Zeitgleich mit der Novelle des PBefG schwebte noch ein weiteres Damokles-Schwert über der Taxi- und Mietwagenbranche. Der Bundesrat hatte die explosive Bitte formuliert, die Freistellungsverordnung dahingehend zu überarbeiten, dass ehrenamtliche und so genannte soziale Fahrdienste von den Anforderungen des PBefG befreit würden. Diese Bitte hat Minister Jens Spahn nun im Namen der Bundesregierung abgelehnt.
Der VSPV (Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V.) als Vertretung der Taxi-, Mietwagen-, Omnibus- sowie Krankentransport- und Notfallrettungsdienstunternehmer in Nordrhein-Westfalen hatte sich federführend in dieser Frage zugunsten eines Verbleibs dieser Anforderungen gemäß PBefG (Personenbeförderungsgesetz) engagiert. In einem Rundschreiben hatte der VSPV die zuständigen Minister, Bund und Ländern sowie den fachlich betroffenen Ausschüssen seine Bedenken gegen diesen Vorschlag formuliert (Taxi-Times berichtete). Nun teilte Jens Spahn als Bundesminister für Gesundheit dem VSPV in einem persönlichen Schreiben mit, dass die Bundesregierung dieser Bitte nicht nachkommen wolle. Ehrenamtliche und so genannte soziale Fahrdienste würden nicht von den Anforderungen des PBefG befreit werden.
Tatsächlich beinhaltete die Initiative des Bundesrates einigen Zündstoff, denn die Ausgliederung der so genannten sozialen Fahrdienste aus dem Geltungsbereich des PBefG käme in seiner Auswirkung insbesondere für ländliche Taxi- und Mietwagenunternehmen wohl dem lange Zeit diskutierten Wegfall der Rückkehrpflicht für städtische Taxibetriebe gleich. Der Grund ist einleuchtend: Sobald Krankenfahrten nicht mehr der Regulierung des PBefG unterliegen, fühlten sich die Krankenkassen im Sinne des wirtschaftlichen Denkens geradezu dazu verpflichtet, einen Wettbewerb unter den Anbietern solcher Fahrten zu inszenieren. Ruinöse Auswirkungen auf das Gewerbe wären wohl unvermeidbar gewesen.
Vielleicht waren es auch die Hinweise auf die umfassendere arbeitsrechtliche Absicherung auch ehrenamtlicher Beschäftigter, die nur der Erhalt der Freistellungsverordnung dem Fahrpersonal bieten könne, die dieses klare Statement doch noch ermöglicht hat. Genau wie der Hinweis auf die Lebensrealität in den Flächenländern, die sehr weit von der in den Landeshauptstädten entfernt ist.
Der VSPV warnte damals sehr bildlich, dass der Verlust dieses „elementaren Teils der Einnahmestruktur der Taxi- und Mietwagenunternehmen dazu führen wird, dass es im ländlichen Raum demnächst `kein Anschluss unter dieser Nummer` heißen wird, wenn man dort ein Taxi bestellen möchte.“ Ausführlich schilderte Sascha Waltemate als Geschäftsführer des VSPV auch den Ablauf beispielsweise von Dialysefahrten. Diese beinhalten zudem meist die Verbringung des Fahrgastes bis zum Behandlungsplatz und sogar gegebenenfalls das Wiegen (mit und ohne Rollstuhl) vor und nach der Behandlung.
Auch wenn zu hoffen ist, dass solch umfassende Leistungen nur dann vom Fahrpersonal erbracht werden, wenn auch der versicherungsrechtliche Aspekt zuvor eindeutig geklärt ist, scheint es die sehr drastische Schilderung der Situation vor Ort ausschlaggebend für die Ablehnung gewesen zu sein. Der Erhalt der grundsätzlichen Zugehörigkeit solcher Krankenfahrten unter dem Mantel des PBefG ist so gerettet- und die Freistellungsordnung erhalten worden. Oder es war doch sogar der gesunde Menschenverstand, der den Erhalt des Mobilitätsbaustein Taxi und Mietwagen im ländlichen Raum vor die Bedürfnisse derjenigen gestellt hat, die allein dem Markt immer noch eine umfassende Daseinsfürsorge, auch in der Diaspora, zutrauen … was dann wohl die eigentlich gute Nachricht wäre. rw