Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Von dort kommt nun eine gute Nachricht für die Taxibranche: Der Beitragsfuß bleibt unverändert.
Er liegt somit unverändert bei 3,00, wie der Vorstand des Unfallversicherungsträgers mitteilte. Das bedeutet, dass bei identischer Entgeltsumme und Gefahrklasse der Beitrag konstant bleibt.
Sabine Kudzielka, Vorsitzende der Geschäftsführung der BG Verkehr, erklärt dazu, dass viele Branchen sich in einer schwierigen Situation befinden und die Unternehmen unbedingt Stabilität bei den Kosten brauchen. Dazu trage die Berufsgenossenschaft bei. Es seien außerdem pandemiebedingt die Lohn- und Gehaltssummen im Jahr 2020 um rund 4,1 Prozent rückläufig, wobei sich die Entwicklung in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich dargestellt hätten. Besonders stark betroffen von der Krise seien die Luftfahrt, das Taxigewerbe und die Fahrgast-Schifffahrt. Bedingt durch den milden Winter 2019/2020 und den ersten Lockdown seien die Unfallzahlen bis Mai sehr deutlich um ca. 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr rückläufig gewesen und würden ebenfalls im Zusammenhang mit der Pandemie stehen, aber danach hätten die Unfallzahlen in etwa auf Vorjahresniveau – und in einigen Gewerbezweigen, wie im Luftverkehr, Taxen- und Busverkehr – sogar leicht darüber gelegen.
Die pandemiebedingten Beschlüsse der Bundesregierung und die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen hätten ebenfalls zu steigenden Ausgaben geführt, die auch die BG Verkehr nicht verschont hätten.
Zusammen mit den laufenden Rentenzahlungen hätten diese Entwicklungen dazu geführt, dass sich die Gesamtausgaben für das Jahr 2020 auf dem Niveau des Vorjahres bewegen.
Auch für 2021 müssten die Unternehmen pandemiebedingt mit einem schwierigen Umfeld rechnen und seien darüber hinaus verpflichtet, zum eigenen sowie zum Fahrgast- und Mitarbeiterschutz entsprechende Hygienemaßnahmen anzuwenden. Tipps dazu gaben Experten vergangene Woche innerhalb eines Webinars.
Deshalb setzt die BG Verkehr bis auf weiteres ihre bereits im Jahr 2020 beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen fort. „Die BG Verkehr möchte weiterhin von der Pandemie betroffene Mitgliedsunternehmen im Rahmen des Möglichen unterstützen. Stundungsanträge und Anträge zur Reduzierung von Beitragsvorschüssen bei rückläufigen Lohnsummen im Unternehmen würde die Verwaltung weiter unbürokratisch prüfen“, schrieben die Vorstandsvorsitzenden Klaus Peter Röskes und Hanno Harms in einem Brief an die knapp 200.000 Mitgliedsunternehmen.
Noch ist diese Krise nicht überwunden, aber jede finanzielle Unterstützung hilft den Betroffenen, sie etwas leichter zu überstehen. hs
Hintergrund: Der Beitragsfuß errechnet sich aus den Entgelt- und Versicherungssummen, den Gefahrklassen und den Aufwendungen von der BG Verkehr des abgelaufenen Jahres. Er wird jährlich vom Vorstand neu festgesetzt und ist für alle Beitragspflichtigen gleich.
Der Beitrag eines Unternehmens errechnet sich nach dieser Formel:
Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß geteilt durch 1.000
Entgelte sind die Bruttoentgelte der Beschäftigten, die von den Unternehmen mit dem Entgeltnachweis gemeldet wurden.
Die Gefahrklasse steht für das Unfallrisiko im Unternehmen. Je höher das Risiko ist, desto höher ist die Gefahrklasse und damit auch der Beitrag. Über die Gefahrklassen wird der Beitrag also risikogerecht verteilt.
Das Beitragsfoto zeigt die Mitglieder des Vorstands der BG Verkehr inkl. deren Geschäftsführerin Sabine Kudzielka. Foto: BG Verkehr