Während in den ersten Bundesländern der Corona-Zuschlag der Krankenkassen an Taxi- und Mietwagenunternehmen bereits ausgelaufen ist, ist er in Baden-Württemberg eben erst gestartet. Und in Niedersachsen gilt er für Rollstuhlfahrten weiterhin.
Zu Beginn dieser Woche mussten die Taxiverbände in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen noch das Ende des Corona-Zuschlags verkünden. Zwei Monate durften die Taxi- und Mietwagenbetriebe als Kompensation für den erhöhten Hygiene- und Infektionsschutzaufwand pro Krankenfahrt drei Euro zusätzlich abrechnen. Die Gespräche für eine Verlängerung blieben erfolglos.
Rollstuhlfahrten, bei denen der Fahrgast nicht umgesetzt wird, werden in Niedersachsen allerdings weiterhin bis zum 30.6.2020 mit drei Euro pro Fahrt bezuschusst. Darauf konnte sich Michael Müller, Vorstand der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des GVN, mit den landesweiten Krankenkassen einigen.
Drei Euro Zuschlag gibt es ab sofort auch für Taxi- und Mietwagenunternehmer, die in Baden-Württemberg Krankenfahrten durchführen – dort ebenfalls für Sitzend– und Rollstuhlfahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets – allerdings nur für Patienten, die bei der AOK oder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind. Sowohl die beiden Verkehrsverbände Württemberg und federführend Baden als auch in separaten Verhandlungen der Stuttgarter Taxiverband e.V. konnten eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Rahmenvertrag aushandeln.
Demzufolge dürfen nun alle Taxi- und Mietwagenunternehmer in Baden-Württemberg bzw. in Stuttgart, die ihre Krankenfahrten auf Basis dieses Rahmenvertrags abrechnen, rückwirkend zum 1. Juni 2020 und bis einschließlich 31. Juli 2020 mit drei Euro zusätzlich abrechnen. Der Betrag muss in der Rechnung einzeln mit der Positionsnummer 519100 bei Taxifahrten und 619100 bei Mietwagenfahrten aufgeführt sein. jh
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Mein Unverständnis beginnt da, wo die Zahlung der Kassen aufhört.
Also keine Zahlung für Schutz, somit ist kein Schutz notwendig , ergo gibt es auch keinen.