Während Taxi-Deutschland versucht seinen Platz innerhalb der Priorisierungsgruppe III zu finden und sich dafür Impftermine sichern will, konnte der MOLO als Dachverband Mobilität und Logistik Rheinland-Pfalz nun seine Ministerpräsidentin Malu Dreyer und ihr Ministerium davon überzeugen, erhöhte Prioritäten auch für Teile der Taxibranche zu setzen.
Bereits seit März haben jene Rheinland-Pfälzische Taxifahrer*Innen ein Vorrecht auf Impfung (Priorisierung II), die regelmäßig Patient*Innen aus Pflegeeinrichtungen direkt dort abholen und befördern. Der MOLO-Verband hatte darüber bereits im vergangenen Monat in einer Mitgliederinfo informiert.
Im April konnte der Verband nach Rücksprache mit der Politik nun klarstellen, dass auch Taxi- bzw. Mietwagenfahrer*innen, die regelmäßig für Kinderbetreuungseinrichtungen, der Kindertagespflege, für Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen im Einsatz sind und die sich im Rahmen dieser Tätigkeiten auch in diesen Einrichtungen aufhalten, nun der Priorisierungsgruppe II zugeordnet sind.
Wie schon bei den Pflegeeinrichtungen gilt aber auch hier, dass für die Anmeldung bei den Impfzentren neben dem Personalausweis auch ein schriftlicher Nachweis der jeweiligen Einrichtung notwendig ist, der belegt, dass die Fahrer*Innen dort regelmäßig und in unmittelbarem Kontakt zu den Kindern oder Patienten tätig sind. Insofern ist jeder Missbrauch dieser Sonderpriorisierung wohl von vornherein ausgeschlossen.
Alle übrigen Taxi- und Mietwagenfahrer*innen sind nach den MOLO-Mitgliederinformationen der Priorisierungsgruppe III zugeordnet. Wobei diese Priorisierung innerhalb der kritischen Infrastruktur wohl auch nur für Personen gilt, die in besonders relevanter Position für die Unternehmen tätig sind. Es fehle zwar leider eine genauere Definition in der Corona-Impfverordnung, der MOLO geht aber aktuell davon aus, dass damit nur Fahrer*Innen, das Werkstatt/Wartungspersonal und auch die Mitarbeiter*Innen in der Disposition erfasst sind, möglicherweise aber nicht die Kolleg*Innen, die ausschließlich in der Verwaltung tätig sind.
Anmerkung der Redaktion: Es zeigt sich, dass es sich trotz vermeintlich eindeutiger Formulierungen in der Impfverordnung doch lohnt, noch mal nachzufragen, zumindest dann, wenn man gute Argumente vortragen kann. Parallel wäre es natürlich wünschenswert, dass solche Spezifizierungen dann auch bundesweit kommuniziert und umgesetzt werden.
Tatsächlich sind Taxi und Mietwagen für deren Kunden eines der sichersten Beförderungsmittel. Allerdings gilt dies im Umkehrschluss nicht unbedingt fürs Fahrpersonal, denn die vielen Kontakte zu Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko beinhalten auch ein nicht unerhebliches Risiko für die Fahrer*Innen, welche dann wieder unerwünscht als Multiplikatoren gegenüber ihrer Kundschaft auftreten könnten. Insofern ist ein frühes Impfangebot an die Branche mehr als wünschenswert. Je früher, desto besser. rw