Die halbjährliche Senkung der Umsatzsteuer hat auf die Fahrpreisanzeige des Taxameters bzw. Wegstreckenzählers keine Auswirkungen. Doch bei als „Fiskaltaxameter“ bezeichneten Geräten mit eingebauter TIM-Card könnte es bei späteren Finanzamtsprüfungen zu Problemen kommen.
Jene TIM-Card sorgt dafür, dass die Daten jeder einzelnen Fahrt aus dem Taxameter verschlüsselt und damit manipulationssicher ausgelesen werden. Das Problem im Hinblick auf die nun erfolgte Mehrwertsteuersenkung erläutert Taxameter-Experte Jürgen Weberpals: „Im Fiskalsystem wird der Fahrdatensatz mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer übertragen und auch ausgewiesen.“ Weberpals betreibt im Raum Köln eine Funkwerkstatt und fungiert als Geschäftsführer für die deutsche Dependance des griechischen Taxameterherstellers „Semitron“. Er hatte zu Testzwecken die TIM-Daten mit dem IVM-Modul ausgelesen, wie es auch im Falle einer Steuerprüfung gemacht wird.
Da nun aber zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 niedrigere Umsatzsteuersätze gelten (Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer), würden solche mit dem „alten“ Steuersatz deklarierten Umsätze gegen das Umsatzsteuergesetz verstoßen. Sie werden im § 14 als „unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer“ definiert mit der Folge, dass der zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag vom Unternehmer geschuldet wird.
Eine Umstellung des Steuersatzes innerhalb der Fiskaltaxameter ist allerdings nicht ohne erheblichen und unverhältnismäßigen Aufwand möglich. Darauf verweist auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM). Es sei nicht möglich, „die fiskalische Dokumentation im Taxameter anzupassen. Andernfalls müssten Änderungen an jedem einzelnen Fahrzeug mit Eichung etc. vorgenommen werden, die operativ schlicht nicht leistbar wären und im Aufwand auch den Vorteil der Steuersenkung deutlich übersteigen würden.“
Der BVTM hat diese Bedenken auch gegenüber dem Bundesfinanzministerium mitgeteilt. In einem Brief an die Abteilungsleiterin für Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern bittet der BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann „um eine pragmatische Handhabung und um ein Schreiben aus Ihrem Hause, dass diese ausdrücklich gestattet: Wir stellen sicher, dass Quittungen korrekt ausgegeben werden. Eine Aufzeichnung im Taxameter mit den alten Steuersätzen wird aber als korrekt anerkannt. Gegebenenfalls ist es darüber hinaus sachdienlich, Finanzbehörden hierauf hinzuweisen, da möglicherweise eingesetzte Prüfsoftware bei Nichtbeachtung falsch positive Ergebnisse erzielt, also Unregelmäßigkeiten wahrnimmt, wo keine sind.“
Noch wurde dieser Bitte im Finanzministerium nicht entsprochen, allerdings berichtet der Verband von positiven Signalen, die man dazu bereits erhalten habe. Und falls man sich nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen möchte, wäre zumindest laut Aussage des BVTM ein Plan B möglich: „Die Umsätze werden im Taxameter mit Datum gespeichert, so dass bei einer nachträglichen Prüfung die Rückberechnung problemlos möglich ist.“ jh
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Verstehe ich nicht ganz. Ich habe bei meiner Hale MT06 die Parameter von 7 auf 5 und 19 auf 16 innerhalb von 5 Minuten eingestellt.
Firma Starksoft hingegen weigert sich beharrlich ihrerseit Anpassungen vorzunehmen. Alle Daten werden jetzt dort richtig eingehen und falsch herauskommen.
Hier nochmal der Hinweis: Die hier beschriebenen Probleme betreffen jene Taxameter, in denen eine so genannte TIM-Card eingebaut ist, welche die Daten jeder einzelnen Fahrt aufzeichnet, verschlüsselt und die dann manipulationssicher an einen externen Server übertragen werden.
Das stimmt doch garnicht … Sie können im Unternehmer Modus den Steuersatz selbst ändern ohne eine neue Eichung vorzunehmen!!!
Hier nochmal der Hinweis: Die hier beschriebenen Probleme betreffen jene Taxameter, in denen eine so genannte TIM-Card eingebaut ist, welche die Daten jeder einzelnen Fahrt aufzeichnet, verschlüsselt und die dann manipulationssicher an einen externen Server übertragen werden.