steuerschuld von der Staatsanwaltschaft auf 924.000 Euro nach unten korrigiert. Für die Verteidigung sicher ein gutes Signal, denn damit rückt eine Bewährungsstrafe in greifbarer Nähe.

Der Angeklagten wird vorgeworfen im Zeitraum von 2011 bis 2017 systematisch Lohn- und Umsatzsteuer hinterzogen zu haben. Die Angeklagte ist von Beginn an geständig und machte den Sachverhalt nicht streitig. Den Betrug begründete sie damit, dass Steuerhinterziehung in der Branche üblich sei, was vermutlich in den eigenen Reihen für Empörung sorgen wird. Seit 1980 ist die heute 64-jährige, die übrigens nie selber gefahren ist, in Besitz eines Unternehmerscheins. Nach der Gründung des eigenen Betriebs lief das Geschäft so gut, dass er zuletzt über 16 Mietwagen-Konzessionen verfügte. Die Fahrzeuge sind damals von vierzig Fahrern bewegt worden, die zu einem großen Teil auf 450 Euro Basis in der Lohnbuchhaltung aufgeführt waren. Eine Handvoll festangestellte Fahrer verdienten brutto 1400 Euro. Tatsächlich konnten sie aber am Ende Tages zusätzlich fast die Hälfte des Umsatzes brutto gleich netto für sich einstreichen.

Bei einer Steuerprüfung vor zwei Jahren flog der Betrug auf. Mittlerweile musste das Unternehmen Insolvenz beantragen. Vor Gericht begründete die Unternehmerin ihr Handeln damit, dass sie bei einer steuerlich korrekten Abwicklung Angst gehabt hätte ihre Fahrer zu verlieren. Verloren hat sie in jedem Fall ihren Betrieb, ob sie mit ihren Immobilien haften muss, steht noch im Raum. Die Verhandlung ist auf mehrere Tage angesetzt. sg

Kommentar der Redaktion: Da haben wir es wieder. Ein schwarzes Schaf macht negative Propaganda für das ehrlich arbeitende Gewerbe. Umso ärgerlicher ist es, dass die berichtenden Medien immer von einer Taxiunternehmerin sprechen.

Symbolfoto: pixabay

Tags: GerichtKölnMietwagenSteuerhinterziehungUrteil
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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