Die Förderung des Bundesverkehrsministeriums für Trennschutzsysteme in Taxis und Mietwagen läuft noch bis 31. August 2020. Doch die Antragsstellung ist sehr kompliziert, das zeigt die Schilderung eines Münchner Taxiunternehmers.
Übersicht zu den verschiedenen Trennschutz-Lösungen.
Wie bei so vielen staatlichen Anträgen, bedient sich auch das Verkehrsministerium bei der Förderung, die unter ‚Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle` läuft und auf den sperrigen Namen Förderrichtlinie v. 20.08.2018, Trennschutzvorrichtung in Fahrzeugen hört, des Website-Portals „easy-online“. Doch alleine die Bezeichnung easy (einfach) kann fast schon als Hohn wahrgenommen werden, denn die Antragstellung ist genau das Gegenteil.
Im Selbstversuch ist recht schnell deutlich geworden, dass es dabei durchaus Hürden gibt, wie es auch von Vertretern aus dem Taxigewerbe bestätigt wird. Für den Münchner Taxiunternehmer Reinhold Hoffmann beispielsweise hat der Antrag, positiv ausgedrückt, bislang für mehr Beschäftigung gesorgt als Geld eingebracht. Und dass, obwohl der Teslafahrer bereits Erfahrungen mit der Antragsstellung von Förderanträgen gemacht hat, denn die Münchner E-Taxi Förderung, an der Hoffmann mit seinem Tesla Model S teilnimmt, birgt ähnliche Hürden.
Schon bei einem der ersten Schritte der Antragstellung, die nur zum Teil online abläuft, tauchen Fragestellungen auf, die nur durch ‚ausprobieren‘ richtig beantwortet werden können. So muss beispielsweise der Antragszeitraum in der Zukunft beginnen, darf aber spätestens am Ende der Förderung, also dem 31.08.2020 enden. Das Formular selbst würde jedes Datum in der Zukunft akzeptieren. „Die Logik zur Beantwortung der Frage war nur schwer nachvollziehbar. Durch systematisches Ausprobieren und dem Austausch mit Kollegen hat es aber dann doch geklappt,“ muss Hoffmann zugeben. Worum es sich genau bei den abgefragten Informationen rund um die Restlaufzeit der Förderung handelt, bleibt weiterhin im Dunkeln. Die Förderanträge selbst können übrigens bis zum 31. August 2020 eingereicht werden. Weitere Fallstricke soll der Antrag beispielsweise auch bei der Eingabe von Telefonnummern bieten. Sie werden nämlich nur in einem bestimmten Format akzeptiert. – Reine Formsache also.
Letztlich sind es aber auch die Begrifflichkeiten, die gerne Mal ein Fragezeichen beim Antragsteller hinterlassen. Häufig wird nur mit ganz viel Fantasie klar, worum es bei den einzelnen Punkten geht. Deutsch als Muttersprache scheint dabei nicht nur hilfreich, sondern auch eine Voraussetzung zu sein. Wer Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hat, dem wird es extrem schwerfallen, den Antrag korrekt auszufüllen. Bei einem so multinational aufgestellten Gewerbe wie die Personenbeförderung zielt die Art und Weise der Antragstellung deutlich am Antragssteller vorbei.
Reinhold Hoffmann, der im Laufe der Antragsstellung auch bereits seine kognitiven Fähigkeiten infrage gestellt hatte, ist sich sicher: „80 Prozent der Antragsteller werden mit der Antragsstellung nicht klarkommen. Helfen könnte hier der Austausch mit Kollegen, die vor dem gleichen Problem stehen.“
Allerdings ist mit dem elektronischen Versenden des Antrags nur ein Teil der Arbeit erledigt. Anders als beispielsweise das Förderprogramm Elektromobilität des Landes Nordrhein-Westfalen, wo die gesamte Antragstellung ausschließlich online abläuft, benötigt der Bund auch noch zusätzliche Unterlagen per Post.
So kann der Antrag beispielsweise erst bewilligt werden, wenn die bereits digital verschickten Unterlagen auch ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg versendet werden. Hinzu kommen noch weitere Formulare. Beispielsweise wird eine Kopie der Genehmigungsurkunde gemäß § 17 Personenbeförderungsgesetz und die Angabe der Fahrzeug-Ident.-Nummern in Bezug zum Kennzeichen verlangt. Weiterhin muss eine unterschriebene Erklärung über die ordnungsgemäße Verwendung von Trennscheiben, eine Erklärung und Belehrung zu Unternehmen in Schwierigkeiten und eine Erklärung und Belehrung über die subventionserheblichen Tatsachen eingereicht werden. Alle Formulare können auf der Webseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen heruntergeladen werden. Zu guter Letzt wird auch noch eine Erklärung zu De-Minimis-Beihilfen verlangt. Ein reine Formsache, die sicherstellen soll, dass dem Antragsteller nicht zu viele Fördergelder zugesprochen wurden. Taxiunternehmer, die bislang noch keine Förderung beantragt haben, sind mit dem Thema vergleichsweise schnell durch.
Hat man sich durch die verschiedenen Formulare durchgearbeitet, heißt es warten, denn wie viel Zeit von der Antragstellung bis zur Überweisung des Fördergelds vergeht ist unklar. Reinhold Hofmann wartet bereits seit drei Wochen.
Fotos: Reinhold Hoffmann, Komma
Deutsche Bürokratie!!!! Also mir war es auch zu kompliziert, habe es dann selbst bezahlt 110€ aus fertig!!Da war der Antrag auf Soforthilfe einfacher obwohl es um tausende euro ging!!
Verstehe ich nicht ganz, am 9.7.20 beantragt und am 17.07.20 bewilligt. Das sind nur 8 Tage, allerdings haben wir uns mit dem Antrag auseinander gesetzt und dann den Unternehmen Ausfüllhilfe angeboten.
Wäre vielleicht auch eine Aufgabe für Verbände oder Taxizentralen.
Mit freundlichem Gruß
Taxiausrüstung
Jürgen Weberpals
Ja genau, als Anbieter von Trennschutzlösungen bieten wir gerne eine Ausfüllunterstützung an.. http://www.Taxiglas.de
Ich kann nur bestätigen, was der Kollege aus München hier anspricht.
Ich habe für den Antrag ca drei Stunden gebraucht. Aber warum soll ich auf solche Fördermittel verzichten ? Klar.. bei einem Auto ist das Verhältnis Arbeitsaufwand zu beantragten Mitteln nicht wirklich ins Verhältnis gesetzt.
Ich habe übrigens 6 Wochen auf den Bewilligungsbescheid gewartet. Dafür darf ich mir jetzt eine professionelle Lösung einbauen lassen.
Mein Tip: Beantragen und den Scheuer bezahlen lassen. Wir brauchen jeden Cent selber um uns über Wasser halten zu können.
Auch ich habe vor diesem Antrag kapituliert und die EUR 120,00 selbst bezahlt.