Das Landgericht Hamburg hat eine im Juli durchgeführte Außerordentliche Mitgliederversammlung eines Hamburger Taxiverbands für gekippt. Damit sind auch die dort getroffenen Entscheidungen ungültig.
Die Entscheidung traf das Gericht in einem so genannten Eilverfahren, berichtet das Hamburger Online-Portal „Taxi-Magazin.de.“ Geurteilt wurde über eine im Juli abgehaltene außerordentliche Mitgliederversammlung, bei der unter anderem der bisherige Vorsitzende abgewählt worden war. Man hatte ihm unter anderem vorgeworfen, Gelder unterschlagen zu haben (Taxi Times berichtete).
Eingeladen hatte dazu der damalige 2. Vorstand. Das sei laut Gericht nicht korrekt gewesen, denn gemäß Vereinssatzung werde der Verband von beiden Vorständen gleichberechtigt vertreten. Somit hätten beide Personen also auch gemeinsam einladen müssen. Mit dem Urteil habe das Landgericht somit den alten Zustand wiederhergestellt, fasst das Taxi-Magazin die Entscheidung zusammen.
Eine Berufung gegen das Urteil dürfte es nicht geben, stattdessen hat „der Gesamtvorstand“ zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung für Anfang September eingeladen. Anders als bei der Versammlung im Juli, bei welcher der dort abgewählte Vorsitzende urlaubsbedingt gefehlt hatte, wird er diesmal an der Versammlung teilnehmen. „Auf der Mitgliederversammlung werde ich Rede und Antwort stehen“, sagte der dem Taxi-Magazin. jh