Mit einer Taxidemo und knapp einhundert Brandbriefen haben Hamburger Taxiunternehmer*Innen und Fahrer*Innen um finanzielle Unterstützung beim Wirtschaftssenator gebeten. Dessen Behörde schiebt die Verantwortung allerdings auf den Bund und auf die Banken.
Auf Nachfrage von Taxi Times verweist eine Senatssprecherin darauf, dass Taxiunternehmen bei entsprechenden Umsatzrückgängen für die Überbrückungshilfe antragsberechtigt seien. Man räumt allerdings ein, dass vor allem Soloselbständige davon nicht profitieren könnten, weil diese außer Tilgungsraten keine oder kaum Betriebskosten haben, welche wiederum die Bemessungsgrundlage der Förderung darstellen.
„Es wird daher regelmäßig von einigen Ländern gefordert, die Kostenpositionen um „Tilgungen“ zu erweitern“, bestätigt die Senatssprecherin. „Der Bund sieht das kritisch, weil es sich hier um eine Maßnahme der Vermögensbildung handelt.“
Neben dem Bund sieht die Hamburger Wirtschaftsbehörde aber auch die Banken in der Pflicht, den Unternehmerinnen und Unternehmern entgegen zu kommen, indem man die Tilgungen nach Vereinbarung befristet aussetzt.
Die Hamburger Senatorin bestätigt gegenüber Taxi Times, dass Taxiunternehmen nicht für die Novemberhilfe antragsberechtigt seien, da sie weder direkt noch indirekt oder mittelbar nach den geltenden Regeln von dem Shutdown Light betroffen sind. „Uns ist bewusst, dass diese Regelungen zu Ungerechtigkeiten führen können. Der Bund ist aber nicht auf die Forderung der Länder eingegangen, die Antragsberechtigung von indirekt oder mittelbar Betroffenen durch einen entsprechend hohen Umsatzrückgang zu definieren. Es wurde die bestehende Kompromissregelung gefunden. Letztlich handelt es sich hier um ein Bundesprogramm, so dass die Länder nur begrenzten Einfluss ausüben können.“
Die Senatssprecherin verweist in diesem Zusammenhang auf die in Kürze anstehende Überbrückungshilfe III, mit der „etwas Abhilfe“ geschaffen wird und fasst deren Hilfen kurz zusammen: „So können soloselbstständige Taxifahrer*Innen die Neustarthilfe in Höhe von einmalig bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 beantragen. Die anrechenbaren Kostenpositionen wurden auch auf um Abschreiben erweitert. Hiervon können auch Taxiunternehmen profitieren. Die ÜH III ist voraussichtlich Anfang Februar (ggf. auch schon im Januar) zu beantragen.“ jh
Erläuterung zum Beitragsfoto: 90 Brandbriefe haben Hamburger Taxiunternehmer*Innen beim Hamburger Wirtschaftssenator abgegeben. Doch dort schiebt man die Verantwortung auf Bund und Banken. Foto: Volker Granz
Wer in der Bundesregierung bei Tilgungsraten bei Taxen und Mietwagen von Vermögensbildung spricht, hat offenbar den falschen Job oder von Wirtschaft nichts verstanden. Ein Taxi wird bei und nach 3 Jahren verkauft, weil es dann weit mehr als 200000 km hat.
Mit dem Erlös werden die restlichen Tilgungsraten bezahlt und ein neues Fahrzeug angeschafft. Trotzdem muss der Betrag für die restlichen Raten (Verkaufserlös) versteuert werden.
Das geht immer zu Null auf. Von Vermögensbildung kann hier ja wohl nicht die Rede sein.
Politiker haben offenbar die Erleuchtung und leben in einer anderen Realität, als die Unternehmer, die hier das bessere Fachwissen besitzen.
Die Aussagen der Politik:“Wir tun mehr für die Unternehmen als andere Länder“ sollte auch beinhalten, das wir in der BRD auch viel höheren Steuern und Sozialabgaben zahlen, als die Bürger der anderen Länder.
Das ist wohl nicht nur in Hamburg so. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, das viele Behörden kein Interesse an den Taxen mehr haben, sondern dieses Gewerbe nur noch blind in ihrem Sinne nebenher verwalten.
Selbst Taxiverbände kümmern sich vorrangig nur noch um sich selbst und haben als Landesverband nicht mehr das Land im Focus, sondern nur noch ihr direktes Umfeld , wo sie selbst involviert sind und ihr Geld verdienen.
Das Taxigewerbe ist schon lange ein sterbender Saurier und wandelt sich zur „Wanderhure“ , wo jeder der als Startup mal eine Idee hat , auch mal ran darf und in der Regel einen Scherbenhaufen hinterlässt.
Was also wollen wir uns da noch groß aufregen ?
Einfach gute Werbung machen und den Kunden das Bild von glücklichen Hühnern vermitteln, die sich freudig die Eier klauen lassen und begeistert von einer Zukunft als Suppenhuhn träumen.