Nach dem Urteil in Düsseldorf drohen Diesel-Fahrverbote – auch ohne die Blaue Plakette. Stadt und Landesregierung zum Handeln gezwungen.
Düsseldorf: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf in vollem Umfang stattgegeben. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind. Die rechtlichen Instrumentarien sind nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden. Dies ist das Einfahrtverbotszeichen mit einem Zusatzschild, nach dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gilt.
Es müsse nun sehr schnell gehen, auf die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne nicht gewartet werden, so das Gericht. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert das Urteil: „Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten“. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf seien jetzt zum Handeln gezwungen. Hinter der Bundesregierung könnten sie sich jedenfalls nicht mehr verstecken.
Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Im November 2015 hatte sie Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind neben Düsseldorf die Städte Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Mainz, Stuttgart und Berlin. Darüber hinaus hat die DUH drei Anträge auf Zwangsvollstreckung für Limburg, Reutlingen und München auf den Weg gebracht. Hier liegen bereits rechtskräftige Urteile vor, die bislang jedoch nicht umgesetzt werden. (tb)
Das ihr diese Definition unbesehen übernehmt verwundert mich schon. Unverzüglich ist ein dehnbarer Begriff.
Selbst wenn die Stadt und das Land dieses Urteil nicht anfechten oder Beschwerde einlegen (Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) wird die Umsetzung dauern. Das Gericht selber hat der Stadt aufgegeben den Luftreinhalteplan bis Oktober 2017 zu überarbeiten, so das frühestens 2018 eine Änderung realisiert werden kann. Auch wurde kein generelles Dieselverbot angesprochen, sondern lediglich ein Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge unter den Klassifizierungen der Euronorm 6.
Selbst wenn die Politik diesen ambitionierten Zeitplan einhält wird es nach Inkrafttreten noch eine Übergangsfrist geben.
Somit reden wir hier über einen Zeitraum von 2-5 Jahren, in denen Unternehmen ihren Fuhrpark nachrüsten oder erneuern müssen.
Schon heute erfüllen übrigens viele LKW, Taxis und Busse die Euronorm 6 und sind von dem ganzen nicht betroffen. In der Mehrzahl trifft es private PKW.
Dann Planen wir den nächsten Taxikauf am besten ohne Diesel!