Die Bundesregierung will mit der PBefG-Novelle „Pooling“ als neue Verkehrsart einführen. Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V., sieht darin eine sinnvolle Ergänzung – wenn die Ausübung konsequent definiert und kontrolliert wird.
Taxi Times-Interview, Teil 2
Taxi Times: Herr Oppermann, im Teil 1 unseres Interviews haben Sie angedeutet, dass Sie sich Poling sehr gut vorstellen können, solange es reguliert stattfindet. Worauf kommt es dem Bundesverband Taxi und Mietwagen also an?
Michael Oppermann: Dass Pooling kommen soll, ist nunmal politischer Wille. Das haben wir uns nicht wirklich ausgesucht. Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass Pooling steuerbar ist und kein Wildwuchs entsteht. Deshalb werden wir unter anderem genau darauf achten, wie im Referentenentwurf die Pooling-Quote definiert sein wird. Wenn im Schnitt nicht mindestens zwei Fahrgäste mitfahren, ist es aus meiner Sicht kein Pooling.
Die von Ihnen angesprochene Pooling-Quote soll für private Anbieter verpflichtend ins PBefG aufgenommen werden…
Ja, die Berechnungsmethodik wird im PBefG, einem Bundesgesetz, definiert, deren Höhe wird dann von den Kommunen bestimmt. Wichtig ist: Es darf kein Fake-Pooling geben. Wo Polling draufsteht, muss auch Pooling drin sein. das lässt sich grundsätzlich durch entsprechende Kontrollen herstellen. Wenn dem so ist, ist Pooling eine interessante Ergänzung und kein wirklicher direkter Wettbewerb für den Kernbereich Taxi.
Beim Punkt der angesprochenen kommunalen Kontrollen sind Taxifahrer*Innen sehr skeptisch. Woher nehmen Sie die Zuversicht, dass Kommunen, die bisher schon mit Kontrollen der Rückwagen im Hinblick auf die permanenten Missachtungen der Rückkehrpflicht überfordert waren, künftig die Einhaltung einer Pooling-Quote kontrollieren können?
Leider kann man in einem Bundesgesetz nicht regeln, dass die Kommunen besser kontrollieren. Wir haben hier ein Vollzugsdefizit. Das ist ein ganz grundsätzliches Problem, das sich durch das Bundesgesetz nicht lösen lässt. Das PBefG kann allerdings einer Kommune Instrumente an die Hand geben, damit die es so einfach wie möglich hat, das zu kontrollieren. Da kommt es dann auf den genauen Wortlaut des Gesetzes an. Im Moment ist vorgesehen, dass die Betreiber die erforderlichen Daten, die zur Kontrolle der Pooling-Quote notwendig sind, nachprüfbar liefern müssen. Wie täuschungsanfällig das dann hinterher ist, hängt sehr davon ab, wie es letztlich im Rechtstext formuliert sein wird.
Das Eckpunktepapier spricht von Pooling-Diensten „außerhalb des ÖPNV“. Ihnen soll künftig die Einzelplatzvermietung erlaubt werden und sie haben keine Rückkehrpflicht. Ist das die Hintertüre für Anbieter wie Uber und Free Now, ihr bisheriges Geschäftsmodell zu legalisieren?
Wir müssen uns vielleicht nochmal daran erinnern, wo wir herkommen. In den ersten Eckpunkten stand die Aufhebung des Einzelplatzvermietungsverbots für Mietwagen. Damit wäre das Pooling komplett in den Mietwagen gewandert. Das wäre fatal gewesen. Jetzt diskutieren wir darüber, ob ein relativ stark reguliertes Pooling nicht auch generell eine Rückkehrpflicht haben sollte. Das ist schon mal eine deutlich bessere Basis als vor einem Jahr. Das vorneweg.
Letztlich kommt es auf die Ausgestaltung dieser Pooling-Lizenzen an. Im privaten Pooling soll es den Kommunen ermöglicht werden, einen Tarifkorridor zu definieren, eine Kontingentierung vorzunehmen und Sozialstandards zu definieren. Zudem wird es wird obligatorisch, dass eine Pooling-Quote definiert ist. Wir werden wie schon gesagt dafür kämpfen, dass eine Pooling-Quote auch nur dann so heißen darf, wenn auch eine Pooling-Quote drin ist.
Und wenn sie dann auch konsequent kontrolliert wird…
Alles ist ein Einfallstor für Uber und Free Now, wenn nicht kontrolliert wird. Wenn wir aber davon ausgehen, dass Regeln dem Grunde nach auch mal kontrolliert werden, dann glaube ich, ist das private Pooling jetzt tatsächlich so definiert, dass es für Uber und Free Now nicht so attraktiv ist.
In den Eckpunkten ist nun etwas enthalten, was vorher noch nicht drin war: Die Möglichkeit, Pooling-Genehmigungen zu kontingentieren. Das wäre essentiell. Ist das rechtlich im Hinblick auf Art. 12 GG Recht (freie Berufswahl) durchsetzbar?
Da würde ich mir keine Sorgen machen, weil man ja immer noch den Mietwagen hat, der nicht kontingentiert ist. Pooling-Genehmigungen zahlenmäßig zu beschränken, halte ich erstmal für plausibel. Es macht auch Sinn, diesen Markt zu sortieren, denn Pooling kann sich ganz schnell gegenseitig kannibalisieren. Wenn ich ein ÖPNV-Pooling in der Stadt habe und es kommt ein privater Pooling-Anbieter dazu, dann haben sie natürlich beide hinterher eine schlechtere Pooling-Quote als wenn es nur einen gäbe. Letztlich muss es die Kommune selber definieren, was sie denn gerne für ein Mobilitätsangebot hätte.
Falls Pooling-Verkehre tatsächlich völlig abgegrenzt von Taxis und Mietwagen agieren: Ist Pooling dann für das Taxi gar nicht erstrebenswert?
Das will ich so nicht sagen. Es heißt auch nicht, dass man sich in dem Bereich gar nicht engagiert. In Berlin ist der dortige Berlkönig ein klassisches ÖPNV-Pooling. Schon heute betreiben Taxiunternehmen Pooling-Fahrten im Auftrag der BVG, sind somit in das Berlkönig-Projekt integriert. Vorstellbar wäre, dass eine Taxizentrale Pooling-Fahrten an Großraumfahrzeuge anbietet. Sie müsste sich dann nach dem jetzigen Papier aber eine entsprechende Lizenz besorgen.
Pooling soll laut Eckpunktepapier den Taxis explizit nicht erlaubt sein, worüber sich viele im Taxigewerbe sehr ärgern. Sie auch?
Man kann das durchaus als interessantes Marktsegment sehen, wir wollen aber unbedingt erreichen, dass Pooling-Anbieter auf keinen Fall Einzelbeförderung machen. Wenn Taxis allerdings das Recht erhalten sollen, zwischen ihrer klassischen Einzelbeförderung auch mal poolen zu dürfen, dann ist das regulatorisch nicht ganz einfach.
Lösung könnte dann eine Mischkonzession sein…
Das ist eine Option, aber in Städten, in denen Taxilizenzen nicht kontingentiert sind, bestünde dann die Gefahr, dass Wettbewerber wie Moia ihre Fahrzeuge als Taxis zulassen und damit irgendwelche Pooling-Quoten umgehen. Das wollen wir natürlich auch nicht haben. Das heißt, man muss sich das sehr genau anschauen. Wir treten dafür ein, dass die Abgrenzung sehr klar strukturiert ist. Auf der einen Seite gibt es Taxis, auf der anderen Mietwagen und dann zusätzlich die neue Verkehrsform Pooling.
Der Frust der Taxiunternehmen über die jetzt vorgelegten Eckpunkte der Novellierung ist groß, sie fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. War es das für das Taxigewerbe?
Das Papier ist nicht gut, ich würde sogar sagen, es ist schlecht für das Taxigewerbe. Es kommt jetzt darauf an, welche Formulierungen das Bundesverkehrsministerium (BMVI) nun in den Referentenentwurf packt. Ich fürchte, man wird dort den Spielraum, den die Formulierungen noch lassen, nicht in unserem Sinne nutzen, eher in die andere Richtung.
Trotzdem dürfen wir die Flinte jetzt nicht ins Korn werfen. Es gilt mal wieder eines ganz klar herauszuarbeiten: Diese Novelle wird nicht nur der Taxibranche schaden, es schadet letztlich auch den Verbrauchern. Und es wird auch die Kommunen überfordern. Wir stehen mit unseren Bedenken also nicht alleine da und werden sicherlich auch noch einmal gefordert sein, geschlossen und stark und kraftvoll der Politik nicht nur unsere Argumente deutlich zu machen, sondern auch unsere Verankerung in den Städten in Deutschland vor Augen zu führen.
Lassen sie uns noch über die Zeitplanung sprechen: Die Findungskommission hat sich geeinigt, nun geht es um die Ausformulierung des Bundesverkehrsministeriums. Wenn es dann formuliert ist, haben wir einen Referentenentwurf, der geht dann in die Lesungen des Bundestags und zum Jahreswechsel tritt vielleicht schon eine neue Novelle in Kraft. Wo ist da noch die Möglichkeit, um positiv eingreifen zu können, damit hinterher nicht 250.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen?
Zum einen ist es ein zustimmungspflichtiges Bundesgesetz, das heißt, wir haben jenseits von Bundestag auch noch den Bundesrat, der sein Okay geben muss. Dem hat man allerdings schon ein Stück weit vorgegriffen, indem man deren Minister bereits in der Findungskommission hat mitreden lassen. Alle Parteien, die sich bisher beteiligt haben, haben sich nicht auf mehr verständigt als auf das, was jetzt in dem Papier steht.
Der Teufel steckt aber im Detail…
Ja, und ich glaube, einige Dinge, die wir als Taxibranche jetzt schon sehen, weil wir uns sehr genau mit dem Markt auskennen, werden bei den Politikern und den Ministeriumsmitarbeitern spätestens dann deutlich offenkundiger zutage treten, wenn sie aus elf Punkten konkrete Formulierungen entwerfen müssen. Siehe die Problematik mit dem Taxitarif. Dass die Novelle bis Jahresende steht, ist im Moment auch nur ein Plan der Politik.
Wo kann man jetzt noch reingrätschen?
Wir machen jetzt zwei Sachen. Zum einen arbeiten wir noch an Details und Formulierungen und leisten so unseren Input. Damit bekommt man aber nicht die Richtung der Novelle geändert. Wenn wir die Richtung ändern wollen, geht das nur über Beteiligung weiterer Akteure, die jetzt nicht in der Findungskommission waren. Dort saß nur ein Ausschnitt derjenigen, die nachher darüber entscheiden.
Der Bundestag hat über 700 Abgeordnete und auch die beiden Regierungsfraktionen, deren Zustimmung hier erforderlich ist, haben sehr viele Volksvertreter, die teilweise aus Großstädten kommen, teilweise aus dem ländlichen Raum. Wir müssen ihnen allen klarmachen, dass sie mit so einer Novelle dem Taxigewerbe das Wasser abgraben. Wir müssen ihnen klarmachen, dass sie sich in ihrem Heimatwahlkreis später rechtfertigen müssen, wenn kein Taxi mehr die Oma zum Arzt fährt.
Der zweite Ansatz ist die Kommunikation über die Länderschiene, denn es wurden nur drei von 16 Bundesländer in der Findungskommission beteiligt. Wir können auch die Sichtweise der Kommunen noch einmal über die Länder und den Bund hineintragen. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundesrat unabhängig von der Parteipolitik noch relevante Veränderungen an einer Novelle vornimmt, einfach, weil er vor Ort näher dran ist.
Wie kann sich der einzelne Taxiunternehmer beteiligen?
Dazu berät noch in dieser Woche unser Ausschuss „Gewerbepolitik“ und erarbeitet Positionen. Mit unserer Strategieberatungsfirma klären wir nun, wie wir gegebenenfalls Proteste und Meinungsbildung in der Fläche organisieren. Dann werden wir sicherlich auch wieder Angebote schaffen, an denen sich der einzelne Unternehmer und Fahrer einbringen kann. Sei es in Gesprächen von Abgeordneten, sei es in Form von Protest. [Anmerkung der Redaktion: Das Interview wurde wenige Tag vor der Beratung des Gewerbeausschusses geführt]
Klingt nach einer weiteren Aktion, ähnlich wie letztes Jahr.
Eine Kampagne haben wir im Moment noch nicht definiert. Wir sind intensiv dabei, die neue Ausgangslage zu bewerten und mit den Mitgliedern zu erörtern, um dann genau sagen zu können, wohin wir unsere Kraft jetzt konzentrieren. Gemeinsam mit allen, die in diesem Gewerbe ihr Unternehmen haben und die für dieses Gewerbe brennen.
Das Interview führte Jürgen Hartmann
Lesen Sie im Teil 1 des Interviews, warum der Bundesverband eine Vorbestellfrist für Mietwagen in Großstädten fordert und welche Formulierung innerhalb der Eckpunkte de facto die Abschaffung der Tarifpflicht für Taxis beinhaltet.
Foto: Taxi Times
Wichtige Erkenntnis – kontrollieren!
Eine Pooling-Fahrt, bei der nicht gepoolt wird, ist eine ganz normale Taxifahrt > der Taxitarif ist anzuwenden.
Wird jedoch gepoolt, kommt ein Poolingtarif zur Awendung (online-Berechnung). Kein ÖPNV ohne Tarif !
Personenbeförderungsfahrten mit PKWs bis zu einer vorzugebenden Beförderungsstrecke (~5 km) sind ÖPNV-Fahrten. Werden diese Fahrten mit Taxen ausgeführt, hat sich die konzessionsgebende Gemeinde an den Kosten zu beteiligen (50% der Streckenkosten, maximal 5 €).
Die Ausgabe von Taxikonzessionen ist strikt dem Bedarf anzupassen. Tut man dies nicht, darf man sich über eine PKW-Schwemme in den Städten und einen damit einhergehenden Verkehrskollaps nicht wundern.
Anmerkung 1: Wenn Pooling eine eigene Verkehrsart wird, ist eben kein Taxitarif anzuwenden.
Anmerkung 2: Mit wenigen Ausnahmen sind in nahezu allen Städten und Landkreise Deutschlands die Anzahl der Taxis limitiert.
anmerung: Dies ist ein Fachmagazin FÜR die Taxibranche. Wer hier mit dieskutieren will, darf gerne einen kleinen Hauch Grundkenntnisse mitbringen.
zu 1: Dann darf mit Taxen also gar nicht gepoolt werden, Wollt Ihr das so ? Euch alles aus der Hand nehmen lassen …
zur Anmerkung : Ich dachte, das PBefG soll reformiert werden. Fassen Sie meine Aussagen bitte als Vorschläge dazu auf. Was sind die Ihrigen ?
Der Verkehrskollaps wird hauptsächlich durch die bald überall rumfahrenden, poolenden Mietwagen hervorgerufen, Uber sei Dank ! Poolen tun die nicht, wer soll das auch kontrollieren ?
Man muss zwar auch das Verhältnis von geteilten zu nicht geteilten Fahrten berücksichtigen. Pooling ist jedoch kein Selbstzweck. Pooling ist mit dem Versprechen angetreten, den Umstieg vom privaten PKW attraktiver zu machen. Deshalb kann es nicht nur darum gehen, ob tatsächlich gepoolt wird, sondern ob Pooling zu einer Reduktion des privaten PKW-Verkehrs und somit zur Verkehrswende beiträgt. Pooling kann nur dann ein Erfolg sein, wenn insgesamt weniger Fahrzeuge im Verkehr sind, inklusive der Pooling-Fahrzeuge selbst. Man kann bei privaten PKW nicht kontrollieren, ob damit weniger Fahrten stattfinden und auch nicht ob deshalb, weil man auf Pooling umgestiegen ist. Zulassungszahlen helfen da nur begrenzt weiter, weil sie nichts über die Nutzung und somit auch nichts über den Verkehr aussagen können. Eine Pooling-Quote, die sich allein auf den „Erfolg“ eines Dienstleisters bezieht, kann keine Aussage darüber machen, ob das Ziel, den privaten PKW-Verkehr zu reduzieren, damit erreicht wird. Der Erfolg eines Pooling-Dienstes ist, bezogen auf das Versprechen den PKW-Verkehr zu reduzieren sogar ein Misserfolg, wenn er mit einer Kannibalisierung des ÖPNV einhergeht. Da man eine Kannibalisierung aber auch nicht ohne weiteres auf das Pooling zurückführen kann, wenn ein Rückgang beim ÖPNV stattfindet, sollte neben der Zahl an geteilten Fahrten auch die Streckenlänge und insbesondere eine Qualifizierung der Strecken eine Rolle spielen. Wenn Pooling zunimmt, dann ist es wichtig zu wissen, auf welchen Strecken das stattfindet. Nimmt in einem bestimmten Zeitraum auf bestimmten Strecken die Zahl der geteilten Fahrten zu und nehmen in ähnlichem Umfang die Fahrgastzahlen auf genau diesen Strecken im ÖPNV ab, dann kann man schon eher den Verdacht begründen, dass hier eine Verschiebung vom ÖPNV hin zu Pooling stattfindet. Bleiben die Fahrgastzahlen beim ÖPNV gleich und nehmen die Pooling Fahrten zu, dann weiß man immer noch nicht, ob es daran liegt, dass man vom PKW oder Fahrrad umgestiegen ist oder die Fahrt möglicherweise gar nicht erst gemacht hätte. Die Behörden müssen jedoch anhand einer wie auch immer gearteten Pooling-Quote sachlich begründen, ob sie einen Pooling-Dienst zulassen oder nicht. Eine sachliche Begründung, ohne Bezugnahme zu einer anderen Verkehrsart, ist nicht möglich. Eine rein auf die Zahl der geteilten Fahrten gestütze Pooling-Quote erscheint willkürlich. Woran macht man fest, dass im Schnitt 2,0 geteilte Fahrten ausreichen und 1,7 nicht? Gegen jede verweigerte Genehmigung, die mit einer solchen Quote begründet wird, werden Pooling-Anbieter klagen.
Eine Pooling-Quote hat zuallererst den Zweck, bestehende Verkehrsformen nicht zu verwischen, was z.B., obwohl bei klarer Abgrenzung, beim Taxi- und Mietwagenverkehr passiert.
Das eine Quote per se nicht in jeder Hinsicht eine erfolgreiche Verkehrswende wiedespiegeln kann, ist genauso logisch, wie, daß auch kein Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder ÖPNV-Kunde in Abhängigkeit seines wechselnden Mobilitätsverhaltens einen Schluß zulässt, ob sein Verhalten zum Nachteil einer der jeweils anderen Verkehrsformen beiträgt.
Das Ziel, Menschen, vorallem in Ballungszentren zum Umstieg vom eigenen PKW auf attraktive Mobilitätsangebote zu bewegen, muß in jedem Fall im Fokus stehen und kann nur durch intelligente und zukunftsorientierte Steuerungsmechanismen von Seiten der Gesetzgebung gelingen.
Eine Pooling-Quote, so wie sie in den Eckpunkten erscheint, hat den Zweck, eine Verkehrsart zu legitimieren. Die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung und somit ihrer Legitimation zieht diese Verkehrsart nur daraus, das Verhältnis zwischen Personenkilometern und Fahrzeuganzahl so zu verschieben, dass die Fahrzeuganzahl aller motorisierten Verkehrsarten dabei sinkt. Sollte dies mit Pooling gelingen und geschieht das zu Lasten einer anderen Verkehrsart, dann verliert diese andere Verkehrsart ihre Legitimation. Die Rechtsordnung enthält keine Ewigkeitsklausel für bestimmte Verkehrsarten. Jede Verkehrsart ist zweckgebunden. Erfüllt eine Verkehrsart nicht mehr ihren Zweck oder erfüllt eine andere Verkehrsart diesen Zweck besser, dann verliert Erstere ihre Legitimation. Eine Pooling-Quote, die nicht in der Lage ist, zu ermitteln, ob der Zweck der ihr zugrunde liegenden Verkehrsart erfüllt wird und ob dabei der Zweck einer anderen Verkehrsart konterkariert wird ohne sie sinnvoll zu ersetzen, verliert ihre Daseinsberechtigung im Gesetz. Die Frage, was eine Pooling-Quote überhaupt leisten kann, stellt sich nicht mehr, wenn sie das, was sie leisten muss, nicht erfüllen kann.
Sollte dies wirklich die Meinung im Bundesverband sein, so ist festzustellen, daß anscheinend dort unbekannt ist, daß es schon lange Taxibetriebe gibt, die poolen.
Und ganz entspannt nimmt man dort hin, daß wir zukünftig diesen Besitzstand verlieren werden.
Das wäre noch bitterer als die Freigabe der Tarife.
Dort nimmt man noch viel mehr hin.
Auf taxi.eu kann ich mittlerweile sogar eine ‚TAXI-Alternative‘ buchen.
Diese Aussage hat uns in der Redaktion doch sehr verwundert, noch dazu, da der Leser uns parallel auch einen Screenshot aus der taxi.eu-App geschickt hat, in welcher der Button „Taxi-Alternative“ tatsächlich zu sehen war. Wir haben deshalb beim Betreiber von taxi.eu nachgefragt und dort die Antwort erhalten, dass man bei der Bestellung zwischen verschiedenen Features auswählen kann (z.B. Trennschutz, Einkaufahrt, Restaurant-Fahrt etc.), bei der Programmierung dieser zusätzlichen Angebote speziell zu Corona-Zeiten wurde versehentlich und kurzzeitig ein Button mit „Taxi-Alternative“ angezeigt, was den falschen Eindruck entstehen ließ, dass hier von taxi.eu als Alternative eine andere Verkehrsart ausgewält werden kann. Der Button wurde mittlerweile laut Aussage von taxi.eu wieder entfernt.