Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 9.6.21 aktualisiert (siehe unten)
Die frohe Kunde kam am Samstagabend: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ließ verlauten, dass die derzeitigen Sondervereinbarungen zur Kurzarbeit bis mindestens September 2021 verlängert werden.
Konkret geht es um den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit, der auch die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge enthält. Dieser war bisher zum 30. Juni 2021 befristet. Da aktuell nicht davon auszugehen ist, dass die Sorgen der Taxler bis Ende Juni vorbei sind, trieb dieser nahende Fristablauf vielen Unternehmern die Sorgenfalten daher noch tiefer ins Gesicht, denn es drohen so ab Juli um zwanzig Prozent erhöhte Lohnkosten.
Nun hat das Bundesarbeitsministerium offensichtlich einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die Verlängerung dieser Regelung vorerst bis zum September 2021 vorschlägt, meldeten am Samstag unter anderem das Handelsblatt, ruhr24.de sowie ARD und ZDF. Die zusätzlichen Kosten für die Bundesarbeitsagentur BA sollen sich nach diesem Entwurf bei weiteren knapp 2,6 Millionen Euro liegen.
Trotz der Lockerungen, die bundesweit vielfach Anlass zur Hoffnung geben und peu á peu sicherlich auch wieder positive Bewegung in die aktuelle Taxiflaute bringen werden, geht das Arbeitsministerium davon aus, dass coronabedingt nicht nur von diesem Gewerbe weiterhin Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden wird. Im Referentenentwurf heißt es, dass ohne diese Verlängerung der Maßnahme „verstärkt mit Entlassungen zu rechnen“ sei.
Handelsblatt berichtet weiter, die Verlängerung der erleichterten Kurzarbeit solle für Betriebe, die bis Ende Juni mit der Kurzarbeit begonnen haben, möglich sein. Neben den befristeten Erstattungen auch für die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung reicht es im Rahmen der vereinfachten Kurzarbeit dann bis September nach wie vor aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Für alle anderen muss es mindestens ein Drittel sein. Ab Oktober 2021 soll dann endgültig nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, es sei denn, ein Unternehmen bietet im Rahmen der Kurzarbeit eine Qualifizierung an.
Der Taxi-Branche sollte bewusst sein, dass mit der so ab Oktober wieder gültigen Drittel-Regelung die Kurzarbeit wohl spätestens Ende September abgeschlossen sein sollte. Es sei denn, der Betrieb kann dann noch auf längerfristige coronabedingte Auftragsausfälle verweisen beispielsweise aus dem Reisesektor, die sich voraussichtlich erst noch später wieder normalisieren werden. In jedem Fall sind hier sorgfältige „Realitätsüberprüfungen“ gefragt, wenn die KUG-Zahlungen nicht zu Boomerang werden sollen, denn das KUG soll ja bestimmungsgemäß nur Täler überbrücken und nicht zur Dauerinstitution werden. rw
Aktualsierung am 9.6.21:
Regierung verlängert letztmalig Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
Das Kabinett hat heute Vormittag die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung verabschiedet. Die Bundesregierung verlängert damit den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber um weitere drei Monate bis Ende September 2021.
Mit der Verlängerung will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, in der Corona-Pandemie Arbeitplätze sichern und Fachkräfte für „ein schnelles Durchstarten jetzt im Sommer“ erhalten. Ohne diese Maßnahme müssten viele Unternehmen Stellen abbauen. „Damit verbunden ist die Hoffnung und Zuversicht, dass dies angesichts der großen Fortschritte bei der Pandemie-Bekämpfung die letztmalige Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld sein wird“ kommentiert die Pressestelle der CDU/CSU Bundestagsfraktion die Entscheidung, der sie ebenfalls zustimmt.
Auch der BVTM war nach eigenen Angaben noch Anfang Mai gegenüber dem BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) initiativ tätig geworden und begrüßt nun diese Entscheidung im Sinne der Taxibranche.
Beitragsfoto: Witte