Mit der einsetzenden Normalisierung des öffentlichen Lebens und der allmählichen Rückkehr zum früheren Arbeitsalltag ist nun auch die altbekannte Regel wieder in Kraft getreten, nach der eine Krankschreibung durch einen Arzt oder eine Ärztin vorzunehmen ist.
Es stand bereits Mitte Mai fest. Seit Anfang dieser Woche, also Anfang Juni, muss ein Arbeitnehmer, der sich – etwa wegen einer Erkältung – eine Zeitlang auskurieren möchte, wieder eine Arztpraxis aufsuchen, um sich eine Krankschreibung ausstellen zu lassen. Die Sonderregelung, nach der dies zum Schutz des Praxispersonals und der anderen Patienten per Telefonat möglich war (vor allem bei Atemwegsbeschwerden), ist ausgelaufen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich zwar vorbehalten, im Falle einer erneuten Ausbreitung des Corona-Virus neue Sonderregelungen zu beschließen, doch stehen die Zeichen derzeit auf Normalisierung. Eine Beendigung der Sonderregelung war auch von Arbeitgebern gefordert worden. ar
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