Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln, welche gestern veröffentlicht wurde, ist der Widerspruch der Intelligent Apps GmbH („mytaxi“) gegen die einstweilige Verfügung des Kölner Taxi Ruf wegen der Rabattaktionen des vergangenen Jahres nun zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung bestätigt worden. Das Landgericht Köln verweist in seinen Gründen auf die Rechtsauffassung des OLG Köln, wonach die Rabattaktionen eindeutig eine unlautere, gezielte Behinderung von Mitbewerbern darstellen. Ob das Urteil rechtskräftig wird bleibt abzuwarten. Intelligent Apps kann hiergegen noch Berufung einlegen.