In dieser Woche ist das „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist es nun offiziell. In Kraft tritt es an unterschiedlichen Tagen.
Die vom Bundestag am 5.3.21 verabschiedete und vom Bundesrat rund zwei Wochen später genehmigte Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist am 27. April im Bundesgesetzblatt in dessen 19. Auflage veröffentlicht worden. Damit ist die formelle Voraussetzung für die Geltung des Gesetzes geschaffen.
Die dort aufgeführten Änderungen treten größtenteils ab 1. bzw. 2. August in Kraft. Das betrifft beispielsweise die Einführung einer dritten Verkehrsart (§ 46 und 50), in der die Sammelfahrten (Pooling) innerhalb und außerhalb des Öffentlichen Personenverkehrs geregelt werden. Künftig müssen dann auch keine Ortskundenachweise mehr erbracht, sondern stattdessen eine Fachkunde nachgewiesen werden, deren genauer Inhalt derzeit vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet wird. Auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen sind ab August möglich, beispielsweise die Festlegung von Tarifkorridoren oder eine stärkere Regulierung von Mietwagen.
Eine längere Vorbereitungszeit zur Umsetzung benötigen dagegen einige Regelungen zur Bereitstellung der Mobilitätsdaten. Im § 3a müssen die im Punkt 1.1. genannten „Daten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im Linienverkehr“ erst zum 1. September 2021 zur Verfügung gestellt werden. Die Verpflichtung zur Datenbereitstellung im Gelegenheitsverkehr (§ 3, Punkt 2a) tritt sogar erst zum 1. Januar 2022 bzw. zum 1. Juli 2022 (§ 3, Punkt 2b) in Kraft. jh
Und wieso sehe ich in Köln immer noch viele Uber mit auswärtigen Kennzeichen am Straßenrand rumlungern?
Wahrscheinlich, weil wir noch April und nicht August haben…
Das Kennzeichen alleine gibt keinen Hinweis auf den Betriebssitz.
Wenn ein auswärtiges Kennzeichen seinen Betriebssitz wechselt, kann es das ursprüngliche Kennzeichen behalten.
Das nennt man Kennteichenmitnahme.
Rechtlich in Ordnung.
Wie läuft das jetzt mit denen die einen kleinen p Schein haben? Können die nun einfach Taxifahrer werden oder müssen die trotzdem eine Prüfung machen?
LG
Lieber Ero, das ist eine von vielen Fragen, die derzeit zum Thema Fachkunde auftauchen. Wir haben diese und die Antworten in diesem Beitrag zusammengefasst: https://taxi-times.com/ein-dutzend-fragen-zur-fachkunde/