Der zweite Corona-Lockdown wirkt sich auch auf die Öffnungszeiten und die Terminvergabe bei den Eichämtern aus. Doch selbst wenn kein Parteiverkehr stattfindet, müssen sich Taxi- und Mietwagenunternehmer aktiv um einen Termin bemühen – oder um eine Bescheinigung, dass man keinen Termin bekommen hat.
Derzeit können wegen reduzierter Öffnungszeiten der Eichämter nicht mehr alle turnusmäßen Eichungen an Taxametern und Wegstreckenzählern durchführen. Das berechtige allerdings keinen Unternehmer, unter Hinweis auf die Schwierigkeiten beim Eichtermin einfach nach eigenem Ermessen darauf zu verzichten, sich um die Eichung für sein Fahrzeug zu kümmern, warnt die Fachvereinigung Taxi des GVN und empfiehlt seinen Mitgliedern, die einen Eichtermin benötigen: „Schreiben Sie an die zuständige Behörde, sie erhalten anschließend ein Antwortschreiben, das es erlaubt, das Fahrzeug auch ohne aktuelle Eichung weiter zu nutzen. Bei dem Schreiben an die Behörde reicht ein formloses Schreiben per Mail, Fax oder auch Brief. Es sollte folgende Angaben enthalten: Anschrift, Telefonnummer, Fahrzeugfabrikat, Kennzeichen, Konzessionsnummer, Seriennummer Taxameter, Seriennummer Konformität.“
Eine ähnliche Vorgehensweise empfiehlt sich auch in Berlin. Dort warten die Unternehmer bei der Außenstelle des Amts für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg mitunter um die 12 Monate auf einen Termin. Auch hier muss sich der Unternehmer um eine Bescheinigung kümmern, mit der er – bei rechtzeitigem Bemühen um einen Eichtermin kostenlos – sein Taxi vorläufig weiter betreiben darf, auch wenn die Eichung abgelaufen ist.
Eine Besserung ist in Berlin nicht in Sicht. So konnte der von der Verkehrssenatorin zugesagte Stopp von Ausnahmegenehmigungen von der Wegstreckenzählerpflicht für Mietwagenunternehmer bislang nicht umgesetzt werden, weil der Betrieb beim Eichamt sonst wohl kollabieren würde. Mittlerweile fahren über 5.000 Mietwagen durch Berlin, davon zahlreiche für Uber, ohne dass die zuständigen Kontrollbehörden auch nur die geringste Kleinigkeit gegen deren permanente Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, die Straßenverkehrsordnung und das Kennzeichnungsverbot unternehmen würden. jh + ar
Beitrags-Symbolfoto: Hale
In Düsseldorf funktioniert die Terminvergabe und der eigentliche Ablauf hervorragend. Der gesamte Zeitaufwand vom Erscheinen bis Ende des Eichprozesses ist erstmalig innerhalb von 15 Minuten erledigt.
Die Mitarbeiter der Behörde und die Fahrer sind begeistert und sehr entspannt.
Erstmalig werden jetzt sogar bargeldlose Zahlungen (EC-Karte) akzeptiert.