Der Betrieb des nördlichen der beiden Berlkönig-BC-Projekte wird nicht über die Testphase hinaus verlängert, sondern am Abend des 23.12. eingestellt. Im Süden dagegen wird weiterhin gefahren.
Die Rufbusse verkehren zwischen dem U-Bahnhof Alt-Tegel und dem Ortsteil Heiligensee. Obwohl die Nachfrage dieses zweiten Berlkönig-BC-Projekts in letzter Zeit laut den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) gestiegen war, haben sich die erhofften Fahrgastzahlen nicht eingestellt, so dass das Projekt mit Ablauf des Versuchszeitraums beendet wird. Möglicherweise hat man bei der BVG die Innovationsbereitschaft der Heiligenseer Bevölkerung überschätzt. Der Altersdurchschnitt in dem Ortsteil am nordöstlichen Rand Berlins liegt über dem Landesdurchschnitt, die Bereitschaft zur Nutzung einer Smartphone-App zur Rufbus-Bestellung ist entsprechend geringer.
Heiligensee ist ein abseits gelegener, dörflich geprägter Ortsteil, der rundum hauptsächlich von Wasser und Wald begrenzt wird und nur wenige Straßenverbindungen in Richtung Innenstadt über Tegel, in die verschlafenen Nachbarortsteile Frohnau und Konradshöhe sowie in das nördliche Nachbarstädtchen Hennigsdorf hat. Heiligensee ist sehr dünn besiedelt, und die meisten Straßen in den weitläufigen Einfamilienhaus-Gebieten sind klein und zum Teil schlecht ausgebaut – eine Situation, die öffentlichen Verkehrsanbietern allerorts Kopfzerbrechen bereitet und für viele nichtmotorisierte Bewohner lange Fußwege zu den Haltepunkten des Linienverkehrs bedeutet – und häufigere Taxifahrten.
Ähnlich dünn besiedelt ist das Einzugsgebiet des ersten Berlkönig-BC-Projekts jenseits der südlichen Berliner Stadtgrenze. In der östlichen Umgebung des neuen Flughafens liegen dort zwischen Berlin-Bohnsdorf und dem Mittelzentrum Königs Wusterhausen fünf Dörfer. Die Gemeinden Eichwalde, Wildau und Zeuthen sind an das Berliner S-Bahn-Netz angeschlossen, während Schulzendorf und der Schönefelder Ortsteil Waltersdorf nur auf der Straße erreichbar sind.
Deshalb wählte die BVG im August 2019 Schulzendorf als erste Gegend aus, die mit dem „digitalen Rufbus“ BerlKönig BC an das Berliner Schienennetz angebunden wurde. Die vom Berliner Taxigewerbe über die „Innung“ betriebenen Rufbusse des Typs Mercedes-Benz Sprinter City mit etwa 25 Plätzen nehmen seitdem montags bis freitags von 5 bis 9 und von 15 bis 20:30 Uhr am U-Bahnhof Rudow und am S-Bahnhof nahe des Terminals 5 des Flughafens (dem alten SXF-Terminal) Fahrgäste auf und bringen sie für 50 Cent Zuschlag an eine beliebige Adresse in Schulzendorf bzw. Schönefeld-Waltersdorf – oder umgekehrt. Dabei werden weder Fahrten innerhalb der beiden Dörfer noch zwischen S-Bahnhof und U-Bahnhof angeboten. Auch der Flughafen selbst ist hier nicht angebunden. Der S-Bahnhof und der Schönefelder Ortsteil Waltersdorf gehören erst seit März 2020 zum Projekt.
Der Berlkönig BC wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale infrastruktur (BMVI) gefördert. Ursprünglich bis Ende 2020 befristet, ist dieses südliche Projekt nun bis zum Sommer 2021 verlängert worden.
Die BVG erläutert: „Der BerlKönig BC holt die Fahrgäste nach vorheriger Anmeldung innerhalb des festgelegten Gebietes in unmittelbarer Nähe ihrer Haustür ab und bringt sie bequem direkt zur U-/S-Bahn, die im dichten Takt weiter in die Innenstadt fährt. Er kommt auf Bestellung und kombiniert ähnliche Fahrtwünsche auf der Fahrt zum Bahnhof. Dabei verbindet der BerlKönig BC Gebiete am Berliner Stadtrand mit den nächsten U-/S-Bahnhöfen. Mit diesem Angebot werden Pkw-Fahrten im Berliner Stadtgebiet, insbesondere von Pendlern, auf den ÖPNV verlagert. Natürlich ist auch der umgekehrte Weg – vom Bahnhof ins Bediengebiet – möglich.“ Da der Berlkönig BC nicht liniengebunden fährt (außer zwischen Rudow und der Autobahnabfahrt Waltersdorf), ist er auch nicht in Netzplänen verzeichnet.
Eine Verlängerung des Betriebes erfuhr kürzlich auch der in der Innenstadt verkehrende Pseudo-Taxi-Anbieter Berlkönig, der im Unterschied zum Berlkönig BC von der BVG gemeinsam mit der Daimler-Tochter ViaVan betrieben wird und auf Basis der Experimentierklausel (§ 2, Absatz 7 PBefG) genehmigt wurde. ar