Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verfahren, nach dem die 300 Berliner Taxis ausgewählt wurden, die Laderecht am neuen Hauptstadtflughafen erhalten, für rechtswidrig erklärt. Für das Taxigewerbe ändert sich aber zunächst nichts.
Der Berliner Senat muss die Vergabe der 300 Ladeberechtigungen neu regeln. Die Richter bezeichneten die getroffene Regelung in ihrer Eilentscheidung am 28. Dezember als „grob rechtswidrig“. Die 11. Kammer des Gerichts in der Kirchstraße teilte mit: „Die dem Verfahren zugrunde liegende Allgemeinverfügung ist aufgrund schwerwiegender und offensichtlicher Fehler nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig.“ Im Urteil wird kritisiert, dass die Allgemeinverfügung in wesentlichen Teilen unvollständig sei, da dort nicht schriftlich festgehalten war, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung für Berliner Taxis erfolge. Informationen dazu fänden sich erst auf der Internetseite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Zudem enthalte die Allgemeinverfügung Widersprüche, da sie mit der Inbetriebnahme des Flughafens in Kraft trat, jedoch ein Zulassungsverfahren regele, das bereits bis zum 12. Oktober 2020 abgeschlossen sein sollte. Eine Allgemeinverfügung, die ein zeitlich vorangehendes Auswahlverfahren regeln könne, sei rechtlich nicht möglich. Adressaten der Allgemeinverfügung hätten aufgrund der ausdrücklichen Regelung zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung nicht damit rechnen müssen, dass ihnen bereits vor Eröffnung des BER eventuelle Rechte abgeschnitten würden.
Gegen das Verfahren, die ladeberechtigten Berliner Taxis per Losentscheid zu ermitteln, hatte ein Taxiunternehmer aus Berlin geklagt. Er wollte eine neue Auslosung erreichen, da viele Unternehmen von der Verlosung zu spät erfahren hatten. Die Allgemeinverfügung war erst am 9.10. im Amtsblatt von Berlin offiziell verkündet worden, und die Bewerbungsfrist für das Losverfahren endete bereits am 12.10. Den Antrag des Unternehmers lehnte das Gericht zwar ab, doch kassierte es gleichzeitig die gesamte Berlin-interne Regelung. Zur Begründung der Ablehnung heißt es auf dem Online-Portal berlin.de, dass „hierfür ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht sei. Der von ihm geltend gemachte Anspruch auf gleichheitsgerechte Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Vergabe von Sonderzulassungen am BER setze eine wirksame Rechtsgrundlage für die Sonderzulassung voraus. Schon daran fehle es.“ Noch ist gegen den Beschluss (VG 11 L 384/20), mit dem das Gericht den Senat gleichzeitig auffordert, „das gesamte Zulassungsverfahren neu zu regeln“, Beschwerde möglich.
Nicht in Frage gestellt ist aber die Vereinbarung, die Verkehrssenatorin Regine Günther am 16.9. mit dem Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS), Stephan Loge, und dem brandenburgischen Infrastrukturminister, Guido Beermann, getroffen hatte. Geregelt worden war das Laderecht für je 300 Taxis aus Berlin und dem LDS am neuen Hauptstadt-Flughafen, der am 31.10. erföffnet worden ist und in Schönefeld (LDS) liegt. Noch am Tag der Bekanntgabe der Vereinbarung hatten Berliner Taxiverbände heftige Kritik geäußert, da es als unfair angesehen wurde, dass nur vier Prozent der Berliner Taxis, jedoch 95 Prozent der im LDS zugelassenen Taxis am BER würden laden dürfen. Auch im Berliner Landesparlament hatte die Entscheidung zu einer kontroversen Debatte geführt, nachdem Verkehrssenatorin Günther die in letzter Minute getroffene Entscheidung als „großen Erfolg“ bezeichnet hatte, obwohl somit weiterhin der größte Teil der Taxifahrer, die am Flughafen Fahrgäste absetzen, mit leerem Auto nach Berlin zurückfahren müssten – ein klarer Widerspruch zum Umweltschutz, den die rot-rot-grüne Berliner Landeskoalition sich auf die Fahnen geschrieben hatte.
In einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die Taxi Times vorliegt, wird darauf hingewiesen, dass „die zwischen dem Land Berlin und dem LDS abgeschlossene Vereinbarung“ als zulässig und rechtmäßig betrachtet wird. Weiter heißt es: „Die den Berliner Taxiunternehmen bereits erteilten Laderechte sind nach Aussage des Gerichts rechtswidrig, jedoch nicht nichtig. Das LABO wird daher in jedem einzelnen Fall prüfen, ob die Zuteilung zurückzunehmen ist oder nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für den Zeitraum von einem Jahr zu belassen ist. LABO und SenUVK werden nunmehr prüfen, ob gegen den Beschluss des VG Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt wird und wie mit den erteilten Erlaubnissen umzugehen sein wird. Bis zu einer abschließenden Entscheidung bleiben die erteilten Erlaubnisse weiterhin gültig und können von den jeweiligen Unternehmen entsprechend genutzt werden. Taxen mit BER-Plakette dürfen somit bis auf Weiteres weiterhin am Flughafen BER Fahrgäste aufnehmen, sofern auch die übrigen Voraussetzungen – Fahrer besitzt die erweiterte Ortskunde für den Landkreis LDS bzw. das in der Vereinbarung festgelegte Pflichtfahrgebiet – erfüllt sind.“
Die gestrige Gerichtsentscheidung sorgte für erneute Kritik im Abgeordnetenhaus von Berlin. „Die Aufhebung der Vorfahrt für Berliner Taxis am BER ist ein Desaster, das Grünen-Verkehrssenatorin Günther verbockt hat“, zitiert die „Berliner Morgenpost“ Oliver Friederici, den verkehrspolitischen Sprecher, und Christian Gräff, den wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion. „Ihr fauler Kompromiss war kunden- und klimafeindlich und hat einer rechtlichen Überprüfung durch das Verwaltungsgericht nicht standgehalten. Frau Günther muss jetzt unverzüglich eine Lösung verhandeln. Der Ausschluss Berliner Taxi-Unternehmen am BER kann und darf nicht das letzte Wort sein.“
Bisher ist es nur wenigen Berliner Taxifahrern vergönnt, sich am neuen Flughafen bereitzuhalten, da das Landratsamt Dahme-Spreewald sich im Unterschied zum Berliner Senat kaum bewegt hatte und bis heute keine Zusatz-Ortskundeprüfung für Berliner Taxifahrer anbietet, mit dem diese die erforderlichen Ortskenntnisse für das Pflichtfahrgebiet des neuen Flughafens nachweisen könnten, ohne den ganzen Landkreis bis nach Luckau und Byhleguhre-Byhlen kennen zu müssen.
Zunächst ändert sich also für niemanden im Taxigewerbe etwas Konkretes. ar
Titelfoto: Berliner Taxis wird man auf der Ladeleiste am Terminal 1 des neuen Flughafens in nächster Zeit in unverändert geringer Zahl vorfinden. Foto: Axel Rühle
Berlin bezahlt das ganze BER Flughafen /Schönefeld Bau Desaster (vermutl. auch noch Zukünftig) u. berliner Taxler dürfen Haupstadt Besucher nicht laden ..ein NoGo!
Verkehrssenatorin Regine Günther korrigieren Sie Ihren Fehler!
Wann merkt Ihr endlich, dass Frau Günthers einziges Bestreben im Zusammenhang mit Taxis die Zerstörung des Gewerbes ist !?